14. Jul 2008 16:50
Bund und Länder haben ihren Streit über die künftige Betreuung von Langzeitarbeitslosen beigelegt. Sie wollen das Grundgesetz ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres entschieden, dass die von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen gemeinsam organisierten Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als unzulässige Mischverwaltung gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis Ende 2010 muss dies geändert werden.Die frühere rot-grüne Bundesregierung wollte die Hoheit für die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit übertragen, die Unionsmehrheit im Bundesrat dagegen den Kommunen. Im Vermittlungsausschuss hieß der Kompromiss: geteilte Leistungsträgerschaft. Dazu bildeten beide Seiten in ganz Deutschland 353 ARGEn.
Sie tragen seither die Jobcenter, die sowohl für die Vermittlung der Langzeitarbeitslosen als auch die Auszahlung des Arbeitslosengelds II zuständig sind. Frühere Sozialhilfeempfänger werden dort ebenso betreut wie Arbeitsuchende, die kein Arbeitslosengeld I mehr beziehen, sondern Arbeitslosengeld II.
Nur in 69 sogenannten Optionskommunen waren es von Anfang an die Landkreise oder kreisfreien Städte, die diese Aufgaben abweichend von der Regel allein erbrachten. (nz/AP/dpa)