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Lebensschutz: 

Union will Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

15. Sep 2008 08:42
Beratung für Schwangere
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In Kürze soll in allen Fraktionen um Unterstützer für ein entsprechendes Gesetz geworben werden. Pflichtberatung, Bedenkzeiten und ausführliche Informationen sollen helfen, die problematischen späten Abtreibungen zu vermindern.

Der Vorsitzende der Unionsfraktion, Volker Kauder (CDU), will beim Thema Spätabtreibungen nicht aufgeben. Die Sommerpause des Bundestages war noch nicht zu Ende, da erinnerte der CDU-Politiker die Öffentlichkeit daran, dass das Thema nun wieder auf der Agenda stehe.

Ab der kommenden Woche sollen in allen Fraktionen Unterzeichner für eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen gewonnen werden. Pflichtberatung, Bedenkzeiten und ausführliche Informationen sollen helfen, die problematischen späten Abtreibungen zu vermindern. Die Kirchen und die Ärzte wünschen sich solche Änderungen schon lange. Die Bundesärztekammer hat selbst einen Gesetzentwurf vorgelegt und bei beiden großen Fraktionen intensiv für gesetzliche Änderungen geworben. Sie ist froh über den Vorstoß der Union.

Die SPD lehnt die Beratungspflicht indes ab und setzt, wie auch die Opposition, auf freiwillige Angebote. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Christel Humme, sieht nicht die geringste Notwendigkeit für neue gesetzliche Regelungen. Werdende Eltern hätten schon heute einen Anspruch auf Beratung, wenn sie vorgeburtliche Diagnostik in Anspruch nehmen. Die Union unterstelle den Frauen einmal mehr, so Humme, dass sie leichtfertig Abtreibungen vornehmen ließen.

Es geht um Wunschkinder

Das Thema Spätabtreibungen rührt an Wunden aus früheren, schweren Kämpfen um das Abtreibungsrecht. Daher ist die Empfindlichkeit gerade bei prominenten SPD-Politikerinnen so groß. Sie haben mehr Selbstbestimmung erkämpft und wollen nicht, dass der Staat den Frauen nun wieder Lebensentscheidungen aus der Hand nehmen will.

Doch hat das Thema Spätabtreibungen nur bedingt mit dem Thema Abtreibungen zu tun. Denn bei Spätabtreibungen geht es fast ausnahmslos um Wunschkinder, nicht um unerwünschte Schwangerschaften. Die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) sieht denn auch die Ursachen für die schweren Konflikte, in die werdende Eltern - und Ärzte - geraten können, in den wachsenden Möglichkeiten der Medizin und Diagnostik begründet. Daher ist sie für mehr Beratung und Begleitung und kann sich vorstellen, den Antrag der Union zu unterstützen.

Konsequenzen der Diagnostik

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Kieler Gynäkologe Walter Jonat, findet den Gesetzentwurf der Union «klug». Der Abtreibungsparagraf 218 werde nicht wieder aufgeschnürt, sagt er. Niemand wolle die alten Debatten wieder führen. Die Beratungspflicht bei Spätabtreibungen soll im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, das den Strafrechtsparagrafen zwar ergänzt, aber nur die Beratungspflichten regelt.

Die Ärzte sehen einen Missstand darin, dass es die Beratungspflicht nur für Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche gibt. Die im Gendiagnostikgesetz verankerte Beratung halten sie nicht für ausreichend. Zwar würden Schwangere, die Fruchtwasser- oder Nabelschnurblutuntersuchungen machen lassen, über die Untersuchung aufgeklärt. Was aber, wenn die Ärzte eine schwere Behinderung feststellen? Dann stellten sich andere Fragen, etwa «was ein Abbruch bedeutet und welche Folgen er auch für die Frau und ihr Leben haben kann», sagt Jonat. Oder welche Konsequenzen die Entscheidung für ein Leben mit einem behinderten Kind habe. Darüber werde in den Beratungen heute normalerweise nicht gesprochen. (Bettina Markmeyer, epd)

 
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