Raucherlaubnis für Kneipen: 

netzeitung.deZigarette schlägt Schnitzel

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Schnitzel oder Fluppe?: Das 'Sonneneck' in Berlin (Foto: nz/tst<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Schnitzel oder Fluppe?: Das 'Sonneneck' in Berlin
Foto: nz/tst
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Bierkneipen dürfen nach der Karlsruher Entscheidung zum Rauchverbot Ascher auf die Tische stellen. Doch viele Kleinlokale mit Speisenangebot stehen ebenso schlecht da wie zuvor. Die Berliner Wirtin Skadi Bernt fürchtet nun die Denunzianten. Von Tilman Steffen Mit NZ-Video

Hier gehts zum NZ-Raucher-Quiz>>>Bei vielen Kneipenbetreibern wechselte die Stimmung schnell von Jubel in Enttäuschung. Die Richter in Karlsruhe hatten gerade das Rauchverbot in Kneipen öffentlich gekippt, da kramte die Berliner Wirtin Karina Elsholz schon die Aschenbecher hervor und hing ein Schild ins Fenster: «Raucherkneipe». Auch Sylvia Thimm ist glücklich: Sie habe «mit diesem Urteil gerechnet», sagte die Inhaberin der Berliner Musikkneipe «Doors». Sie war gegen das Rauchverbot vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

Skadi Bernt: «Im Prinzip gar nichts» (Video: nz/tst)

Rund 60.000 Kneipen dürfen laut Schätzung des Gaststättenverbandes Dehoga die Gäste nun wieder qualmen lassen, nachdem die Richter die bisherigen Ausnahmen für grundgesetzwidrig erklärten. Diese Wirte zählen zu den Profiteuren der Entscheidung, weil sie nur Getränkebestellungen aufnehmen. In nicht wenigen Ecklokalen mit fester Kundschaft brutzeln die Inhaber jedoch auch Schnitzel, Spiegelei, servieren zum Bier Bauernfrühstück und Strammen Max – für Gäste, die nach der Arbeit «zur Molle» eben auch was essen wollen. Doch die Karlsruher Richter lassen nur dort rauchen, wo keine «selbst zubereiteten Speisen» auf der Karte stehen. Das macht nicht wenige Wirte zu Opfern der Entscheidung.

Eines von denen ist Skadi Bernt. Die Berliner Schonfrist für Raucher hatte sie voll ausgenutzt, erst Anfang Juli ließ sie die Ascher von den Tischen verschwinden. Ein separater Raucherraum ist bei 60 Quadratmetern Fläche nicht drin. Ihre Stammgäste qualmten deshalb im Stehen vor der Tür, für Freiplätze ist auf dem schmalen Gehweg vor dem «Sonneneck» kein Platz. Bernt rechnete mit einem Umsatzeinbruch von 40 Prozent ab Juli, nach Ende des Sommers sah sie sich schon im Jobcenter. Entsprechend groß war ihre Hoffnung auf das Karlsruher Verfahren, hätte es den drohenden Konkurs doch abwenden können.

Doch die Freude über den Richterspruch hielt ganze drei Minuten. Als der Robenträger auf dem Bildschirm im «Sonneneck» nach der Frohen Botschaft noch die Einzelheiten folgen ließ, war klar: Die Entscheidung ist wertlos. Die Küche schließen und statt «Forelle Müllerin» und «Steak au four» nur noch Chips aus Tüten oder aufgewärmte Fertigkost anbieten? Die Wirtin schüttelt den Kopf. «Im Prinzip gar nichts» bringe ihr das Verfahren, zürnt sie. Ihre Hoffnung ist nun, dass die Planer der neuen Gesetze irgendein Schlupfloch lassen. Sie hofft auf den Gaststättenverband, dass er sich für Wirte wie sie einsetze.

Beim Dehoga sieht man das Hauptproblem vorerst gelöst: «Bars und Getränkekneipen hatten die größten Umsatzeinbußen und profitieren nun am meisten von dem Urteil», sagt Sprecherin Stefanie Heckel. Wirte wie Bernt sollten «nun überprüfen, ob es Sinn macht, eine Speisewirtschaft zu führen oder auf reinen Getränkebetrieb umzusteigen».

Ulrich Neu, Inhaber des «Pfauen» in der Tübinger Altstadt und ein weiterer Beschwerdeführer gegen das Rauchverbot, hat sich bereits gegen die Speisen entschieden. Auch Neu rief seine Angestellten zunächst erfreut an, nachdem die der Vorsitzende Bundesverfassungsrichter die ersten Sätze gesprochen hatte. Sie sollten die Aschenbecher wieder auf die Tische stellten. Kurze Zeit später, erinnert sich Mitarbeiterin Silvia Schanz, folgte aber der zweite Anruf des Chefs: «Nimm' die Aschenbecher wieder von den Tischen.» Denn im «Pfauen» gibt es auch Speisen wie Maultaschen und Flammkuchen. Weil die Speisen höchstens vier Prozent des Umsatzes ausmachen, wird er sie nun streichen.

Doch Skadi Bernt vom «Sonneneck» will zunächst wissen, was die Richter unter «zubereitete Speisen» verstehen. Ist für Raucherlokale das Anbieten einer erwärmten Wurst oder einer vorportionierten, erhitzten Suppe noch zulässig? Selbst erfahrene Gastronomen kommen bei dieser Frage ins Schwimmen. «Streng genommen gehört auch Wiener Wurst zu den zubereiteten Speisen», sagt Dehoga-Sprecherin Heckel. Die Frage sei jedoch, «wie die örtlichen Behörden damit umgehen». Der Verband weiß es selbst noch nicht. Findet sich ein Kläger, muss sich wohl auch mit dieser Definition die Justiz befassen.

Bis dahin bleibt vielen Betroffenen nur das Risiko. Dass die Ordnungsämter die Kneipen kontrollieren oder gar Bußgelder verhängen, bis die Bundesländer die Nichtraucherschutzgesetze korrigiert haben, ist unwahrscheinlich. Deshalb stehen seit Mittwoch auch erste Ascher wieder auf Kneipentischen, von denen zugleich gegessen wird. Doch der größte Feind der Wirte sind die Wirte selbst: Die Konkurrenz von der Straßenecke gegenüber schaut genau, wo Zigaretten glimmen und wo nicht. «Die Anscheißer-Taktik ist ein größeres Problem als die Kontrolleure vom Orndungsamt», schimpft Skadi Bernt. Erste Behörden haben schon ein Melde-Telefon eingerichtet.