14. Jul 2008 16:02
Das steuerliche Absetzen der Krankenkassenbeiträge belasten die Bundeskasse, auch die Pendlerpauschale wird nicht billig für den Finanzminister, wenn der Staat sie neu gewähren müsste. Doch woher soll das Geld kommen?
Einbußen drohen dem Bundeshaushalt bei der Pendlerpauschale nicht nur durch eine Renaissance der alten Regelung. Das Gericht entscheidet darüber, ob Kosten für den Weg zur Arbeit insgesamt von der Steuer abziehbar sein müssen. Und da die Kosten in den vergangenen Jahren deutlich stiegen, dürfte es dann nicht nur um die 30 Cent pro Entfernungskilometer gehen, die bis Ende 2006 absetzbar waren, sondern um mehr. Derzeit dürfen nur Pendler, die weiter als 20 Kilometer fahren, ihre Kosten absetzen.Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits Mitte März entschieden, dass notwendige Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zum Existenzminimum gehören und deshalb in höherem Maße als bisher von der Steuer absetzbar sein müssen. Steinbrück hatte wiederholt versichert, dass das Verfassungsgerichtsurteil so umgesetzt werde, dass es zu einer spürbaren Entlastung für viele Bürger komme. Profitieren sollen vor allem die unteren und mittleren Einkommensgruppen. (nz/dpa)