02.09.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Bei der Landtagswahl fällt auch eine Vorentscheidung für die Bundespräsidenten-Kür im kommenden Jahr. Die knappe schwarz-gelbe Mehrheit in der Bundesversammlung könnte verloren gehen.
Das geschieht dann, wenn
Stimmenverluste der CSU nicht durch einen Erfolg der FDP ausgeglichen werden. In der Versammlung ist im ersten und zweiten Wahlgang für den Sieger eine absolute Mehrheit erforderlich nach derzeitigem Stand mindestens 613 der 1224 Delegiertenstimmen.
Die Bundesversammlung setzt sich aus den Bundestagsabgeordneten zusammen und der gleichen Zahl von Mitgliedern, die von den Landtagen gewählt werden. Gemäß dem Bevölkerungsanteil
entfallen auf Bayern 92 Mitglieder der Bundesversammlung, die vom neuen Landtag entsandt werden. Dem alten Wahlergebnis und den Fraktionsstärken zufolge kam die CSU auf 64 Delegierte. Die SPD hatte Anspruch auf 21 Vertreter, die Grünen auf sieben. Die bayerische FDP ging leer aus, weil sie 2003 an der Sperrklausel scheiterte.
Insgesamt verfügen die Unionsparteien und die FDP, abhängig von eventuellen Losentscheiden in Landtagen, derzeit über 613 bis 614 Delegierte in der Bundesversammlung.
Für eine
Wiederwahl von Bundespräsident Horst Köhler müssten sie geschlossen abstimmen. Die SPD kann nach Berechnungen des Informationsdienstes wahlrecht.de für ihre Kandidatin Gesine Schwan 422 bis 424 Wahlleute aufbieten. Ob die Grünen (88 bis 90) und die Linke (91 bis 92) Schwan ebenfalls wählen, ist ungewiss.
Losentscheide in einem Landtag können bei der proportionalen Aufteilung der Parteienkontingente notwendig werden. 2004 war dies in Hessen der Fall. Zudem kann sich die Gesamtzahl der Delegierten verringern, wenn Bundestagsabgeordnete ausscheiden, die nicht durch Nachrücker ersetzt werden dürfen. (nz/dpa)