Kritik an Ungleichbehandlung:
Sachsen haben mehr vom Elterngeld
20.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Das Mindestelterngeld wirke sich in Hessen auf den Steuersatz aus, bestätigte der Sprecher des hessischen Finanzministeriums, Jürgen Harrer. Der Steuerbetrag für das zu versteuernde Einkommen steige dadurch. Dies entspreche der gesetzlichen Vorschrift. Sachsen sei das einzige Bundesland, in dem der Mindestbetrag nicht zum Einkommen hinzu gerechnet werde, sagte Harrer.
Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) wolle das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Finanzministerkonferenz setzen. «Wir werden das diskutieren.» Das sächsische Finanzministerium bestätigte den Bericht, nach dem in diesem Bundesland das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat nicht in die Berechnung der Steuerhöhe einbezogen wird. Es würden jedoch Gespräche zwischen den Ländern geführt, um eine einheitliche Regelung zu finden. Die 300 Euro seien weder ein Einkommen noch ein Lohnersatz, argumentierte das Ministerium in Dresden.
Der Hessische Lohnsteuerhilfeverein sieht es ähnlich. Das Mindestelterngeld werde unabhängig von einer früheren oder verminderten Erwerbstätigkeit gezahlt. Es handele sich wie beim Kindergeld um eine steuerfreie Sozialleistung. Nach Erfahrung des Vorsitzenden Dieter Gonze zahlen betroffene Eltern mehrere hundert Euro mehr an Steuern. «Das kann man den Bürgern nicht zumuten», sagte Gonze. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Das Elterngeld selbst ist zwar steuerfrei, wird jedoch bei der Berechnung des Steuersatzes für das steuerpflichtige Einkommen hinzugerechnet. Dies gilt nach Angaben des Bundesfamilienministeriums auch für den Mindestbetrag. Die Gesetzeslage sei eindeutig. (AP)

