BGH-Urteil zum Unterhaltsrecht:
Neue Partnerin geht vor Ex-Frau
31.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Mit seinem zweiten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht ist der BGH damit überraschend vom Wortlaut des seit Jahresanfang geltenden Gesetzes abgewichen. Danach sollte bei der Verteilung des Unterhalts ein neuer Lebensgefährte, der gemeinsame Kinder betreut, auf einer Rangstufe mit dem geschiedenen Partner stehen, wenn die Ehe «von langer Dauer» war.
Zugleich hat der BGH Maßstäbe zur Verteilung des verfügbaren Einkommens aufgestellt. Danach stehen der Ex-Frau, der neuen Gattin und dem Mann je ein Drittel zu, wobei der Zahlungspflichtige aber mindestens 1000 Euro für sich behalten darf. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Oldenburg zurückverwiesen, das nun die genaue Höhe der Ansprüche klären muss.
Die Rangfolge zwischen den Unterhaltsberechtigten ist für die sehr häufig auftretenden «Mangelfälle» wichtig, also wenn das Einkommen des Zahlungspflichtigen nicht für alle reicht. Mit der Reform sollte die «Eigenverantwortung» Geschiedener gestärkt werden, möglichst bald wieder für sich selbst zu sorgen.
Zugleich sollten aber auch Ehegatten bei langer Ehedauer schutzwürdig sei, «da hier über Jahre hinweg Vertrauen in die eheliche Solidarität gewachsen ist», hieß es damals in der Gesetzesbegründung. In einem ersten Urteil zum neuen Recht hatte der BGH vor kurzem die Ansprüche Alleinerziehender gestärkt. (dpa)

