Urteil des Verfassungsgerichts:
Karlsruhe kippt Rauchverbot
30. Jul 2008 10:17, ergänzt 11:02
 |  Kneipenwirt
| Foto: AP |
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Die Klagen zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen waren erfolgreich: Die Karlsruher Richter erklärten die Nichtraucherschutzgesetze an einem wichtigen Punkt für verfassungswidrig und verlangen ein neues Gesetz bis Ende 2009. In Kneipen brach Jubel aus.
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Die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerden zweier Kneipenwirte aus Berlin und Tübingen sowie eines Diskothekenbetreibers aus Heilbronn statt. Die Richter stärken vor allem die Einmann- und Kleinkneipen: Sofern eine Kneipe kleiner als 75 Quadratmeter groß ist, keinen abgetrennten Raucherraum einrichten kann, keine «zubereiteten Speisen» anbietet, nur Gäste über 18 Jahren einlässt und sein Lokal als Raucherkneipe kennzeichnet, darf der Wirt die Aschenbecher sofort wieder auf die Tische stellen. In Diskotheken gilt nun: Wenn nur Volljährige Zutritt haben, darf der Betreiber einen Raucherraum einrichten. Dort herrscht dann aber Tanzverbot.
Zwar wäre den Karlsruher Richtern zufolge ein absolutes Rauchverbot in Lokalen zulässig. «Der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ist ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut», begründete der Vorsitzende des Ersten Senats, Hans-Jürgen Papier. Wenn aber – wie in Baden-Württemberg und Berlin - größere Gaststätten Raucherzimmer ausweisen dürfen, dann müssen auch Ausnahmeregelungen für kleine Eckkneipen geschaffen werden. Das gilt nicht nur für die beiden Länder: Bis Ende 2009 gaben die Richter Zeit, die erlassene Übergangsregelung bundesweit in neue Gesetze zu fassen. Entweder die Länder beschließen ein striktes Rauchverbot in Gaststätten oder sie lassen Ausnahmen zu, die dann auch Eckkneipen einbeziehen müssen.
In Kneipen brach nach Bekanntwerden der Entscheidung Jubel aus. Die Richter hatten über drei exemplarisch ausgewählte Verfassungsbeschwerden aus Baden-Württemberg und Berlin entschieden. Das Grundsatzurteil wird sich auf alle Bundesländer auswirken. Nun ist auch eine neue Runde in der politischen Debatte über Rauchverbote in Gaststätten zu erwarten, die seit 1. Juli in allen Bundesländern vollständig in Kraft sind. In mehreren Regionen haben die Ämter die Vorschriften nach Gerichtsentscheiden wieder gelockert.Die Wirte beklagten bislang Umsatzeinbußen von bis zu 80 Prozent. Sie wollten statt des absoluten Rauchverbots für Einraumkneipen eine Kennzeichnungspflicht erreichen. Nichtraucher sollen dann selbst entscheiden, ob sie in eine Raucherkneipe gehen.
HintergrundInsgesamt gab es bundesweit erhebliche Unterschiede, denn für den Nichtraucherschutz sind die Länder zuständig: In Bayern beispielsweise galt das Rauchverbot sowohl für Einraum-, als auch für Mehrraumlokale und für Diskotheken. Als Reaktion hatten sich in Bayern zahlreiche Raucherclubs gegründet, wodurch das Rauchverbot umgangen wird.Unterschiede je nach Bundesland gab es auch für Diskotheken. Während in Baden-Württemberg in allen Diskotheken ein absolutes Rauchverbot galt, hatte Berlin die nun von den Richtern geforderte Regelung, dass Diskothekenbetreiber abgetrennte Raucherräume einrichten dürfen, sofern nur Jugendliche über 18 Jahre Zutritt haben. |
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Der Erste Senat hatte am 11. Juni mündlich verhandelt. Die zahlreichen kritischen Richterfragen deuteten schon damals auf eine mögliche Lockerung des absoluten Rauchverbots in Eckkneipen hin. Das nun verkündete Urteil erging mit sechs zu zwei Stimmen.
Die Gefahren des Passivrauchens
Nichtraucherverbände und das Deutsche Krebsforschungszentrum treten dagegen für ein striktes Rauchverbot ein. Passivrauchen macht Studien zufolge auch Nichtraucher krank und ist verantwortlich für bis zu 3300 Todesfälle pro Jahr. Nichtraucher müssten das Recht haben, rauchfreie Räume zu betreten. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, fordert eine strikte Linie. Sie plädiert für die Abschaffung aller Ausnahmen, die sie als Hauptproblem der Wirte sieht.In vielen Bundesländern gelten für Gaststätten mit mehreren Räumen andere Regeln als für Einraumkneipen. Soweit Lokale über einen abgetrennten Nebenraum verfügen, dürfen sie dort Raucherzimmer einrichten. Darüber hinaus erlaubt Baden-Württemberg das Rauchen in Festzelten.
Abwanderung der Gäste
Die Wirte von Eckkneipen mit nur einem einzigen Raum sahen darin einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. Durch die Ausnahmen für Mehrraumkneipen wanderten Gäste dorthin ab, argumentieren sie. Außerdem seien gerade die Stammgäste in Eckkneipen in der überwiegenden Mehrzahl Raucher. Sie kämen durch das Rauchverbot seltener und blieben nur noch kurze Zeit. Die Karlsruher Richter gaben ihnen in dieser Sache Recht. Durch die gegenwärtigen Regeln werde die «getränkegeprägte» Kleingastronomie wirtschaftlich besonders stark belastet.Besonders emotional geführt worden war die Diskussion in Berlin, wo auch eine Klägerin der Karlsruher Verfahren herstammt. Während der Übergangsfrist bis Ende Juni hatten viele Gaststätten das zu Jahresanfang verhängte Rauchverbot einfach ignoriert. Seit dem 1. Juli drohten allerdings Bußgelder - bis zu 100 Euro für Gäste und bis zu 1000 Euro für Wirte. Diese Gefahr dürfte nun zumindest für Kleinkneipen vom Tisch sein. Die Ordnungsämter der Bezirke hielten sich bislang mangels Personal mit Kontrollen zurück – und wegen der Sommerzeit, weil die Gäste vermehrt auf den Freiluftplätzen sitzen. (nz/AP/dpa)