17.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Ministerpräsident Koch hat die Landtagsmehrheit gegen sich
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Schon lange möchten die Grünen Elemente der direkten Demokratie in Hessen ermöglichen. Bislang waren ihre Vorstöße erfolglos. Mit den neuen Machtverhältnissen im Landtag könnte sich das ändern.
Die hessischen Bürger sollen nach dem Willen der Landtagsmehrheit mehr Demokratie wagen. Die Grünen legten am Donnerstag in Wiesbaden umfangreiche Vorschläge vor, um die bislang hohen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide auf Landesebene abzubauen. Grundsätzliche Zustimmung signalisierten FDP, SPD und Linkspartei.
Die Grünen hatten schon häufiger versucht, in Hessen Volksbegehren zu erleichtern, bisher immer erfolglos. Zuletzt scheiterten sie im März 2007, als Christdemokraten und Freidemokraten den Vorstoß ablehnten. Nun sind die Erfolgsaussichten sehr viel besser, weil die CDU/FDP-Regierung unter Ministerpräsident Roland Koch seit der Landtagswahl im Januar keine Mehrheit mehr hat.
«Die hessische Verfassung ist formal eine Volksverfassung im besten Sinne», sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Andreas Jürgens: «In den mehr als 60 Jahren ihres Bestehens hat sich aber gezeigt, dass die Volksrechte weitgehend nur auf dem Papier bestehen.»
Bisher hohe HürdenKein einziges Volksbegehren habe es bislang geschafft, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide seien unzumutbar hoch, sagte Jürgens. Bislang ist in Hessen allein für die Einleitung eines Volksbegehrens die Unterstützung von drei Prozent der Wahlberechtigten notwendig.
Zustande kommt das Volksbegehren, wenn es in einer zweiten Runde von mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten mitgetragen wird. Lehnt der Landtag einen auf diese Art vorgelegten Gesetzentwurf ab, kommt es zum Volksentscheid.
Verfassungsänderung notwendigDie Grünen schlugen vor, die Hürde für die Einleitung des Volksbegehrens auf ein Prozent und die für das Zustandekommen des Volksbegehrens auf zehn Prozent der Wahlberechtigten abzusenken. Auch müsse die Frist für die Sammlung der Unterschriften in der zweiten Runde von zwei Wochen auf drei Monate verlängert werden. Für die nötigen rechtlichen Änderungen sind sowohl eine Gesetzes- als auch eine Verfassungsänderung notwendig.
Für die Verfassungsänderung ist in Hessen eine Volksabstimmung notwendig, die nach dem Willen der Grünen am 7. Juni 2009, dem Tag der Europawahl durchgeführt werden sollte. Die hessische SPD begrüßte die Vorschläge der Grünen. Die Linkspartei erklärte, der Plan zur Ausweitung der direkten Demokratie in Hessen habe ihre volle Unterstützung. Auch die FDP signalisierte ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Pläne mitzutragen. (nz/AP)