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netzeitung.deDatenschutz: Wer welche Ziele erreichen will

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Datenspeicher (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Datenspeicher
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Zur die Eindämmung von Datendiebstahl liegt eine Reihe von Forderungen für eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes und eine bessere Bekämpfung des illegalen Datenhandels vor. Einige der wichtigsten Vorschläge im Überblick: Bundesregierung: Der radikalste Vorschlag kommt aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Minister Michael Glos (CSU) schlug vor, einen Handel mit persönlichen Daten sollte es künftig nicht mehr geben . Das geht jedoch selbst kritischen Datenschützern wie dem schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten Thilo Weichert zu weit. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will dagegen prüfen, ob für die Übermittlung persönlicher Daten an Unternehmen künftig eine Einwilligungserklärung des Kunden vorliegen muss. Bei Datenklau soll der Verbraucher umgehend informiert werden. Zudem regte Zypries an, eine Möglichkeit zu schaffen, den Rechtsbrechern unter den Datenhändlern die Gewinne wegzunehmen (Vermögensabschöpfung). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, denn ertappte Rechtsbrecher dürfen die Früchte ihres Handelns nicht behalten. Problematisch dürfte hierbei der Nachweis des erzielten Profits sein. Mehr zum Thema » Datenschützer gegen kommunalen Adresshandel » Der Angriff auf die digitale Identität » Ganz Deutschland vom Datenhandel betroffen Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) ist ebenfalls dafür, dass ohne ausdrückliche Zustimmung persönliche Daten nicht verkauft werden dürfen . Wer mit Daten handelt, soll deren Nutzung zudem dokumentieren , verlangt er. Marktbeherrschende Firmen sollen Vertragsabschlüsse zudem nicht mehr an die Zustimmung zur Datenverwertung knüpfen dürfen. Wie jüngst bekannt wurde, handelten Unternehmen in Schleswig-Holstein illegal mit Daten und täuschten damit gutgläubigen Kunden den Abschluss von Verträgen vor. Nun will das Bundesland über das Telekommunikationsgesetz erreichen, dass Kunden telefonisch abgeschlossene Geschäfte generell schriftlich bestätigten müssen. Bisher ist das nur bei langfristigen Verträgen wie dem Wechsel von Telefon- oder Stromanbieter erforderlich. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist skeptisch, ob überhaupt neue Gesetze nötig sind. Die Bundesregierung will durch die bereits beschlossene Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes den Bürgern erleichtern, zu erfahren, auf Basis welcher Daten sie betreffende Entscheidungen zu Strande gekommen sind. Wichtig ist dies etwa bei Krediten, wenn Banken sie ablehnen oder nur zum Teil bewilligen. Auch können die Betroffenen so Fehler korrigieren helfen. Derzeit beraten die Länder über den Gesetzentwurf, auch der Bundestag muss noch abstimmen. Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar: Er will den Datenschutz ins Grundgesetz aufnehmen lassen. Er will eine Informationspflicht , damit die Bürger wissen, woher die Adressen beispielsweise für Werbebriefe stammen. Und er will bessere Sanktionsmöglichkeiten für regelwidrige Datenweitergabe. Sein oberster Dienstherr, Innenminister Schäuble, meint dagegen, der Datenschutz sei im Grundgesetz ausreichend verankert. Zumindest durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung und zum Schutz informationeller Systeme (Computersicherheit) ist dies tatsächlich der Fall. Dennoch gibt es Initiative aus mehreren Parteien, Datenschutz explizit im Grundgesetz zu verankern. Verbraucherzentrale Bundesverband: Die Verbraucherschützer fordern ebenso ein Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung, weiten dies aber noch aus: Die Betroffenen sollen vor einer Zustimmung darüber informiert werden , zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden. Wie Seehofer wollen auch sie, dass gewerbliche Angebote nicht davon abhängig gemacht werden, dass man in die Datenübermittlung zu Werbezwecken einwilligt. Es soll zudem künftig nachvollziehbar sein, wo Daten herkommen . Die Verbraucherschützer halten eine wirksamere polizeiliche Fahndung und eine bessere Strafverfolgung für unverzichtbar. Erfolgreicher sein könnten Sicherheitskräfte und Justiz durch spezielle Datenfahnder oder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, wie sie etwa für Korruption existieren. Wirtschaftsverbände (wie Industrieverband BDI und Handelsverband HDE): Die Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber auf, mit der Wirtschaft gemeinsam auf geeignete Weise die Bekämpfung illegaler Adressgeschäfte zu verbessern - über die bereits bestehenden Verbote hinaus. Doch: Eine generelle Einwilligungserfordernis oder das Verbot der Nutzung bestimmter Daten sei kein probates Mittel gegen Datenmissbrauch, argumentieren die Verbände. Die Weitergabe von Kontodaten sei bereits jetzt datenschutzrechtlich nicht erlaubt. (nz/AP)

Bundesregierung:
Der radikalste Vorschlag kommt aus dem Bundeswirtschaftsministerium: Minister Michael Glos (CSU) schlug vor, einen Handel mit persönlichen Daten sollte es künftig nicht mehr geben. Das geht jedoch selbst kritischen Datenschützern wie dem schleswig-holsteinischen Landesbeauftragten Thilo Weichert zu weit. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will dagegen prüfen, ob für die Übermittlung persönlicher Daten an Unternehmen künftig eine Einwilligungserklärung des Kunden vorliegen muss. Bei Datenklau soll der Verbraucher umgehend informiert werden. Zudem regte Zypries an, eine Möglichkeit zu schaffen, den Rechtsbrechern unter den Datenhändlern die Gewinne wegzunehmen (Vermögensabschöpfung). Eigentlich ist das eine Selbstverständlichkeit, denn ertappte Rechtsbrecher dürfen die Früchte ihres Handelns nicht behalten. Problematisch dürfte hierbei der Nachweis des erzielten Profits sein.

Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) ist ebenfalls dafür, dass ohne ausdrückliche Zustimmung persönliche Daten nicht verkauft werden dürfen. Wer mit Daten handelt, soll deren Nutzung zudem dokumentieren, verlangt er. Marktbeherrschende Firmen sollen Vertragsabschlüsse zudem nicht mehr an die Zustimmung zur Datenverwertung knüpfen dürfen.

Wie jüngst bekannt wurde, handelten Unternehmen in Schleswig-Holstein illegal mit Daten und täuschten damit gutgläubigen Kunden den Abschluss von Verträgen vor. Nun will das Bundesland über das Telekommunikationsgesetz erreichen, dass Kunden telefonisch abgeschlossene Geschäfte generell schriftlich bestätigten müssen. Bisher ist das nur bei langfristigen Verträgen wie dem Wechsel von Telefon- oder Stromanbieter erforderlich.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist skeptisch, ob überhaupt neue Gesetze nötig sind.

Die Bundesregierung will durch die bereits beschlossene Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes den Bürgern erleichtern, zu erfahren, auf Basis welcher Daten sie betreffende Entscheidungen zu Strande gekommen sind. Wichtig ist dies etwa bei Krediten, wenn Banken sie ablehnen oder nur zum Teil bewilligen. Auch können die Betroffenen so Fehler korrigieren helfen. Derzeit beraten die Länder über den Gesetzentwurf, auch der Bundestag muss noch abstimmen.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar:
Er will den Datenschutz ins Grundgesetz aufnehmen lassen. Er will eine Informationspflicht, damit die Bürger wissen, woher die Adressen beispielsweise für Werbebriefe stammen. Und er will bessere Sanktionsmöglichkeiten für regelwidrige Datenweitergabe. Sein oberster Dienstherr, Innenminister Schäuble, meint dagegen, der Datenschutz sei im Grundgesetz ausreichend verankert. Zumindest durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur informationellen Selbstbestimmung und zum Schutz informationeller Systeme (Computersicherheit) ist dies tatsächlich der Fall. Dennoch gibt es Initiative aus mehreren Parteien, Datenschutz explizit im Grundgesetz zu verankern.

Verbraucherzentrale Bundesverband:
Die Verbraucherschützer fordern ebenso ein Verbot der Datenweitergabe zu gewerblichen Zwecken ohne ausdrückliche Einwilligung, weiten dies aber noch aus: Die Betroffenen sollen vor einer Zustimmung darüber informiert werden, zu welchem Zweck welche Daten an wen weitergegeben werden.

Wie Seehofer wollen auch sie, dass gewerbliche Angebote nicht davon abhängig gemacht werden, dass man in die Datenübermittlung zu Werbezwecken einwilligt. Es soll zudem künftig nachvollziehbar sein, wo Daten herkommen.

Die Verbraucherschützer halten eine wirksamere polizeiliche Fahndung und eine bessere Strafverfolgung für unverzichtbar. Erfolgreicher sein könnten Sicherheitskräfte und Justiz durch spezielle Datenfahnder oder Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, wie sie etwa für Korruption existieren.

Wirtschaftsverbände (wie Industrieverband BDI und Handelsverband HDE):
Die Spitzenverbände fordern den Gesetzgeber auf, mit der Wirtschaft gemeinsam auf geeignete Weise die Bekämpfung illegaler Adressgeschäfte zu verbessern – über die bereits bestehenden Verbote hinaus. Doch: Eine generelle Einwilligungserfordernis oder das Verbot der Nutzung bestimmter Daten sei kein probates Mittel gegen Datenmissbrauch, argumentieren die Verbände. Die Weitergabe von Kontodaten sei bereits jetzt datenschutzrechtlich nicht erlaubt. (nz/AP)