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Dreimal 'Sch': Schaar, Schönbohm und Schäuble am Donnerstag in Berlin (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Dreimal 'Sch': Schaar, Schönbohm und Schäuble am Donnerstag in Berlin
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Skandale der letzten Monate trieben die Politik an den Verhandlungstisch, nun zeichnen sich beim Datenschutz radikale Verbesserungen ab. Die Teilnehmer des Spitzentreffens zeigten sich vom erzielten Konsens selbst überrascht, berichtet Tilman Steffen .

Wer den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar trifft, erlebt einen aufgeschlossenen und fröhlichen Menschen. Am Donnerstagmittag ging es ihm besonders gut: Was er für den Schutz persönlicher Adressen erreichen wollte, sei beim Datenschutz-Spitzentreffen im Innenministerium «auf ganz breiten Konsens gestoßen», frohlockte der Bundesbeauftragte. Er habe «klare Ergebnisse» verlangt und sei nun zufrieden.

Im Hauses seines obersten Dienstherren, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), hatten sich Schaar und Schäuble mit den Chefs des Justiz-, des Wirtschafts- und des Verbraucherschutzressorts getroffen. Dabei war auch der Chef der Innenministerkonferenz, der brandenburgischen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Gemeinsam erörterte man mögliche Konsequenzen aus den Datenschutz-Verstößen der letzten Monate: Im Frühjahr war im großen Umfang Datenschluderei bei der Telekom aufgeflogen, im August kam ein groß angelegter Handel mit Kontodaten bei Call Centers in Schleswig-Holstein heraus. Vorfälle, die laut Schäuble «Anlass zu großer Sorge» boten.

Nun ermitteln die Staatsanwaltschaften. Was darüber hinaus zu tun ist, darüber gingen die Meinungen auseinander. Gegen Mittag war dann auch Schäuble überzeugt, der sich bisher vor allem für die konsequentere Anwendung des geltenden Rechts aussprach: «Wir haben gesetzgeberischen Handlungsbedarf.» Geeinigt hat man sich auf folgende Neuerungen, die bis November in einen Gesetzentwurf einfließen sollen:

– Unternehmen, Meldebehörden oder andere Datensammler sollen persönliche Angaben nur noch an Adresshändler weiter geben dürfen, wenn der Betroffene aktiv zugestimmt hat. Bisher war eine solche Weitergabe statthaft, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Die radikale Forderung von Wirtschaftsminister Glos, den Handel damit generell zu verbieten, ist damit vom Tisch. Entfallen soll das Privileg von Adresshändlern, erweiterte Datensätze weitergeben zu dürfen, sofern dies in einer Liste geschieht (Listenprivileg).

– Anbieter dürfen ihre Angebote nicht mehr an die Bedingung koppeln, dass ihnen der Kunde die Weitergabe von Personalien gestattet.

– Gewinne, die Adresshändler oder Unternehmen mittels Personendaten auf rechtswidrige Weise erzielt haben, will der Staat durch erhöhte Bußgelder oder ergänzende Sanktionen abschöpfen.

Über eine Kennzeichnungspflicht für Adressdaten konnte man sich am Donnerstag noch nicht einigen. Bundesdatenschützer Schaar schwebt vor, auf Werbepost zu vermerken, auf welche Weise der Datensatz gewonnen wurde, etwa durch die Teilnahme des Betroffenen an einem früheren Preissauschreiben oder durch eine Versandhausbestellung.

Um der Direkt-Werbewirtschaft die weitere Arbeit mit den bereits vorhandenen Daten zu ermöglichen, plädiert Schaar für eine Übergangsfrist. Nach der könnten die Daten entweder verfallen oder die Unternehmen müssten dann etwa die Erlaubnis zur Nutzung nachträglich einholen. Schaar überlegt zudem, die Möglichkeiten der Adresshändler einzuschränken, Auskünfte zu gespeicherten Daten unter Berufung auf das Betriebsgeheimnis zu verweigern.

Die Herausgabe von Namen und Adressen durch Meldeämter, die einfache Melderegisterauskunft an Jedermann soll weiterhin möglich sein. Unabhängig von den Beschlüssen zum Schutz der Personendaten gibt es aber in der Runde Überlegungen, auch das Melderecht anzupassen. Denn derzeit erzielen die Kommunen mit der Weitergabe von Adressen teils sechsstellige Summen, was als willkommene Aufbesserung der Kassen dient, aber auch den Missbrauch erleichtert. «Illegaler Umgang mit legalen Quellen», nennt es Schaar.

Eine von Landesinnenminister Schönbohm geleitete Arbeitsgruppe von Bundes- und Ländervertretern soll nun schnell die vereinbarten Ziele konkretisieren und zudem die Mängel im Vollzug der Gesetze aufspüren. Zudem seien viele Regelungslücken bisher gar nicht erkannt, beklagte Schönbohm.

Noch in dieser Wahlperiode sollen die Gesetzesänderungen durch den Bundestag, sagte Schäuble. Ob der vorzulegende Entwurf mit dem bereits im Sommer ins Parlament eingebrachte Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes gemeinsam bearbeitet werde, sei Sache des Parlaments. Erst Ende Juni hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der das Auskunftsrecht der Bürger gegenüber Unternehmen stärken soll, wenn die ihnen etwa einen Kredit verweigern.

Ebenfalls noch vor der Bundestagswahl will die Regierung Kriterien für ein Datenschutz-Gütesiegel festlegen. Erhalten sollen das Signet dann Unternehmen, die freiwillig mehr als gesetzlich notwendig für den Datenschutz tun. Damit gibt insbesondere Schäuble seinen Widerstand gegen Forderungen des Koalitionspartners SPD vorerst auf. Der hatte sich seit langem für die Zustimmungs-Regelung ausgesprochen, die Schäuble jedoch blockierte. Auch einen Datenschutz-Audit, verbunden mit dem Gütesiegel, hatte der Minister unter Verweis auf die Wirtschaft immer wieder abgelehnt. Dabei sei gerade die Wirtschaft für die Datenschutzskandale der letzten Monate verantwortlich, erinnerte der SPD-Medienpolitiker Jörg Tauss.