16. Sep 2008 07:50
Mit der Online-Durchsuchung betritt das Bundeskriminalamt Neuland. Mangels Erfahrungen will die SPD die umstrittene Methode deshalb im geplanten Gesetz befristen. Doch das müsste sie den Koalitionspartnern von CDU /CSU mühsam abhandeln.
Mit dem Wörtchen «allein» aber, so die Kritiker, würden die Vorgaben Karlsruhes ins Gegenteil verkehrt. Auf der Festplatte befänden sich nie ausschließlich nur private, intime Dokumente. Das Erhebungsverbot laufe somit ins Leere, moniert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. «Eine Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, quasi sehenden Auges, ist mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar», warnt der Rechts- Professor Hansjörg Geiger, vormals Justiz-Staatssekretär und Präsident sowohl des Bundesnachrichtendienstes als auch des Bundesverfassungsschutzes. Das Wörtchen «allein» müsse gestrichen werden.SPD-Innenxperte Edathy erhöhte auch deshalb im Anschluss den Druck auf die Union, die im Gesetzentwurf vorgesehene heimliche Durchsuchung von Computer-Festplatten nach einer vereinbarten Zeit «von drei bis vier Jahren» zu überprüfen. Mit der Online-Durchsuchung lägen bisher keine ausreichenden Erfahrungen vor, sie zu befristen, biete die Chance, sich nach angemessener Zeit erneut damit zu befassen. «Das muss auch für die Anhänger der Online-Durchsuchung akzeptabel sein», sagte Edathy. Wenn sich die Methode nicht bewähre, könne sie auch auslaufen. «Wer das ablehnt, hat dafür höchstens ideologische Gründe.»
Nach Ansicht von Markus Hansen vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein birgt die Online-Durchsuchung so gravierende Probleme, dass die Ermittlungsbehörden darauf verzichten sollten. So könnten die gewonnenen Informationen verfälscht sein, sagte er der dpa. Überdies sei es technisch schwierig, gezielt den richtigen Rechner mit der Fernsteuersoftware zu infiltrieren. «Die Gefahr ist groß, dass es den Falschen trifft.» (nz/dpa)