Nach dem Karlsruher Urteil: Politiker wollen absolutes Rauchverbot31. Jul 2008 08:22  |  Auch drinnen wieder möglich - Qualm ausatmen | Foto: dpa |
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Das Verfassungsgericht hat nicht nur festgestellt, dass die aktuellen Regelungen rechtswidrig sind, sondern auch ein völliges Verbot als verfassungsgemäß erklärt. Das macht Zigaretten-Gegnern im Bundestag Hoffnung. Mit Quiz
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Abgeordnete von Union und SPD haben sich nach der Eckkneipen-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für ein klares Rauchverbot in allen Gaststätten ausgesprochen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Lothar Binding etwa sagte den Dortmunder «Ruhr Nachrichten»: «Eine bundeseinheitliche Regelung wäre das Klügste.» Unterschiedliche Ländergesetze voller Ausnahmen führten zwangsläufig zu verfassungsrechtlichen Problemen. «Ich kann mir nicht vorstellen, dass 16 Ländervertreter an einem Tisch sitzen und keiner eine Extrawurst will», sagte Binding. Er ist einer der bekanntesten Befürworter eines Rauchverbotes.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, forderte einen umfassenden Gesundheitsschutz. «Wenn die Länder dazu nicht in der Lage sind, werden wir eine bundesweite Regelung genau prüfen.» Sie interpretierte das Urteil als eine Aufforderung, klare Gesetze für den Nichtraucherschutz zu verabschieden. «Die Antwort auf das Urteil muss lauten: Weg mit den Ausnahmen und konsequente Rauchverbote erlassen.»
Ähnlich äußerte sich die die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn, bereits am Mittwochabend. Die Bundesländer seien aufgefordert, ihre Gesetze zum Rauchverbot neu zu fassen. «Diese Chance muss von den Ländern ergriffen werden, um eine einheitliche Gesetzeslage zu schaffen», erklärte Eichhorn. Jede Ausnahmeregelung führe zu einer unübersichtlichen Rechtslage und zur Benachteiligung betroffener Gruppen.
HintergrundZiel des Rauchverbotes in der Gastronomie war es einerseits, die Gäste vor der gesundheitsschädigenden Wirkung des Kneipenrauchs zu schützen. Zudem ging es darum, Kellner und das weitere Personal an ihren Arbeitsplätzen vor dem Passivrauchen zu schützen. Der Bund wollte ursprünglich ein Rauchverbot über die Arbeitsstättenverordnung durchsetzen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken überließ der Bund das Rauchverbot in der Gastronomie dann doch den einzelnen Ländern. Kritiker dieses "Flickenteppichs" der verschiedenen Ländergesetze drängen nun darauf, noch einmal einen Gesetzesweg über die Bundesebene her zu suchen. Ein Weg wäre der dem Bund zustehende Kampf gegen Schadstoffe allgemein oder gegen "gemeingefährliche Krankheiten", wozu auch der durch Tabakrauch begünstigte Krebs gehört. Alternativ bliebe die bereits schon einmal verworfene Grundgedanke, ein Rauchverbot auf dem Wege des Arbeitsschutzes zu erwirken. |
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Eichhorn verwies auf Umfragen des Deutschen Krebsforschungszentrums. Es gebe in der Bevölkerung eine große Zustimmung zu einem umfassenden Nichtraucherschutz, erklärte die Abgeordnete.
Die Karlsruher Richter entschieden am Mittwoch, dass die Rauchverbote für viele kleine Kneipen verfassungswidrig sind. Als Reaktion kündigten mehrere Länder Lockerungen an. Nach der Entscheidung ist aber auch ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten eines Bundeslandes verfassungsgemäß. (AP)
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