Verfassungsgericht gegen CMA: 

netzeitung.deBauern von Zwangsabgabe für Werbung befreit

 Herausgeber: netzeitung.de

Verfassungsgericht gegen CMA 

Lupe Bauern von Zwangsabgabe für Werbung befreit

Nach 40 Jahren steht die zentrale Werbung für die deutschen Bauern vor dem Aus: Das Bundesverfassungsgericht kippte den Zwang zu einer Sonderabgabe, die die Landwirte an die CMA zahlen müssen.

Die rund 380.000 deutschen Agrarbetriebe und Bauern müssen nicht länger zwangsweise für die Werbung der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Abgabenpflicht gegen das Grundgesetz verstößt. Dadurch werde seit 2002 unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, ihr Geld für die eigene Werbung statt für die staatliche Absatzförderung einzusetzen, urteilten die Richter.

Mit der Sonderabgabe an die CMA wird seit 1969 der Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft finanziert. Der Fonds nimmt durchschnittlich knapp 88 Millionen Euro pro Jahr ein. Wegen zahlreicher Widersprüche gegen die Abgabenbescheide erhielt die CMA 2007 aber nur knapp 50 Millionen Euro, 2008 rund 60 Millionen Euro. Für 2009 ist eine Zuweisung von 70 Millionen Euro geplant. Das Geld wird vor allem zur Imagewerbung für die deutsche Landwirtschaft eingesetzt, um den Absatz der Agrarerzeugnisse im globalen Wettbewerb zu fördern.

Allerdings hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Jahr 2002 Werbung für deutsche Produkte für europarechtswidrig erklärt. Mit der Herkunftsbezeichnung wie in «Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch» werde der freie Handel im europäischen Binnenmarkt behindert, erklärten die europäischen Richter. Damit war nach Ansicht der Kläger der Zweck des Fonds hinfällig geworden. Die drei Kläger hatten zudem argumentiert, eine gezielte Förderung der nationalen Landwirtschaft sei angesichts der internationalen Verflechtungen ohnehin nicht möglich.

Gericht bemängelt staatlich organisierte Werbung
Ein Mühlenunternehmen, eine Geflügelschlachterei sowie ein Hühnerhalter waren deshalb vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht Köln schließlich hielt die Pflichtabgabe für verfassungswidrig und legte die Regelung deshalb in Karlsruhe zur Prüfung vor. Dagegen hatte die CMA vor wenigen Wochen von der EU-Kommission grünes Licht für weitere fünf Jahre Absatzförderung bekommen.

Das Verfassungsgericht urteilte, eine Sonderabgabe zur Finanzierung einer staatlichen Absatzförderung könne unter engen Voraussetzungen zwar zulässig sein – etwa dann, wenn damit erhebliche Nachteile deutscher Landwirte im EU-weiten Wettbewerb ausgeglichen werden müssten. Davon war das Gericht noch in einer Entscheidung aus dem Jahr 1990 ausgegangen. Inzwischen habe sich die Situation der Land- und Ernährungswirtschaft aber so stabilisiert, dass staatliche Werbung zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen nicht mehr geboten sei, hieß es. Außerdem sei nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass staatlich organisierte Werbung besser funktioniere als privatwirtschaftliches Marketing.

Bauernverband verteidigt zentrales Marketing
Bundesregierung und Bauernverband bedauerten die Gerichtsentscheidung. Das Landwirtschaftsministerium erklärte, leider habe sich das Gericht der Auffassung der Bundesregierung nicht angeschlossen. Es werde nun zu prüfen sein, ob und welche Gestaltungsmöglichkeiten blieben, auch zukünftig absatzfördernde Maßnahmen zugunsten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zu unterstützen.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, zeigte sich enttäuscht. «Ich bin und bleibe überzeugt, dass wir Landwirte auf den hart umkämpften Agrar- und Lebensmittelmärkten als Einzelunternehmer verloren sind, wenn wir nicht durch ein gemeinschaftlich finanziertes Netzwerk im Markt agieren können.»

Jetzt seien die Politik «und wir als Wirtschaft gefordert, neue Konzepte und Finanzierungsmodelle für die Markt- und Preisberichterstattung sowie für die Absatzförderung zu entwickeln», sagte Sonnleitner. Der Agrarstandort Deutschland mit rund vier Millionen Arbeitsplätzen in Land- und Ernährungswirtschaft könne es sich nicht leisten, auf eine zentrale Absatzförderung zu verzichten. CMA-Geschäftsführer Markus Kraus sprach von einem «schwarzen Tag für die Landwirtschaft». (nz/dpa/AP)