SPD und Clement:
Clement wehrt sich gegen Rausschmiss
31. Jul 2008 16:54
 |  Clement will in seiner Partei bleiben | Foto: dpa |
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Ein prominenter Sozialdemokrat soll ausgeschlossen werden, ein anderer verteidigt ihn als Anwalt: Ex-Innenminister Schily sprach vom «suizidalen Charakter» des SPD-Beschlusses.
Der frühere Bundesminister Wolfgang Clement geht in Berufung gegen die Entscheidung der SPD-Landesschiedskommission in Nordrhein-Westfalen, ihn aus der Partei auszuschließen. Dies teilte sein Rechtsbeistand Otto Schily am Donnerstag mit. «Die Landesschiedskommission hat mit dem Parteiausschluss von Wolfgang Clement eine Entscheidung getroffen, die geeignet ist, der Sozialdemokratie schweren und nachhaltigen Schaden zuzufügen», sagte der Anwalt. Schily selbst war als Bundesinnenminister Kabinettskollege von Clement.
Clement sei seit 38 Jahren Mitglied der SPD und gehöre als ehemaliger Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und als früherer Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu den profiliertesten politischen Persönlichkeiten der Bundesrepublik. «Ihn aus der SPD zu verbannen, hat suizidalen Charakter», meinte Schily.Sollte der Parteiausschluss Bestand haben, würde dies eine weitreichende politische Signalwirkung über den künftigen Kurs der SPD mit äußerst fatalen Folgen für die Sozialdemokratie haben. «Wenn künftig in der SPD für Wolfgang Clement, einem der herausragenden Protagonisten der Reformpolitik von Gerhard Schröder, kein Platz mehr sein sollte, wäre das eine deutliche Schwächung der Reformbefürworter in der SPD.»
Kommission unterstellt Clement Vorsatz
Die Kommission der nordrhein-westfälischen SPD begründete den Parteiausschluss vor allem mit dessen Kritik an SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti im hessischen Landtagswahlkampf begründet. In der schriftlichen Entscheidung in dem Parteiordnungsverfahren, die Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur vorliegt, ist von einem «besonders schweren Solidaritätsverstoß» die Rede.Clement habe seiner Partei mit der öffentlichen Aufforderung, die SPD und ihre Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl in Hessen nicht zu wählen, schweren politischen Schaden zugefügt und den Parteifrieden erheblich gestört. Die Äußerungen seien nach Inhalt, Form und Zeitpunkt parteischädigend und nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Clement habe ohne Zweifel vorsätzlich gehandelt. «Als ausgebildeter Journalist, der jetzt wieder publizistisch tätig ist, war ihm bewusst, dass sein in der Sonntagszeitung veröffentlichter Beitrag in anderen Medien Verbreitung und große Aufmerksamkeit finden werde», wird zitiert. Außerdem habe die Landesschiedskommission das Risiko, dass es künftig zu vergleichbaren Angriffen auf die Wählbarkeit der SPD komme, als hoch eingeschätzt.
Aufruf, nicht die SPD zu wählen
Zuvor hatte die Kommission beschlossen, den prominenten Sozialdemokraten wegen parteischädigenden Verhaltens aus der SPD auszuschließen. Clement, der im Aufsichtsrat einer Tochter des Energiekonzerns RWE sitzt, hatte Anfang des Jahres kurz vor der hessischen Landtagswahl die SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti und ihre Energiepolitik scharf kritisiert und indirekt von einer Wahl der SPD abgeraten. Daraufhin beantragten 13 SPD-Ortsvereine und Unterbezirke seinen Ausschluss wegen parteischädigenden Verhaltens. Im April sprach das Schiedsgericht des SPD-Unterbezirks Bochum eine Rüge für Clement aus, verzichtet aber auf seinen Rauswurf. Gegen diesen Entschluss legten beide Seiten Widerspruch ein, über den nun entschieden wurde. (nz/AP/dpa)