Gesundheitsreform:
Selbständige verlieren Krankengeld-Anspruch
21.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
«Das kann zu Einkommenseinbußen führen, die durch Erspartes nicht mehr ausgeglichen werden können», gibt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV) zu bedenken. Wer als Selbstständiger freiwillig über die Krankenkasse versichert ist, konnte bisher bei einer Reihe von gesetzlichen Anbietern ein Krankengeld in seinen Versicherungsschutz gleich miteinbauen. Er bezahlt dann den allgemeinen Beitragssatz, der auch für Arbeitnehmer gilt.
Grundsätzlich stellt sich auf dem Weg zu einem neuen Auffangnetz laut Ulrike Dzengel von der Unabhängigen Patientenberatung in Leipzig die Frage: Gesetzliche oder private Lösung? Was alle gesetzlichen Krankenkassen künftig anbieten müssen, ist der Krankengeld-Wahltarif. Der Haken daran: Noch ist kein Modell auf dem Markt, Vergleiche sind noch nicht möglich. Fest steht bislang nur, dass sich der Versicherte mit der Wahl eines solchen Tarifs drei Jahre lang an seine Kasse binden wird.
BdV-Sprecherin Boss empfiehlt deshalb, zunächst die zweite Möglichkeit anzugehen: Die private Absicherung mit Hilfe einer Krankentagegeld-Police. Der Versicherer zahlt im Krankheitsfall häufig unbefristet einen vereinbarten Tagessatz, ganz gleich, ob man sich zu Hause oder in der Klinik auskuriert. Entscheidend für die Höhe der Prämie sind in jedem Fall Eintrittsalter und Gesundheitszustand des Neukunden. Ratsam ist, sich in den nächsten Wochen von mehreren Gesellschaften Angebote einzuholen, Leistungen und Preise zu vergleichen. Und die günstigste Privatpolice dann mit den Wahltarifen der Krankenkassen zu vergleichen, sobald diese auf dem Markt sind. Wichtig zu wissen: Die private Krankenversicherung kann Interessenten auch ablehnen. Die Prüfung von Anträgen kostet in jedem Fall Zeit.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer kann eine private Lösung durchaus Sinn machen. Eine ganze Reihe Selbstständiger nutzt eine Krankentagegeldversicherung schon jetzt, um das Krankengeld der Kasse bis zur Netto-Einkommenshöhe aufzustocken. Nicht nur für Gutverdiener, sondern auch für Selbstständige mit schmalerem Einkommen sei die Absicherung überlegenswert, meint Boss.
Jedenfalls, solange die Police bezahlbar bleibt und die Leistung stimmt. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind beispielsweise nicht erste Wahl, weil sehr teuer erkauft. Verbraucherzentralen vor Ort helfen bei der Suche nach der passenden Police. (Berrit Gräber, AP)

