Fall Clement: Drin oder nicht drin – wer entscheidet eigentlich?05. Aug 2008 16:42  |  Hannelore Kohl, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern
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In den letzten Jahrzehnten traf es nur fünf Sozialdemokraten – Parteiausschlussverfahren sind äußerst selten. Obwohl sie nahezu jeder beantragen kann. Das oberste SPD-Schieds-Trio steht nun vor einer heiklen Aufgabe.
Für den Ausschluss von Parteimitgliedern errichtet das Parteiengesetz hohe Hürden. Im Parteiordnungsverfahren gegen den früheren Bundesminister Wolfgang Clement hat nun als höchste Instanz der SPD-Parteigerichtsbarkeit die Bundesschiedskommission das letzte Wort. Das Ausschlussverfahren ist die schärfste Sanktion gegen Mitglieder einer Partei und in Deutschland ein äußerst seltener Vorgang. Der einstige SPD-«Superminister» Wolfgang Clement steht nun kurz davor: Im Hessen-Wahlkampf warnte er vor der Wahl der eigenen Partei, weil er energiepolitisch andere Auffassungen hatte als die Hessen. Der Ortsverband Bochum schob ein Ausschlussverfahren an. Clements Nichtwahl-Empfehlung habe in Hessen entscheidende Stimmen gekostet, so einer der Gründe.
Clement flog in erster Instanz raus und kündigte Widerspruch an – für den er noch fünf Wochen Zeit hat. Dann muss die Bundesschiedskommission ran. Das Problem: Clement steht noch immer für den sozialreformerischen Kurs der SPD. Ihn rauszuwerfen, würde die Parteilinken weiter erstarken lassen. Um die SPD in der Balance zu halten, beschloss der SPD-Vorstand, bei der Bundesschiedskommission auf Clements «politische Lebensleistung» hinzuweisen, um einen endgültigen Ausschluss zu verhindern.
Wie kommt es zu einem Verfahren? Ein Parteiausschlussverfahren ist laut
SPD-Statut>>>
gegen Mitglieder einzuleiten, die sich vorsätzlich «eines groben Verstoßes gegen Grundsätze der Partei schuldig» machen und wenn dadurch schwerer Schaden für die Partei entsteht. Jede Partei hat für solche Verfahren interne Schiedsgerichte, die nicht öffentlich tagen. Laut SPD-
Schiedsordnung>>>
kann jeder Ortsverein, Unterbezirk oder Bezirk ein Parteiordnungsverfahren beantragen, unabhängig davon, ob der Antragsgegner ihm angehört. In der SPD gibt es
Schiedskommissionen>>>
bei den Unterbezirken, den Bezirken und beim Parteivorstand. Ihre Mitglieder werden von Parteitagen gewählt.
Wer sitzt in der Bundesschiedskommission? Die sieben Mitglieder werden alle zwei Jahre vom Bundesparteitag gewählt, Wiederwahl ist zulässig. Sie dürfen laut dem Organisationsstatut weder dem Vorstand einer Parteigliederung noch dem Bundesvorstand angehören; ihre Arbeit regelt die SPD-Schiedsordnung.
Die Schiedskommissionen bestehen aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und vier weiteren Mitgliedern. Die Entscheidungen treffen der Vorsitzende und die beiden Stellvertreter. Den Vorsitz führt eine erfahrene Juristin, nämlich die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern, Hannelore Kohl. Die 59-Jährige gehört seit 1972 der SPD an.
Weitere MitgliederDie vier Beisitzer der Bundesschiedskommission sind: Die frühere nordrhein-westfälische Ministerin Ilse Brusis (71), der Referatsleiter im NRW- Wissenschaftsministerium, Johannes Risse (57), der Richter am Oberverwaltungsgericht Thüringen, Thomas Notzke (44), sowie die Ministerialdirigentin im Stuttgarter Wirtschaftsministerium, Kristin Keßler (55). |
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Neben ihr werden zwei weitere Juraprofis mit SPD-Parteibuch an dem endgültigen Urteil mitwirken: der Präsident des saarländischen Verfassungsgerichtshofs, Roland Rixecker, sowie der Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Werner Ballhausen.
Nachdem Wolfgang Clement seinem Rauswurf durch die Landesschiedskommission in Nordrhein-Westfalen widersprochen hat, geht der Fall in letzter Instanz weiter. Ein solcher Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
Für das Web ediert von Tilman Steffen |