Rauchverbot: Wenn Politik Jobs gefährdet, hört der Spaß auf04. Jul 2008 14:37  |  Gastwirt Neu in Tübingen, einer der Beschwerdeführer gegen das Gesetz
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Das gesetzliche Rauchverbot schwächt die Entscheidungsfreiheit des Menschen und bedroht Existenzen. Mit einem solchen Paragrafenwerk geht der Staat über Grenzen hinweg, meint Tilman Steffen.
Der Staat schafft Regeln für das Zusammenleben vom Menschen. Er tut das mit Sorgfalt und Zurückhaltung. Denn wir brauchen kein Gesetz, dass Eltern vorschreibt, wann sie ihre Kinder ins Bett bringen müssen oder dass sie nur einmal in der Woche zu McDonalds gehen dürfen. Es gibt auch keines, das verbietet, in der Sonne zu liegen, obwohl das Hautkrebs begünstigen kann. Dies alles regelt sich von selbst, oder eben nicht. Wenn nicht, klingelt irgendwann das Jugendamt oder man muss zur Apotheke gehen, ein Hautspray kaufen.
Wenn dagegen Unbeteiligte gezwungen sind, unter den Eskapaden ihrer Mitmenschen zu leiden, setzt der Staat regulierende Paragrafen in Kraft, um die Betroffenen zu schützen. Würden die Kinder also noch nachts halb zwei im Hinterhof unter den Schlafzimmerfestern Fußball spielen, griffe ein Gesetz: Bei nächtlicher Ruhestörung kommt irgendwann sogar die Polizei. Das Gesetz, das nächtliche Fußballturniere vor Schlafzimmerfenstern zur bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit macht, kostet keinen den Job. (Es sichert sogar die der Polizisten.) Dass der Staat Mindestlöhne festlegt, in bestimmten Fällen dagegen schon. Als die privaten Briefdienste plötzlich die vom gelben Ex-Monopolisten, der Post, mit ausgehandelten Stundensätze zahlen sollten, blieben vielen Betrieben zunächst nur Entlassungen. Nun hat der Staat schon wieder eingegriffen und ein Rauchverbot für Gaststätten verhängt, weil Rauchen schadet und nichtrauchende Gäste belästigen kann.
ForumRauchverbote in Flugzeug, Bus, Bahn, Gaststätten ... Für Raucher ist es eng geworden. Nur noch wenige Ausnahmen sind möglich. Angemessener Nichtraucherschutz oder Amoklauf der Politik? Was meinen Sie?- » Diskutieren Sie mit!
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Und weil er vergaß, dabei zu differenzieren, ist nun das Bundesverfassungsgericht an der Sache dran. Denn die Wirte der kleinen Kneipen an der Straßenecken, in denen bis Ende Juni mehrheitlich Raucher in bestem Einvernehmen beieinander saßen, sind in Gedanken schon auf dem Jobcenter, um Arbeitslosengeld II zu beantragen. Denn spätestens, wenn es vor der Tür zu kalt wird, trinken und rauchen die Gäste daheim für sich allein. Ein ganzes Branchensegment wäre vernichtet, seine Zulieferer verlören Kunden. Die entlassenen Briefausträger fragte keiner, ob sie vielleicht doch lieber für vier oder fünf Euro in der Stunde arbeiten wollen, statt sich staatlich alimentieren zu lassen. Sie hätten diesen Entscheidungsspielraum durchaus verdient. Auch in die Eckkneipe wird keiner hineingezwungen. Wer nicht umqualmt werden will, geht einfach zwei Straßen weiter ins Restaurant, wo die Raucher ins Separee verbannt sind. Soviel Entscheidungs-Kompetenz könnte uns der Staat schon zutrauen.
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