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Kirchen legen sich fest: 

Himmlischer Segen - nicht ohne das Standesamt

03. Jul 2008 17:30
Die Kirchen wollen, dass beim Heiraten alles bleibt wie bisher
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Derzeit begeht ein Pfarrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn er ein Paar traut, das nicht standesamtlich verheiratet ist. Das ändert sich bald – doch die Kirchen freuen sich nicht darüber.

Bei der evangelischen Kirche wird es auch in Zukunft keine Hochzeiten ohne vorherige standesamtliche Trauung geben. Obwohl der Gesetzgeber ab 1. Januar 2009 die Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung ermöglicht, ändere sich dadurch gar nichts, sagte der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, am Donnerstag. Mit der Neuregelung des Personenstandsgesetzes beginne keine neue Ära. Ähnlich äußerte sich die katholische Kirche.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz wolle nicht, dass das staatliche und kirchliche Eherecht unverbunden nebeneinander stehe, sagte eine Sprecherin. Es sollte nicht auseinandergerissen werden, «weil es sich ja bewährt hat». Es gebe allerdings noch keinen entsprechenden Beschluss der katholischen Bischöfe.

Die Kirchen reagierten damit auf Zeitungsberichte, wonach kirchliche Hochzeiten in Deutschland künftig auch dann erlaubt sind, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.

«Das lässt das Kirchenrecht nicht zu»

Für Eheleute ändert sich praktisch nichts, denn ausschließlich kirchlich getraute Paare gelten aus rechtlicher Perspektive unverändert als nicht verheiratet. Von allen rechtlichen und steuerlichen Vorteilen wie dem Ehegattensplitting oder der Privilegierung des Partners im Erbrecht profitierten nur Paare, die vor dem Standesamt geheiratet haben, erklärten der innenpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, und die SPD-Innenexpertin Gabriele Fograscher. Im Gegensatz zu den Geistlichen hätten den Paaren bislang auch keinerlei Sanktionen gedroht, wenn sie ohne standesamtliche Trauung in der Kirche heirateten.

Wie der Stellvertreter des EKD-Bevollmächtigten bei der Bundesrepublik Deutschland, David Gill, sagte, wird es ohne vorherige staatliche Eheschließung keine klassische evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben: «Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu, und daran will man auch festhalten.» Die evangelische Kirche fordere schon immer den besonderen Schutz von Ehe und Familie vom Staat. Deshalb müsse die Kirche auch das staatliche Eherecht Ernst nehmen, insbesondere auch zum Schutz der Schwächeren in einer Beziehung.

Warnung vor Dramatisierung

EKD-Kirchenamtspräsident Barth warnte vor einer Dramatisierung der Debatte um das Eherecht. Die evangelische Kirche könne von der Verlässlichkeit und Verbindlichkeit einer Eheschließung von Mann und Frau, «wie sie unser staatliches Eherecht bereitstellt», nur profitieren. Dies sagte Barth mit Blick auf die Themen Altersicherung, vermögensrechtliche Fragen und Besuchsrecht.

Die Anknüpfung an das staatliche Eherecht gebe aber nur so lange, wie dieses mit dem kirchlichen Eheverständnis eine «genügende Schnittmenge» habe, unterstrich Barth. So sei zum Beispiel ein staatliches Recht für eine Ehe auf Zeit für die Kirchen nicht akzeptabel.

Bei einer kirchlichen Trauung gehe es nicht darum, zwei Menschen miteinander zu verheiraten, erläuterte Johann Weusmann, Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer. Das sei Aufgabe des Staates. In dem Gottesdienst nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten werde dem Paar vielmehr der Segen Gottes zugesprochen. Daher sei eine Änderung des kirchlichen Rechts nicht nötig. Zur Evangelisch-reformierten Kirche zwischen Ostfriesland und dem Allgäu gehören rund 190.000 Mitglieder.

Die ab 2009 rechtlich mögliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung hatte zuvor bei Juristen Bedenken ausgelöst. «Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen», zitierte die «Süddeutsche Zeitung» den Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab. (epd/dpa)

 
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