Reaktion auf Verfassungsgerichtsurteil: 

netzeitung.deBaden-Württemberg will Rauchverbot erneuern

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Soll bald per Gesetz erlaubt sein: Rauchen in kleinen Kneipen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Soll bald per Gesetz erlaubt sein: Rauchen in kleinen Kneipen
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Während noch über eine bundeseinheitliche Lösung diskutiert wird, will Stuttgart Tatsachen schaffen. Da das bisherige Nichtrauchergesetz gegen die Verfassung verstößt, soll schnell ein neues beschlossen werden.

Die baden-württembergische Landesregierung will schneller als erwartet die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rauchverbot in kleinen Kneipen ziehen. Nach einem Bericht der «Stuttgarter Nachrichten» soll eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe der Regierung von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) noch in den Sommerferien erste Vorschläge vorlegen.

Anfang September werden dann die Regierungsfraktionen von CDU und FDP eingebunden, so dass eine Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll. Nach Recherchen des Blattes will Baden-Württemberg dabei kein komplettes Rauchverbot für die Gastronomie erlassen, sondern ein Gesetz vorlegen, das Ausnahmen für kleine Kneipen vorsieht.

Die Lösung empfahl auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil bis Ende 2009. «Wir brauchen eine für alle Seiten gesichtswahrende Lösung», zitiert das Blatt ein ungenanntes Kabinettsmitglied. «Dafür müssen jetzt halt einige Leute wieder aus ihren Schützengräben herauskommen». Unmittelbar nach dem Urteil hatte sich Sozialministerin Monika Stolz (CDU) für ein komplettes Rauchverbot ausgesprochen. Der Koalitionspartner FDP lehnte das aber umgehend ab.

NRW will Raucherkneipen tolerieren
In Nordrhein-Westfalen soll dagegen kein neues Gesetz geschaffen werden. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kündigte an, den Wirten kleiner Kneipen die Auswahl zu lassen, ob geraucht werden darf oder nicht. Zwar gebe es «die Möglichkeit, als Gesetzgeber zu sagen: Generell gibt es kein Rauchen mehr in öffentlichen Gaststätten», sagte Laumann dem WDR.

Er betonte aber: «Das ist nicht die Politik, die ich für Nordrhein-Westfalen vorschlage. Das ist auch nicht die Politik der CDU.» Das Rauchen in Ein-Raum-Kneipen werde unter den Bedingungen des Gerichts wieder geduldet. Die CDU-Regierung im Saarland will mit der Gaststättenbranche über Änderungen reden, die das Rauchen in allen Ein-Raum-Kneipen und nicht nur in inhabergeführten zulassen will.

Forderungen nach striktem Rauchverbot
Die meisten Bundespolitiker dagegen setzen sich für ein striktes Rauchverbot in kleinen Gaststätten ein. «Es darf keine weitere Lockerung geben», sagte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber am Donnerstag in Berlin. Auch die Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD).

Dem schloss sich die CSU-Gesundheitspolitikerin Maria Eichhorn an. Sie sagte: «Nur mit einem absoluten Rauchverbot kann letztlich das vorrangige Ziel des Gesundheitsschutzes realisiert und gewährleistet werden.» Der Verfassungsrechtler und Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) forderte die Länder in der «Bild»-Zeitung auf, ihre Gesetze zu überarbeiten.

Grundsatzurteil aus Karlsruhe
Karlsruhe hatte am Mittwoch in einem Grundsatzurteil das Rauchverbot für kleine Kneipen gekippt. Die Eckkneipen dürfen dem Urteil zufolge nicht gegenüber größeren Gaststätten benachteiligt werden, weil diese einen abgetrennten Raucherraum anbieten können. Die Richter halten auch ein striktes Rauchverbot in allen Lokalen mit dem Grundgesetz für vereinbar. Sie erklärten die Nichtraucherschutz- Gesetze in Berlin und Baden-Württemberg für verfassungswidrig. Beide Länder müssen dies bis Ende 2009 neu regeln.

Die Entscheidung hat Auswirkungen auf fast alle Länder mit ähnlichen Regeln - nicht aber auf das Saarland und Bayern. An der Saar darf in inhabergeführten Ein-Raum-Kneipen geraucht werden, in Bayern gelten nur Ausnahmen für Bier- und Festzelte. Die meisten Länder tolerierten das Urteil umgehend. (nz/dpa/AP)