Die Führungsaufsicht wurde zunächst auf fünf Jahre befristet. Laut Angaben des Justizministeriums habe die Polizei ihn aufgesucht und ihn über die Auflagen informiert. Zudem wurde ein Bewährungshelfer bestellt. Bei einem Verstoß gegen die Weisungen und Auflagen droht dem Mann Gefängnis. Der Mann war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden. Ein Gutachter hatte ihm eine gefestigte Pädophilie bescheinigt und im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung eine ungünstige Prognose gestellt.
Das Landgericht Dresden hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung zweimal angeordnet. Die erste Entscheidung hob der Bundesgerichtshof auf und verwies die Sache zurück. Beim zweiten Mal entschied er endgültig gegen die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung. Nach der Entscheidung erhält Siegmar F. eine Entschädigung für die Zeit, die er nach Verbüßung der achtjährigen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung verbringen musste.
Das Überwachungs- und Informationssystem für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter ISIS, das derzeit in Sachsen aufgebaut werde, greife in diesem Fall noch nicht, erläuterte die Sprecherin. «Sollte der Aufbau abgeschlossen sein, wird der Mann aber aufgenommen.»
Die Union forderte unterdes schärfere Vorschriften zur Sicherungsverwahrung für gefährliche Straftäter. Die Vorschriften müssten «dringend nachgebessert werden, um einen lückenlosen Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern zu garantieren», sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jürgen Gehb, der «Neuen Osnabrücker Zeitung». (dpa/AP)