Nach Tod einer Rentnerin:
Sterbehelfer Kusch macht Politik mobil
01. Jul 2008 10:13
 |  Sein Sterbehilfe-Engagement ruft die Politik auf den Plan | Foto: AP |
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Als «abscheulich» bezeichnen Kritiker die Aktion des ehemaligen Hamburger Senators. Einige Bundesländer wollen solche organisierte und gewerbliche Suizid-Unterstützung jetzt verbieten lassen.
Ulla Schmidt ist empört. Und sie ist nicht die einzige. Dass der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch bei einer 79-jährigen Frau Sterbehilfe geleistet hat, provoziert politische Reaktionen. Sie finde es unglaublich, dass ein ehemaliger Senator sich mit einem Selbsttötungs-Apparat öffentlich produziere, sagte Schmidt der «Bild»-Zeitung. Sie lehne dies «rundweg ab».
Der richtige Weg seien Hilfsangebote für sterbende Menschen, so Schmidt. «Das ist zugleich ein wesentlicher Beitrag dazu, den Diskussionen um aktive Sterbehilfe, die wir strikt ablehnen, den Nährboden zu entziehen.» Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte derselben Zeitung: «Es ist abscheulich und zutiefst empörend, wie hier ein selbstgefälliger Zyniker die Einsamkeit einer alten Frau ausgenutzt hat, um seine Geltungssucht zu befriedigen.»
Sterbehilfe unter Strafe
Mehrere Bundesländer wollen die organisierte Sterbehilfe nun unter Strafe stellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle am kommenden Freitag im Bundesrat beschlossen werden, berichtet die «Berliner Zeitung». Neben Baden-Württemberg ständen auch Bayern, Thüringen, das Saarland und Hessen hinter dem Entwurf. Die öffentliche Diskussion um die Sterbehilfe war am Montag nach Bekanntwerden eines weiteren Falls erneut entbrannt. Hamburgs Ex- Justizsenator Roger Kusch hatte nach eigenen Angaben am vorigen Wochenende bei einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Seine umstrittene «Selbsttötungsmaschine» sei dabei aber nicht zum Einsatz gekommen.
«Würde des Menschen in existenziellen Situationen wahren»
Nach der Länder-Gesetzesinitiative soll gewerbliche oder organisierte Sterbehilfe künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. «Der Tod darf nicht zu einem profanen Dienstleistungsangebot werden», sagte der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) der «Berliner Zeitung». «Die Angst der Menschen, zu leiden, darf nicht von Dritten zur eigenen Gewinnmaximierung ausgenutzt werden.» Der hessische Justizminister Jürgen Banzer (CDU) betonte: «Die Würde des Menschen muss auch und gerade in existenziellen Situationen, insbesondere am Lebensende, uneingeschränkt gewahrt werden.» Kusch hatte am Montag in Hamburg mitgeteilt, dass er der 79- jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet habe. Die Rentnerin, die nicht schwer krank gewesen sei, aber Angst vor einem Leben im Pflegeheim gehabt habe, sei am Samstag gestorben. Sie habe ein Malaria-Medikament und ein Beruhigungsmittel eingenommen.
Staatsanwaltschaften ermitteln
Um den freien Willen der Frau für den «begleiteten Suizid» zu demonstrieren, zeigte Kusch auf Video aufgezeichnete Interviews mit der früheren Röntgenassistentin. Sowohl die Würzburger als auch die Hamburger Staatsanwaltschaft leiteten Ermittlungen ein. (nz/dpa)