Kirchen legen sich fest:
Himmlischer Segen - nicht ohne das Standesamt
03.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Die Kirchen reagierten damit auf Zeitungsberichte, wonach kirchliche Hochzeiten in Deutschland künftig auch dann erlaubt sind, wenn die Ehe vorher nicht standesamtlich geschlossen wurde. Die Regelung, wonach Pfarrer und Priester durch eine solche Trauung eine Ordnungswidrigkeit begehen, wird zum 1. Januar 2009 aus dem Gesetz gestrichen. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutschen Zeitung» bestätigten am Donnerstag die zuständigen Innenpolitiker der Koalitionsfraktionen.
Wie der Stellvertreter des EKD-Bevollmächtigten bei der Bundesrepublik Deutschland, David Gill, sagte, wird es ohne vorherige staatliche Eheschließung keine klassische evangelische Trauung im liturgischen Sinne geben: «Das lässt das evangelische Kirchenrecht nicht zu, und daran will man auch festhalten.» Die evangelische Kirche fordere schon immer den besonderen Schutz von Ehe und Familie vom Staat. Deshalb müsse die Kirche auch das staatliche Eherecht Ernst nehmen, insbesondere auch zum Schutz der Schwächeren in einer Beziehung.
Die Anknüpfung an das staatliche Eherecht gebe aber nur so lange, wie dieses mit dem kirchlichen Eheverständnis eine «genügende Schnittmenge» habe, unterstrich Barth. So sei zum Beispiel ein staatliches Recht für eine Ehe auf Zeit für die Kirchen nicht akzeptabel.
Bei einer kirchlichen Trauung gehe es nicht darum, zwei Menschen miteinander zu verheiraten, erläuterte Johann Weusmann, Vizepräsident der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer. Das sei Aufgabe des Staates. In dem Gottesdienst nach der Eheschließung vor dem Standesbeamten werde dem Paar vielmehr der Segen Gottes zugesprochen. Daher sei eine Änderung des kirchlichen Rechts nicht nötig. Zur Evangelisch-reformierten Kirche zwischen Ostfriesland und dem Allgäu gehören rund 190.000 Mitglieder.
Die ab 2009 rechtlich mögliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Trauung hatte zuvor bei Juristen Bedenken ausgelöst. «Ein Paar, das sich kirchlich, aber nicht standesamtlich trauen lässt, befindet sich in einer Ehe, die jedoch vom staatlichen Recht als nichteheliche Gemeinschaft angesehen wird - mit allen Konsequenzen», zitierte die «Süddeutsche Zeitung» den Regensburger Familienrechts-Professor Dieter Schwab. (epd/dpa)

