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Kein Verständnis für Homosexuelle: 

Segen als Kündigungsgrund

20. Aug 2008 12:50
Die katholische Kirche ist gegen das Segnen einer Lebenspartnerschaft
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Einem Dekan in Hessen, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft gesegnet hatte, ist das Amt entzogen worden. Dieses Vorgehen sei für einen Katholiken unmöglich, heißt es in der Begründung des Bischofs. Selbst evangelische Christen hätten protestiert.

Der Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hat den Bezirksdekan in Wetzlar von seinem Amt abberufen, weil dieser ein homosexuelles Paar gesegnet hat. Das Bistum Limburg erklärte am Mittwoch, katholische Gläubige seien verpflichtet, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben.

Aus diesem Grund sei es in katholischen Kirchen unmöglich, eingetragene Lebenspartnerschaften zu segnen. Der Dekan hatte am vergangenen Freitag im Wetzlarer Dom einem homosexuellen Paar seinen öffentlichen Segen erteilt. Dies habe nicht nur bei Katholiken, sondern auch bei evangelischen Christen Irritationen und Proteste ausgelöst, erklärte das Bistum.

Bischof Tebartz-van Elst habe dem Pfarrer deshalb das Amt entzogen. In den nächsten Tagen werde ein kommissarischer Bezirksdekan ernannt. Eine Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften durch katholische Seelsorger sei nicht möglich, betonte das Bistum in der Erklärung.

Sonst könne der falsche Eindruck entstehen, dass die katholische Kirche homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe gleichstelle. Es gebe jedoch keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen. (AP)

 
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