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Wahlrecht-Urteil des Verfassungsgerichts: 

Hintergrund: Überhangmandate

03. Jul 2008 11:35
Stimmzettel: Erststimmen bringen Überhangmandate
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Das Verfassungsgericht verlangt bis zum Jahr 2011 eine Neuregelung der Sitzverteilung bei Bundestagswahlen. Die bisherige Regelung erklärte Karlsruhe für verfassungswidrig. Im Zentrum stehen die so genannten Überhangmandate.

Überhangmandate, die in dem Wahlprüfungsurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundestagswahl eine wesentliche Rolle spielen, gibt es im Deutschen Bundestag immer wieder.

Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. Jeder Kandidat, der mit der Erststimme in seinem Wahlkreis direkt gewählt ist, hat natürlich das Recht, auch in den Bundestag einzuziehen. Entscheidend für die Sitzverteilung insgesamt ist aber die Zweitstimme.

Mehr Erststimmen-Abgeordnete als Zweitstimmen-Gewählte

Normalerweise wird die Zahl der direkt gewählten Abgeordneten von der Zahl der Sitze abgezogen, die einer Partei nach ihrem Zweitstimmenergebnis im jeweiligen Bundesland zusteht. Die übrigen Plätze werden dann mit Abgeordneten der Landesliste einer Partei besetzt. Wenn es mehr direkt gewählte Abgeordnete gibt, als der Partei nach den Zweitstimmen zustünden, entstehen die Überhangmandate.

Diese zusätzlichen Sitze kommen meist den großen Parteien zugute, da sie in der Regel die besten Chancen haben, ein Direktmandat im Wahlkreis zu erringen. Der Bundestag wächst jeweils um die Zahl der Überhangmandate, die zu den an sich vorgesehenen 299 direkt im Wahlkreis und weiteren 299 über die Landeslisten der Parteien gewählten (also insgesamt 598) Parlamentariern hinzukommen.

Sieben Überhangmandate für die CDU bei der Wahl 2500

Nach dem Ergebnis der Bundestagswahl 2005 entfielen auf die SPD neun und auf die CDU sieben Überhangmandate, so dass das Parlament auf 614 Abgeordnete wuchs. Die CDU holte vier Überhangmandate in Sachsen und drei in Baden-Württemberg, die SPD konnte vier in Sachsen-Anhalt, drei in Brandenburg sowie je eines im Saarland und in Hamburg erringen.

Allerdings sieht das Wahlrecht vor, dass vorzeitig ausscheidende Abgeordnete im Bundestag nicht ersetzt werden, wenn ihre Partei in diesem Bundesland Überhangmandate errungen hat. In diesem Fall entfällt das Mandat ersatzlos.

Überhangmandate entfallen beim Ausscheiden des Direktgewählten

So hat die CDU im jetzigen Bundestag bereits zwei Sitze wieder eingebüßt: Als der baden-württembergische Abgeordnete Matthias Wissmann Ende 2007 sein Mandat niederlegte, um Präsident des Verbandes der Automobilwirtschaft zu werden und nach dem Tod des aus dem selben Bundesland kommenden Parlamentariers Jo Krummacher im Februar 2008. Deshalb gehören dem Bundestag aktuell nur noch 612 Abgeordnete an. (AP)


 
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