Freiheit versus Sicherheit: Beim BKA-Gesetz sind alle einig – mit sich selbst15. Sep 2008 17:52, ergänzt 18:03  |  Skepsis: SPD-Innenexperte Wiefelspütz
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Gibt es Streit bei wichtigen Gesetzesvorhaben, beruft der Bundestag Expertenrunden ein, um Folgen abschätzen zu können. Beim Hearing zum BKA-Gesetz wurde auch Kritik vorgetragen. In der Koalition hofft man trotzdem auf eine «Punktlandung».
Bisher ging es ausschließlich um Aufklärung. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll erstmals in seiner Geschichte auch terroristische Gefahren abwehren dürfen. Mit einem neuen Gesetz will die Große Koalition der Behörde die gewünschten Werkzeuge in die Hand geben: Heimliche Online-Durchsuchung von Computern, akustische oder Kameraüberwachung von Wohnräumen.
Die Wunschliste sorgte bald für Fragen: Was ist mit rein Erkenntnissen über das Privatleben der Belauschten und Beobachteten? Wie kommt das Spionage-Programm auf den Rechner eines Verdächtigen? Dürfen die Kriminalbeamten heimlich in Wohnungen? Was ist mit unbeteiligten Dritten, die in den Blickwinkel der Spähkamera oder in Hörweiter der Wanzen kommen? Bei einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages gab es Bestätigung für den Gesetzentwurf, den Innen- und Justizministerium dem Parlament überstellt hatten, aber auch Kritik. Freiheit und Sicherheit seien durchaus in der Balance, stellte der Bielefelder Rechtswissenschaftler Christoph Gusy fest. Er kritisierte jedoch, dass die Beziehung von Journalisten zu ihren Vertrauenspersonen und Quellen weniger gut geschützt sei.
Der Berliner Staatsrechtler Martin Kutscha erkannte bei der Analyse der Lage «problematische Parallelzuständigkeiten» von Bundes- und Landesebene. Das BKA trete in Konkurrenz zu den Landes-Polizeien, die bereits mit der Gefahrenabwehr befasst sind. Das Amt sei nicht nur bei terroristischen, sondern künftig auch bei allgemeinen Gefahren zuständig, der Entwurf insofern verfassungswidrig. Sogar der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger, sieht den verfassungsrechtlich erforderlichen Schutz der Privatsphäre bedroht. Denn Fahnder würden auf Computerfestplatten ein Datengemisch vorfinden, Privates gelange dabei unvermeidlich ins Blickfeld.
SPD sieht Kritik bestätigt Von den politischen Parteien fühlte sich nach der Anhörung jede in ihrer Sicht bestätigt. Die Bürgerrechtsparte FDP betonte, die Privatsphäre sei verfassungswidrig verletzt. Die Linkspartei erhielt ihre Bedenken gegen den Gesetzentwurf erwartungsgemäß aufrecht. Unions-Innenpolitiker Volker Kauder betont dagegen, die polizeiliche Gefahrenabwehr werde sich auf eine begrenzte Zahl von Gefährdern beschränken, da Terrorismus «kein Massendelikt» sei. Überwachungsmaßnahmen seien durch die Richter-Erlaubnis ausreichend kontrolliert. Sollte heißen: Kein Grund zur Unruhe.
Das BKA-GesetzDas BKA soll erstmals zur Abwehr terroristischer Gefahren das Recht erhalten, auch rein vorbeugend tätig zu werden und nicht erst als Verfolger einer bereits begangenen Straftat. Die erweiterten Befugnisse waren mit der Föderalismusreform verabredet worden und sind eine Folge der Terroranschläge von New York, London und Madrid. Strittigster Punkt ist die vorgesehene Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen. Datenschützer und Anwälte befürchten eine Aushöhlung von Freiheitsrechten. So könnte das BKA künftig von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial mit Zwangsgeld, Redaktionsdurchsuchung und Beugehaft durchsetzen. Das amt selbst hält die neuen Kompetenzen angesicht einer weltweiten Bedrohung für unerlässlich. (dpa) |
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Innerhalb der Koalition war die Skepsis bei der SPD bisher groß. Nach der Anhörung herrschte aber auch hier Kontinuität: «Wir sind in unseren Kritikpunkten bestätigt worden», sagte der innenpolitische Sprecher und Obmann im Innenausschuss, Dieter Wiefelspütz, der Netzeitung. «An einer Vielzahl von Punkten» seien Präzisierungen notwendig, darunter dem Schutz des Kernbereiches der privaten Lebensgestaltung, der Benachrichtigungspflicht von überwachten Personen durch BKA oder beim innerstaatlichen Transfer der gewonnenen Daten.
Darüber hinaus möchten sie den islamischen Predigern den gleichen Rechtsschutz gewähren wie katholischen, evangelischen und jüdischen Geistlichen. Nach den Vorstellungen der Regierung und der Union sollen Imame dagegen auch bei Seelsorgegesprächen überwacht werden dürfen. Hier hielt der Göttinger Staatsrechtler Christoph Möllers einige Regelungen für problematisch.Wiefelspütz sagte, Ziel der Expertenanhörung im Bundestag sei gewesen, den Gesetzentwurf auf den Prüfstand zu stellen. «Das ist ein gutes Gesetz, das SPD und Union gemeinsam wollen. Wir müssen es aber an einer Reihe von Stellen präzisieren und verbessern.» In einer Reihe von Verhandlungsrunden von Union und SPD werde der Entwurf nun überarbeitet. Anfang kommenden Jahres solle das BKA-Gesetz in Kraft treten. «Wir werden eine Punktlandung hinlegen», sagte Wiefelspütz. (nz/dpa)
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