Prozess gegen «Sturm 34»-Schläger:
«Ihnen fehlt intellektuelles Inventar»
06. Aug 2008 19:43
 |  Der Angeklagte Nico T. erhielt eine Bewährungsstrafe | Foto: dpa |
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Drei Haftstrafen und zwei Freisprüche für die Neonazis aus Mittweida: Der Richter urteilte differenziert über die Untaten der Aktivisten für eine «national befreite Zone». Den Hauptanklagepunkt schmetterte er ab.
Im Prozess um die verbotene Neonazi-Gruppe «Sturm 34» aus dem sächsischen Mittweida hat das Dresdner Landgericht am Mittwoch zwei Jugendhaftstrafen zwischen drei und dreieinhalb Jahren sowie eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung verhängt. Zwei Angeklagte, darunter ein Informant des Staatsschutzes, wurden freigesprochen. Die Strafen wurden nicht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verhängt. Geahndet wurden gefährliche Körperverletzungen und eine Sachbeschädigung.
«Den Angeklagten fehlt es überwiegend am intellektuellen Inventar.» Mit diesem Satz beschrieb Richter Martin Schultze-Griebler das Hauptproblem der fünf Angeklagten, die der verbotenen Neonazi-Gruppe «Sturm 34» aus dem sächsischen Mittweida zuzurechnen sind. Verbale Auseinandersetzungen kannten die jungen Männer, die im Mai und Juni 2006 mehrere brutale Überfälle in der Region inszenierten, wohl kaum. Ihnen ging es um Einschüchterung, um das Schaffen einer «national befreiten Zone», wie es die Anklage formulierte. Wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung müssen zwei Brüder aus Mittweida nun für dreieinhalb und drei Jahre hinter Gitter. Ein 19-Jähriger kommt mit einer Bewährungsstrafe davon.
Keine Bildung einer kriminellen Vereinigung
Doch der Hauptanklagepunkt wurde von der Staatsschutzkammer des Gerichts abgeschmettert: die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Dafür fehle der Willensbildungsprozess, der in einen einheitlichen und verbindlichen Gruppenwillen münde, sagte Schultze-Griebler. «Das gab es nicht einmal beim Kern der Mitglieder.» 2003 hatte die Kammer in zwei Verhandlungen Anhänger der ebenfalls verbotenen «Skinheads Sächsische Schweiz» wegen Bildung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung dagegen für schuldig befunden.Am Mittwoch sprach das Gericht sogar zwei Angeklagte frei: einen 41-Jährigen, der als Informant für den Staatsschutz arbeitete, und einen 21-Jährigen. Ihnen sei bei den drei Überfällen, die das Gericht zu beurteilen hatte, keine aktive Beteiligung nachzuweisen. Die Diskussion um den V-Mann habe zudem die Taten in den Hintergrund gedrängt, beklagte das Gericht. Der 41 Jahre alte Angeklagte sei kein Agent provocateur gewesen. Dass die Polizei ihn als Informanten genutzt habe, sei dagegen selbstverständlich, befand der Richter. Gegen die nun verhängten Urteile kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.
Angriff auf ein Dorffest
Schultze-Griebler machte in der anderthalbstündigen Begründung des Urteils aber auch klar, dass die Verurteilten bei Übergriffen mit äußerster Brutalität vorgingen. Bei einem Überfall auf acht junge Leute an einer Torfgrube in Mittweida rückten die Angreifer mit 15 bis 20 Mann an, bei einem Dorffest im benachbarten Rochlitz sogar mit bis zu 25 Mann. Martialischer Auftritt in schwarzer Kleidung, meist mit geschorenen Köpfen, dazu mit Sand gefüllte Handschuhe: So sah das Einschüchterungspotenzial der Truppe aus.Beim Überfall an einer Tankstelle in Stollberg (Erzgebirge) ging es besonders brutal zu: Tritte und Schläge gegen einen 20-Jährigen, der später als Zeuge aussagte. «Wir haben uns an die Vorgänge in der Münchner U-Bahn erinnert gefühlt», sagte der Richter. Hätte es eine Videoaufzeichnung gegeben wie in der bayrischen Metropole, wäre sicher über ein mögliches Tötungsdelikt zu verhandeln gewesen. «Dass da kein Toter zurückblieb, war nicht das Verdienst der Angeklagten.»
Rassistisch und prügelfreudig
Er vermisse zudem ein Bekenntnis zu den Taten, fügte der Richter an. Auch das äußere Erscheinungsbild der Angeklagten – unter anderem trägt der 20 Jahre alte «Sturm 34»-Chef einen tätowierten «Skinhead» Schriftzug am Hinterkopf – lasse keine Anzeichen erkennen, dass die Männer ihr Vorgehen als Fehler einstufen würden. «Ihre Bezugnahme zur NS-Symbolik ist zutiefst rassistisch», kommentiert der Richter. «Es ist die passende Ideologie für Leute, die sich gern prügeln.»Die Region Mittweida, die durch die «Sturm 34»-Überfälle in die Schlagzeilen geriet, erhält von der Gerichtsbank andererseits ein paar Streicheleinheiten. Besonders beim Überfall auf das Dorffest hätten die Festbesucher Courage gezeigt und die Angreifer aus dem Festzelt gedrängt, wobei auch ein 63-jähriger Mann verletzt wurde. «Ihre Rechnung, dass Ihnen keiner in die Quere kommt, ging nicht auf», sagte Schultze-Griebler in Richtung der Angeklagten. Dem Anführer, der am Mittwoch in Handschellen zur Anklagebank geführt wurde, blieb danach der Befehl zum «geordneten Rückzug». (Von Torsten Klaus, dpa)