Abschuss von Terrorflugzeugen: 

netzeitung.deSchäuble gibt nicht auf

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Will Schäuble verhindern: Flugzeuge als Terrorwaffe (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Will Schäuble verhindern: Flugzeuge als Terrorwaffe
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Sie gehört zur Soll-Seite der großkoalitionären Bilanz: Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes. Fast wähnte man den Entwurf schon im Archiv entsorgt, doch Innenminister Schäuble will einen neuen Anlauf.

Angesichts terroristischer Bedrohung strebt der konservative Teil der Bundesregierung danach, in terroristischer Absicht entführte Passagierflugzeuge abschießen zu dürfen, wenn Sie Kurs auf ein Ziel im Inland nähmen.

Doch das bereits vor der Wahl von 2005 von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedete Luftsicherheitsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht 2006 für nichtig erklärt, weil sich das Leben der Insassen nicht gegen die potenziellen Todesopfer am Boden abwägen lasse. SPD- und Unionspolitiker fahndeten noch eine Zeitlang nach einer Lösung für das offensichtlich unlösbare Problem. Zuletzt schlummerte das Projekt vor sich hin, ohne Aussicht auf Wiederbelebung vor der kommenden Bundestagswahl.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat sich nun für einen neuen Anlauf für die Neufassung ausgesprochen. Denn das Problem bestehe weiter, betonte der Minister. In Situationen wie am 11. September 2001 in den USA hätte die Polizei in Deutschland nicht die Mittel, um Terroristen an Bord eines Passagierflugzeugs abzuwehren. Diese Mittel habe nur die Bundeswehr.

Die Ursprungsfassung des Gesetzes habe auch er für verfassungswidrig bezeichnet, sagte er im MDR. Als der Bundestag das Projekt 2005 beschloss, war Schäuble Oppositionsführer. Anlass war damals der angsteinflößende Irrflug eines Piloten zwischen den Bankentürmen von Frankfurt. Nach einem ähnlichen Fall in Berlin hatte Schäuble das Zentrum der Hauptstadt zur Flugverbotszone erklärt.

Nachdem die Karlsruher Verfassungshüter das Luftsicherheitsgesetz 2006 kippten, wollte Schäuble, nunmehr Minister, den Einsatz der Bundeswehr im Inland für diesen Terrorfall im Grundgesetz festschreiben lassen. Andere setzten hingegen in solchen Situationen auf den so genannten übergesetzlichen Notstand, demnach ein Abschuss vom Verteidigungsminister gebilligt würde, der anschließend mit einem Rücktritt die Verantwortung für den Rechtsbruch übernimmt. Noch immer ungelöst ist dabei jedoch das Problem des Soldaten, der den Abschussbefehl ausführen muss. Denn laut Gericht ist dieser Befehl rechtswidrig. Der Soldat ist somit der letzte, und zugleich hauptverantwortliche Teil der Kette.

Der Gesetzgeber müsse deshalb klare Regelungen schaffen, «was die Polizei oder die Bundeswehr tun kann und darf oder nicht», sagte Schäuble. Er wolle nicht, dass diese in einer rechtlichen Grauzone agierten, sagte Schäuble. Die Crux: Den Abschuss halten die Verfassungsrichter nur dann für rechtskonform, wenn sich an Bord des Flugzeuges ausschließlich Terroristen befinden –was praktisch in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht nachzuweisen ist.

Darauf beziehen sich auch die Grünen, die Schäubles Vorstoß entschieden zurückwiesen. «Die Entscheidung des Gerichts sollte vom Bundesinnenminister endlich respektiert werden», forderte Bundestags-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck.


Für das Web ediert von Tilman Steffen