Online-Durchsuchung: 

netzeitung.deSPD fordert Ende der Unions-Blockade

 Herausgeber: netzeitung.de

Edathy (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Edathy
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Mit der Online-Durchsuchung betritt das Bundeskriminalamt Neuland. Mangels Erfahrungen will die SPD die umstrittene Methode deshalb im geplanten Gesetz befristen. Doch das müsste sie den Koalitionspartnern von CDU /CSU mühsam abhandeln.

In der Diskussion um die künftigen Kompetenzen des Bundeskriminalamtes (BKA) fordert der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), den Koalitionspartner zum Einlenken auf. «Die Union sollte ihre Blockade gegen Änderungen im Gesetzentwurf aufgeben», sagte Edathy der Netzeitung. Das betreffe besonders Punkte wie Befristung der Online-Durchsuchung, den verbesserten Schutz der Privatsphäre oder den Schutz nicht Verdächtiger bei Überwachungsmaßnahmen.

Mit dem Gesetzentwurf reagiert die Bundesregierung auf die Terroranschläge von New York, London und Madrid. Erstmals in seiner Geschichte soll das BKA bei der Abwehr terroristischer Gefahren auch präventiv tätig werden können, also noch bevor eine Straftat begangen wurde. In einer Anhörung hatte der Innenausschuss am Montag Juristen und Sicherheitsfachleute um ihr Urteil zu dem geplanten Gesetz gebeten. Die Union zeigte sich im Anschluss zufrieden und in ihrer bisherigen Auffassung bestätigt, das von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gemeinsam mit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erarbeitete Gesetz sei in jeder Hinsicht verfassungsgemäß. Sobald das Protokoll der Anhörung vorliegt, wollen SPD und Union gemeinsam Kompromisse finden.

Wie kompliziert die Lage ist, zeigt sich exemplarisch am Paragrafen 20k, der die umstrittene Online-Durchsuchung regelt. Beim Textstudium stießen sich im Vorfeld der Anhörung fast alle an dem kleinen Wörtchen «allein». Der siebte Absatz dieses Paragrafen lautet: «Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig.» Dies soll die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum absoluten Schutz der Privatsphäre erfüllen, die Karlsruhe im Februar 2008 formulierte. Damals kassierten die Richter ein nordrhein-westfälisches Landesgesetz, das dem Verfassungsschutz die Online-Durchsuchung erlaubte, und schufen ein neues «Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme».

Mit dem Wörtchen «allein» aber, so die Kritiker, würden die Vorgaben Karlsruhes ins Gegenteil verkehrt. Auf der Festplatte befänden sich nie ausschließlich nur private, intime Dokumente. Das Erhebungsverbot laufe somit ins Leere, moniert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. «Eine Verletzung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, quasi sehenden Auges, ist mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar», warnt der Rechts- Professor Hansjörg Geiger, vormals Justiz-Staatssekretär und Präsident sowohl des Bundesnachrichtendienstes als auch des Bundesverfassungsschutzes. Das Wörtchen «allein» müsse gestrichen werden.

SPD-Innenxperte Edathy erhöhte auch deshalb im Anschluss den Druck auf die Union, die im Gesetzentwurf vorgesehene heimliche Durchsuchung von Computer-Festplatten nach einer vereinbarten Zeit «von drei bis vier Jahren» zu überprüfen. Mit der Online-Durchsuchung lägen bisher keine ausreichenden Erfahrungen vor, sie zu befristen, biete die Chance, sich nach angemessener Zeit erneut damit zu befassen. «Das muss auch für die Anhänger der Online-Durchsuchung akzeptabel sein», sagte Edathy. Wenn sich die Methode nicht bewähre, könne sie auch auslaufen. «Wer das ablehnt, hat dafür höchstens ideologische Gründe.»

Nach Ansicht von Markus Hansen vom Unabhängigen Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein birgt die Online-Durchsuchung so gravierende Probleme, dass die Ermittlungsbehörden darauf verzichten sollten. So könnten die gewonnenen Informationen verfälscht sein, sagte er der dpa. Überdies sei es technisch schwierig, gezielt den richtigen Rechner mit der Fernsteuersoftware zu infiltrieren. «Die Gefahr ist groß, dass es den Falschen trifft.» (nz/dpa)


Für das Web ediert von Tilman Steffen