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Rechtlich immer besser gestellt: 

Die juristische Karriere der Nicht-Ehe

18. Aug 2008 21:03
Die Hochzeit hat - juristisch gesehen - fast nur noch steuerrechtliche Vorteile
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Ob ein Paar verheiratet ist oder nicht, spielt vor Gericht eine immer geringere Rolle. Ein neues Urteil belegt diesen Trend: Ein Mann bekommt von der Ex-Partnerin finanziellen Ausgleich nach einer Beziehung ohne Trauschein.

Das zeitliche Zusammentreffen ist natürlich Zufall. Am Montag hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil zur rechtlichen Aufwertung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bekanntgegeben. Und an diesem Mittwoch befasst sich das Bundeskabinett mit einer Reform des ehelichen Güterrechts. Während sich in Karlsruhe also die atemberaubende Karriere der Nichtehe fortsetzt, will Berlin das immer häufigere Scheitern der Ehe etwas erträglicher gestalten.

Denn die BGH-Entscheidung ist ein weiterer Schritt zur Regulierung dessen, was einstmals als «wilde Ehe» von den einen verteufelt, von den anderen romantisiert wurde. Bisher galt der Satz: Wer nicht zum Standesamt geht, entscheidet sich bewusst gegen einen rechtlichen Zaun, wie er die Ehe umgibt. Der BGH sagt nun: Ein ganzer Zaun muss es nicht sein - aber ein paar Grenzpflöcke sind schon notwendig.

Der BGH-Fall dürfte gar nicht so untypisch sein: Fast zehn Jahre hatte die Beziehung schon gehalten, als die Frau einen Bauplatz kaufte, um ein Haus zu bauen. Sie sollte Eigentümerin bleiben, doch der Mann, der als Mitarbeiter einer Bausparkasse sogar sein Büro dort einrichten wollte, steckte nach seiner Darstellung rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau. Im Februar 2000 zog das Paar ein, im September 2003 warf sie ihn raus.

Neue Balance zwischen Ehe und Nicht-Ehe

Anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung soll fortan im Prinzip ein Anspruch auf Ausgleich solcher besonders umfänglicher Leistungen möglich sein. In seiner Begründung bringt der BGH die neue Balance zwischen Ehe und Nicht-Ehe auf den Punkt. Zwar weiß der unverheiratete Partner, dass jederzeit Schluss sein kann. Schutzwürdig ist er aber trotzdem, wenn er sozusagen in den Fortbestand der Beziehung investiert.

Einen Unterschied zur Ehe sieht der BGH hier nicht, genauer gesagt, nicht mehr: «Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist, vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen.»

Seit Jahren schon schrumpfen die juristischen Unterschiede zwischen Paaren mit und ohne Trauschein. Bereits 1998 wurde Unverheirateten die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt, vormals ein Privileg der Ehe. Und seit Jahresanfang ist die Differenz in einem Punkt sogar gleich Null: beim Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder.

Entscheidend ist nicht der Trauschein

Früher musste sich eine geschiedene Mutter, die sich um die Kinder kümmerte, erst zum 15. Geburtstag des Nachwuchses um einen Vollzeitjob kümmern. Die Ansprüche einer unverheirateten Alleinerziehenden liefen normalerweise schon nach dem dritten Lebensjahr aus. Heute gilt für beide die Formel «drei plus X» - entscheidend sind Kita-Angebote oder Jobchancen, nicht der Trauschein.

Die Gründe für diese Entwicklung liegen in der «normativen Kraft des Faktischen» - das Recht folgt der gesellschaftlichen Realität. Zwar ist die absolute Zahl der Scheidungen rückläufig, aber nur deshalb, weil immer weniger Menschen heiraten. Rund 516.000 Ehen wurden im Jahr 1990 geschlossen, gerade noch 373.000 waren es im Jahr 2006.

Ungefähr jede dritte Ehe zerbricht. Dagegen ist die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften im selben Zeitraum um das Zweieinhalbfache auf etwa 2,4 Millionen gestiegen. Wenn immer mehr Menschen ohne standesamtlich besiegeltes Ja-Wort zusammenleben, können Gerichte und Gesetzgeber dies nicht ignorieren.

Nur noch wenige Vorteile der Ehe

So bleiben Verheirateten ein paar erb- und steuerrechtliche Vorteile sowie der Ehegattenunterhalt - der freilich ganz schnell weg sein kann, wenn der Ex-Partner eine neue Familie mit Kindern gründet. Wie der BGH kürzlich entschied, kann sogar eine 24-jährige Ehe bei der Unterhaltsaufteilung nachrangig sein, wenn das Geld nicht für alle reicht - selbst dann, wenn die neue Familie ohne Ehe besteht.

Bleibt also das Güterrecht, namentlich der Zugewinnausgleich, der die gerechte Verteilung dessen sicherstellen soll, was man sich während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet hat. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will hier Missbrauch besser vorsorgen - damit nicht der reichere Ehepartner vor der Scheidung noch schnell sein Geld beiseite schaffen kann. Noch ist dies für die Ehe ein echtes Plus an Sicherheit - auch wenn durch das BGH-Urteil der Unterschied wieder einmal kleiner geworden ist. (Wolfgang Janisch, dpa)

 
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