Lebensschutz:
Union will Beratungspflicht bei Spätabtreibungen
Die SPD lehnt die Beratungspflicht indes ab und setzt, wie auch die Opposition, auf freiwillige Angebote. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Christel Humme, sieht nicht die geringste Notwendigkeit für neue gesetzliche Regelungen. Werdende Eltern hätten schon heute einen Anspruch auf Beratung, wenn sie vorgeburtliche Diagnostik in Anspruch nehmen. Die Union unterstelle den Frauen einmal mehr, so Humme, dass sie leichtfertig Abtreibungen vornehmen ließen.
Doch hat das Thema Spätabtreibungen nur bedingt mit dem Thema Abtreibungen zu tun. Denn bei Spätabtreibungen geht es fast ausnahmslos um Wunschkinder, nicht um unerwünschte Schwangerschaften. Die frühere Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) sieht denn auch die Ursachen für die schweren Konflikte, in die werdende Eltern - und Ärzte - geraten können, in den wachsenden Möglichkeiten der Medizin und Diagnostik begründet. Daher ist sie für mehr Beratung und Begleitung und kann sich vorstellen, den Antrag der Union zu unterstützen.
Die Ärzte sehen einen Missstand darin, dass es die Beratungspflicht nur für Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche gibt. Die im Gendiagnostikgesetz verankerte Beratung halten sie nicht für ausreichend. Zwar würden Schwangere, die Fruchtwasser- oder Nabelschnurblutuntersuchungen machen lassen, über die Untersuchung aufgeklärt. Was aber, wenn die Ärzte eine schwere Behinderung feststellen? Dann stellten sich andere Fragen, etwa «was ein Abbruch bedeutet und welche Folgen er auch für die Frau und ihr Leben haben kann», sagt Jonat. Oder welche Konsequenzen die Entscheidung für ein Leben mit einem behinderten Kind habe. Darüber werde in den Beratungen heute normalerweise nicht gesprochen. (Bettina Markmeyer, epd)

