Assistenz zum Suizid: Sterbehelfer Kusch geht es nur um den Tabubruch02. Jul 2008 07:50  |  Kusch
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Vom aktuellen Fall losgelöst betrachtet, bewirkt der Hamburger Jurist und Ex-Senator Wegweisendes. Doch Kuschs Assistenz beim Suizid der Würzburger Röntgenassistentin Bettina S. ist ein Skandal, meint Tilman Steffen.
Binnen sieben Wochen war es getan: Das Leben der Würzburgerin Bettina S. ist beendet – zwei Monate vor ihrem 80. Geburtstag tötete sich die einstige Röntgenassistentin selbst. «Suizid mitteln Chloroquin und Diazepam im Röntgenring 1, 97070 Würzburg» endet ihre Kurzbiografie, die der Verein «Dr. Roger Kusch Sterbehilfe e.V.» im Internet veröffentlichte. Assistiert hatte ihr Roger Kusch, früherer Hamburger Innensenator und Staatsanwalt am Bundesgerichtshof. Zugleich machte er sie zur Probandin in einem Experiment: Herauszufinden, was der Tabubruch bewirkt, einem Menschen in den Tod zu helfen.
Wie der Lebenslauf ausweist, gab es im April erste Mail-Konversation, gefolgt von drei persönlichen Treffen. Kusch erteilte Rat, vermittelte Kontakt zu Ärzten. Am 28. Mai begutachtete ein Psychatrie-Facharzt die Sterbewillige, um ihre Entscheidungsfähigkeit zu nachzuweisen. Wenig später trinkt S. zwei laut Kusch von ihr selbst beschaffte Arzneien, ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel. Penibel achtete der Jurist darauf, keine Straftat zu begehen. Er filmte das Geschehen, verließ aber rechtzeitig die Wohnung, als S. die Substanzen trank, um sich nicht der unterlassenen Hilfeleistung verdächtig zu machen. Betrachtet man den speziellen Fall der Würzburgerin, ist Kuschs Handeln ein Skandal. Die allein stehende Frau litt an keiner Körperqual, die Ärzte mit Schmerzmitteln hätten lindern können. Die 79-Jährige gab Angst vor dem Pflegeheim als Grund für ihren Suizid an.
Kuschs VereinDer Verein ist im September 2007 gegründet und seit Februar 2008 als gemeinnützig anerkannt. hat demnach zum Ziel, über das Recht auf Beendigung des eigenen Lebens aufzuklären. Um das zu erreichen organisiert der Verein "insbesondere" Vorträge, Diskussionen, Bildungsveranstaltungen oder informiert via Internet oder durch Broschüren. Sterbehilfe selbst bietet der Verein nicht an. Das tut nur "Dr. Kusch persönlich". - » Kuschs Verein im Web
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Doch es gibt 90-Jährige, die daheim, in Wohngemeinschaft oder Pflegeeinrichtung ein durchaus menschenwürdiges Leben führen. Kusch hätte mit ihr eine solche Einrichtung besuchen, ihr eine Alternative zum Leben in Einsamkeit aufzeigen können. Ob er verschiedene Möglichkeiten gegeneinander abwog und ob er bei seinem Handeln irgendwelche Grenzen zieht, darüber wurde nichts bekannt. Insofern ist damit zu rechnen, dass der Ex-Staatsanwalt auch einem Heranwachsenden beim Weg ins Jenseits hilft, der keine Lust mehr auf die Schule hat.
Die Rechtslage im AuslandIn vielen Ländern ist aktive Sterbehilfe ebenso wie in Deutschland verboten. Dazu zählen neben Frankreich und Großbritannien beispielsweise die katholisch geprägten Länder Italien, Spanien und Polen. Auch in Österreich ist aktive Sterbehilfe nicht zulässig. In Tschechien waren parlamentarische Initiativen zur Legalisierung bisher nicht erfolgreich. In der Schweiz ist aktive Hilfe zwar ebenfalls verboten. Die Gesetze erlauben es aber, unheilbar kranken Sterbewilligen Gift anzubieten, das diese dann selbst trinken. Als erstes europäisches Land hatten die Niederlande 2002 erlaubt, dass Ärzte unheilbar Kranken beim Sterben helfen dürfen. Wenige Monate später folgte Belgien. In Spanien und Polen können Sterbehelfer trotz des grundsätzlichen Verbots auf ein milderes Urteil hoffen, wenn der Patient schwer litt und der Helfer sich von Mitleid leiten ließ. Andalusiens Regionalregierung gab 2007 sogar nach erbittertem Rechtsstreit einem Sterbewunsch nach. (dpa) |
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Von Bettina S. losgelöst betrachtet, erscheint das Problem in anderem Licht: Das Leben eines Schwerkranken wird nicht automatisch erträglich dadurch, dass Schmerzmittel sein Leiden dämpfen. Ob ein von vollständiger Lähmung Betroffener mit der Dauer-Pein lebt oder sich dagegen entscheidet, obliegt selbstredend ihm. Insofern haben im Grundsatz beide Seiten Recht: Gesundheitsministerin Ulla Schmidt, die angesichts der Sterbehilfe-Diskussion Schmerz lindernde Therapien stärken will und solche wie Kusch, die denen zu Hilfe eilen, die sich lieber gegen ein Leben in Qual entscheiden. Verböte der Gedanke sich nicht bei diesem Thema, könnte man von einem Wettbewerb sprechen: Nur wer die Palliativmedizin verbessert und Angehörigen die häusliche Pflege Schwerstkranker wirksam erleichtert, schwächt die ethisch so umstrittene Sterbehilfe. Zurück zu Kusch: Als Jurist wird er sein Handeln auf Gesetzeskonformität geprüft haben. Sein Verein informiert unverfänglich über das Grundrecht der Menschen, sich selbst jederzeit töten zu dürfen. Wird es knifflig, tritt «Dr. Kusch» in Aktion. In «ausführlichem persönlichen Kontakt» mit dem Sterbewilligen gilt es, den Freitod «sorgfältig vorzubereiten». Kusch legt besonderen Wert darauf, Wille und Motiv des Sterbewilligen zu dokumentieren, damit sein Handeln nicht in einer Anklage mündet.
Er hat bereits gezeigt, wie er sich das vorstellt: Öffentlich präsentierte er ein Video von Bettina S., im Internet zeigt er ein großformatiges Porträtbild der Frau und das Faksimile eines handschriftlichen Dankesbriefes. Wäre das Dokument ein Arbeitszeugnis, Kusch könnte hochzufrieden damit sein. Spätestens hierdurch erhält sein bereits skandalöses Vorgehen einen weiteren Beigeschmack: Die Art, wie der Rechtsexperte die Frau als Objekt präsentiert, lässt darauf schließen, dass es dem Ex-Senator um mehr ging als das Fortsetzen einer Diskussion: Um Glanz und Aufmerksamkeit.
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