Rauchverbots-Entscheidung:
Die Fluppen brennen wieder
30.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Zug für Zug ein Hochgenuss: Beschwerdeführerin Thimm in Karlsruhe
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Rauchverbote in Gaststätten teils für grundgesetzwidrig erklärt hat, beginnt eine intensive Suche nach Auswegen. Die Totalverbots-Befürworter sehen ihre Chance. Doch erste Länder lassen schon wieder rauchen. Mit NZ-Quiz
Hier gehts zum NZ-Raucher-Quiz>>> Die Richter hatten in ihrer am Mittwoch verkündeten Entscheidung in Kleinkneipen das Rauchen unter Bedingungen für zulässig erklärt, und damit die Nichtraucherschutzgesetze
in Teilen gekippt. Das Problem: Wenn Restaurants Raucherräume einrichten dürfen, kann in Kleinkneipen kein absolutes Rauchverbot herrschen. Die Länder müssen nun neu beraten.
Baden-Württemberg machte deutlich, dass es einer klaren Verbotslösung den Vorzug geben würde: «Je mehr Ausnahmen man macht, desto unklarer und bürokratischer wird ein Gesetz.» Allerdings müsse die politische Diskussion der nächsten Monate zeigen, ob im Südwesten ein Gesetz mit den von Karlsruhe angemahnten Ausnahmeregelungen auch für «Eckkneipen» geschaffen werde.
Das Gericht hatte betont, dass ein absolutes Rauchverbot der richtige Weg sei, um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Die Drogenbeauftragte des Bundes, Sabine Bätzing, appellierte an die Länder, nun strikte Verbote zu erlassen. Auch der Marburger Bund betonte, Aus Sicht der Ärzteschaft sei dies die einzig sinnvolle Konsequenz. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach führte an, dass damit in Deutschland jedes Jahr mindestens 5000 tödliche Herzinfarkte vermieden werden könnten, wie er dem «Kölner Stadt-Anzeiger» sagte. Der FDP-Sucht- und Drogenpolitiker Detlef Parr entgegnete, mit einem solchen radikalen Rauchverbot stünde wegen der eingeschränkten Berufsfreiheit der Wirte sofort die nächste Verfassungsklage ins Haus.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund betonte, die Kommunen hätte nun endlich Rechtssicherheit, das Verbot durchzusetzen. Schnellstmöglich sollten die Länder nun die Gesetze wie gefordert korrigieren.
Die ersten Bundesländer gaben dem Karlsruher Spruch bereits am Mittwoch nach: Hessens Sozialministerium empfahl den kommunalen Ordnungsämtern ab sofort, Rauchen in Einraumkneipen zu tolerieren. Formal gilt das Urteil nur für Berlin und Baden-Württemberg, allerdings sind indirekt auch weitere Bundesländer mit ähnlichen Ausnahmeregelungen betroffen. Auch Bremen schwenkte sofort auf die Linie des Urteils ein
Rauchverbotskritiker wie der Zigarettenverband begrüßten, dass das Gericht der Regulierungswut der Politik einen Riegel vorschob. «Das Grundsatzurteil stärkt die Rechte der Gastwirte, berücksichtigt sowohl die Interessen der Raucher als auch der Nichtraucher und schafft damit die Grundlage für ein respektvolles Miteinander», betonte Titus Wouda Kuipers, Vorstandsvorsitzender des DZV. Es sei ein Urteil für den Nichtraucherschutz und gegen die Ausgrenzung von Rauchern. Der Verband der Deutschen Rauchtabakindustrie sieht darin einen pragmatischen Ausgleich zwischen Nichtraucherschutz Gastronomie.
Absage an BundesregelungDie Kritik der Grünen weist in eine andere Richtung: Sie erfreuen sich an der Tatsache, dass Karlsruhe striktere und konsequente Regelungen, wie sie beispielsweise in Bayern gelten, für mit der Verfassung vereinbar hält. Die Grünen-Sucht- und Verbraucherexperten Harald Terpe und Ulrike Höfken sprachen von einer Ohrfeige für die Länder, die «inkonsequente Ausnahmeregelungen» schufen. Sie sehen in erster Linie diese Ausnahmen wie etwa Raucherräume als verfassungswidrig an. Die Richter hatten argumentiert, wenn es Ausnahmen für Restaurants gebe, müsse auch in Kleinkneipen Rauchen zulässig sein.
Nun kocht die Diskussion über eine Bundesregelung wieder hoch: «Das alles wäre nicht in dieser Form eingetreten, wenn die Bundesregierung wie von uns gefordert, eine bundeseinheitliche Lösung über das Arbeitsschutzgesetz geschaffen hätte», argumentieren die Grünen im Einklang mit der Linkspartei, der der gegenwärtige «Flickenteppich» zuwider ist. Der Bund hatte Rauchverbote lediglich in öffentlichen Einrichtungen des Bundes, in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis erwirkt, um Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen. Für die Gaststätten ist der Bund nicht zuständig. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) erteilte noch am Mittwoch einer bundesgesetzlichen Regelung eine Absage, weil sie dem Grundprinzip des Föderalismus widerspreche. (nz)