08.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Betroffene demonstrieren nicht nur auf der Straße
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Berater dringen Richtern zufolge stärker darauf, die Arbeitslosen in Jobs zu vermitteln. Wenn die sich weigern, gebe es Sanktionen - dann lande die Sache vor Gericht. Doch das ist nicht der einzige Streitpunkt.
Immer mehr Empfänger von Arbeitslosengeld II klagen auf höhere Leistungen. Im ersten Halbjahr 2008 stieg die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Hartz IV noch einmal um gut 36 Prozent auf 61.970, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte. Die ist der höchste Wert seit Beginn der Arbeitsmarktreform 2005.
Die Behörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Rundschau». «Die meisten Klagen betreffen nicht Berechnungsfehler der Sachbearbeiter, sondern Unklarheiten im Gesetz», erklärte BA-Sprecherin Frauke Wille. So sei es vom Gesetzgeber beispielsweise nicht eindeutig formuliert, was ein angemessener Wohnraum sei. «Das Gesetz lässt viele Fragen offen. Da bleibt oft nur die Klage», sagte die Behördensprecherin.
Kosten für die UnterkunftEin Großteil der Gerichtsverfahren betreffe die Kosten für die Unterkunft. Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert bezeichnete die Hartz-IV-Regelungen in dem Zeitungsbericht als kompliziert wie das Steuerrecht. Als Anreiz für eine Klage würden auch hohe Erfolgsaussichten gesehen: Fast jede zweites Verfahren endet laut Kanert für die Kläger zumindest mit einem Teilerfolg.
Zudem dringen die Arbeitsagenturen nach Beobachtungen des Aachener Sozialrichters Martin Kühl stärker darauf, dass Arbeitslose in einen Job vermittelt werden. «Kooperieren die Betroffenen nicht, reagieren erst die Agenturen mit Sanktionen und dann die Hartz IV-Empfänger mit Klagen», sagte Kühl. In der Statistik werden Verfahren in den 69 Optionskommunen nicht berücksichtigt, in denen sich die Städte und Kreise eigenständig und ohne die Bundesagentur um die Langzeitarbeitslosen kümmern. (AP)