Ausschlüsse und solche, die es werden sollten:
Clements renitente Vorgänger
31. Jul 2008 12:11
 |  Seine Streitlust hat Geißler gelegentlich parteiinternen Ärger eingebracht | Foto: dpa |
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Der umstrittene FDP-Politiker Möllemann ist ausgetreten, bevor man ihn rauswerfen konnte. Auch der Waffenlobbyist Schreiber hat bei der CSU diesen Weg gewählt. Selbst Heiner Geißler wäre fast einmal auf die CDU-Abschussliste geraten.
Der Ausschluss von Parteimitgliedern ist in der deutschen Parteienlandschaft ein äußerst seltener und auch langwieriger Vorgang. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann wurde als ein prominenter Fall 2005 endgültig aus der CDU ausgeschlossen. Hohmann hatte in einer umstrittenen Rede im Herbst 2003 Juden in Zusammenhang mit dem Begriff «Tätervolk» gebracht. Hohmann hatte gegen seinen Rauswurf geklagt, unterlag aber.
Auch gegen den inzwischen verstorbenen FDP-Politiker Jürgen Möllemann hatte seine Partei ein Ausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens angestrebt. Dem früheren Bundesminister war ein dubios finanziertes Wahlkampf-Flugblatt mit Kritik an der israelischen Regierung vorgeworfen worden. Möllemann trat im Frühjahr 2003 aber selbst aus der FDP aus und starb im Juni bei einem Fallschirm-Absprung. Die SPD trennte sich 1996 beispielsweise von dem Abgeordneten Kurt Neumann. Ihm wurde vorgeworfen, dass er bei seiner Kandidatur eine Verurteilung wegen einer Steuersache und nicht bezahlter Sozialversicherungsbeiträge verschwiegen hatte.
Schreiber kommt Ausschluss zuvor
Der Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber erklärte 2003 seinen Austritt aus der CSU und kam damit einem drohenden Parteiausschluss zuvor. Der Rüstungslobbyist gab sein Parteibuch wenige Tage vor einem neuerlichen Parteiausschlussverfahren gegen ihn ab. Im Februar 2003 hatte ein Parteischiedsgericht den Ausschluss Schreibers aus der CSU beschlossen, nachdem dieser der CSU und ihrem Vorsitzenden Edmund Stoiber im vergangenen Bundestagswahlkampf eine Spendenaffäre nachgesagt hatte, ohne Belege vorlegen zu können. Schreiber ging jedoch gegen die Entscheidung in Berufung. Knapp an einem Ausschlussverfahren schrammte 1999 der frühere EU-Kommissar und ehemalige FDP-Vorsitzende Martin Bangemann vorbei. Ihm wurde damals ein Interessenkonflikt nach seinem Wechsel zum spanischen Telefonica-Konzern vorgeworfen, da er als Industriekommissar auch für die Privatisierung des Telefonsektors zuständig war. Der Bundesvorstand hielt eine Sondersitzung ab, sah aber von der Beantragung eines Parteiausschlussverfahrens ab.
Auch Geißler sollte ein Verfahren bekommen
Mit Forderungen nach einem Parteiausschluss sah sich vor zehn Jahren auch der wegen seiner damaligen Haltung zur PDS umstrittene CDU-Politiker Heiner Geißler konfrontiert. Forderungen einzelner Mitglieder wies die Parteispitze, damals war Angela Merkel noch Generalsekretärin, allerdings zurück. Über einen Parteiausschluss wurde auch im Fall der ehemaligen CSU-Rebellin Gabriele Pauli zumindest ansatzweise diskutiert. Pauli hatte mit Bespitzelungsvorwürfen den Anstoß zum Sturz des bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber im Januar 2007 gegeben und war Ende 2007 aus der CSU ausgetreten. (AP)