Rechtlich immer besser gestellt:
Die juristische Karriere der Nicht-Ehe
18.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der BGH-Fall dürfte gar nicht so untypisch sein: Fast zehn Jahre hatte die Beziehung schon gehalten, als die Frau einen Bauplatz kaufte, um ein Haus zu bauen. Sie sollte Eigentümerin bleiben, doch der Mann, der als Mitarbeiter einer Bausparkasse sogar sein Büro dort einrichten wollte, steckte nach seiner Darstellung rund tausend Stunden Arbeit und mehr als 80.000 Euro in den Bau. Im Februar 2000 zog das Paar ein, im September 2003 warf sie ihn raus.
Einen Unterschied zur Ehe sieht der BGH hier nicht, genauer gesagt, nicht mehr: «Dass nur das Vertrauen von Ehegatten in die lebenslange Dauer ihrer Verbindung rechtlich geschützt ist, vermag mit Blick auf die hohe Scheidungsquote eine unterschiedliche Behandlung nicht überzeugend zu begründen.»
Seit Jahren schon schrumpfen die juristischen Unterschiede zwischen Paaren mit und ohne Trauschein. Bereits 1998 wurde Unverheirateten die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht eingeräumt, vormals ein Privileg der Ehe. Und seit Jahresanfang ist die Differenz in einem Punkt sogar gleich Null: beim Unterhalt für die Betreuung gemeinsamer Kinder.
Die Gründe für diese Entwicklung liegen in der «normativen Kraft des Faktischen» - das Recht folgt der gesellschaftlichen Realität. Zwar ist die absolute Zahl der Scheidungen rückläufig, aber nur deshalb, weil immer weniger Menschen heiraten. Rund 516.000 Ehen wurden im Jahr 1990 geschlossen, gerade noch 373.000 waren es im Jahr 2006.
Ungefähr jede dritte Ehe zerbricht. Dagegen ist die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften im selben Zeitraum um das Zweieinhalbfache auf etwa 2,4 Millionen gestiegen. Wenn immer mehr Menschen ohne standesamtlich besiegeltes Ja-Wort zusammenleben, können Gerichte und Gesetzgeber dies nicht ignorieren.
Bleibt also das Güterrecht, namentlich der Zugewinnausgleich, der die gerechte Verteilung dessen sicherstellen soll, was man sich während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet hat. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will hier Missbrauch besser vorsorgen - damit nicht der reichere Ehepartner vor der Scheidung noch schnell sein Geld beiseite schaffen kann. Noch ist dies für die Ehe ein echtes Plus an Sicherheit - auch wenn durch das BGH-Urteil der Unterschied wieder einmal kleiner geworden ist. (Wolfgang Janisch, dpa)

