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Kusch präsentiert Video der Selbstmörderin: 

«Leben ist anstrengend und unbefriedigend»

30. Jun 2008 20:35
Roger Kusch zeigte am Montag ein Video der Frau, die sterben wollte
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Scharfe Kritik erntet der ehemalige Hamburger Justizsenator Kusch für seine Assistenz beim Selbstmord einer 79-Jährigen. Der Kämpfer für die Sterbehilfe rechtfertigt sich mit einem Film, der die Motive der Frau erklärt.

Der ehemalige Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigenen Angaben einer 79-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Ein von ihm entwickelter sogenannter Selbsttötungsautomat kam jedoch nicht zum Einsatz, wie Kusch am Montag in Hamburg sagte. Die Rentnerin, die am Samstag verstarb, habe eine tödliche Dosis Medikamente eingenommen, weil sie Angst vor dem Pflegeheim gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft ermittelt die Umstände des Todes. Kuschs Vorgehen löste bundesweit heftige Kritik aus.

Die Seniorin litt nach Angaben Kuschs nicht an einer unheilbaren Krankheit oder permanenten unerträglichen Schmerzen, sondern habe Angst davor gehabt, ins Pflegeheim zu müssen. «Das Pflegeheim war für Frau S. die Schreckensvision», sagte Kusch und präsentierte Videoaufnahmen, in denen die 79-Jährige sagt: «Ich kann nicht sagen, dass ich leide, aber ich kann mich so schlecht bewegen.» Sie habe keine Lust mehr, sich nur kraft ihres Willens in der Gegend herumzuschleppen, das sei äußerst anstrengend und unbefriedigend.

Der Jurist Kusch hatte Ende März einen selbst entwickelten Automaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Daraufhin habe sich die jetzt gestorbene Frau bei ihm gemeldet, sagte Kusch. Er habe die 79-Jährige insgesamt vier Mal besucht und ihr Kontakt zu Medizinern vermittelt, um die Methode des Suizids zu besprechen. Die Entscheidung, den Selbsttötungsautomaten nicht zu verwenden, sei gemeinsam mit den Ärzten gefallen.

Selbstbestimmung bis zum letzten Atemzug

Die 79-Jährige war laut Kusch eine einsame Frau, die kaum noch familiäre Bindungen hatte. Lediglich zu ihrer Halbschwester habe sie losen Kontakt gehabt. Diese habe Verständnis für die Situation geäußert. Die Rentnerin von ihrem Suizidplan abzubringen, sei «gar nicht in meinem Horizont» gewesen, sagte Kusch. Er hätte dies als «eine Missachtung und Respektlosigkeit» empfunden. Kusch bekräftigte seine Ansicht, dass die menschliche Selbstbestimmung «bis zum letzten Atemzug» zu gelten habe. Die eigene Entscheidung über ein würdiges Lebensende dürfe «nicht bloß theoretisch in Seminaren erörtert» werden, sondern sei «eine Frage des Alltags», sagte der Ex-Senator.

Aus seiner Sicht hat sich Kusch nicht strafbar gemacht. Ärzte hätten in einem medizinisch-psychiatrischen Gutachten bestätigt, dass die Frau im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen sei. Sie habe sich selbst die Medikamente Chloroquin und Diazepam besorgt. Auch habe er «aus Gründen der Straflosigkeit» den Raum verlassen, als sie die zwei Becher mit der tödlichen Dosis getrunken habe. Eine Videokamera habe nicht nur die Gespräche zwischen ihm und der Frau, sondern auch deren Sterben aufgezeichnet. Allerdings räumte Kusch ein: «Ich habe keine Vorstellung, welche Rechtsauffassung die bayerische Justiz entwickelt.»

Staatsanwalt prüft den Hergang

Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Der Würzburger Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager erklärte, bei der Behörde laufe inzwischen ein reguläres Todesermittlungsverfahren, da die 79-Jährige nicht eines natürlichen Todes gestorben sei. «Ob die Behauptungen, die Herr Kusch aufstellt, auf Tatsachen beruhen, wird sich zeigen», sagte Ohlenschlager. Die Fragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe seien rechtlich schwierig, die Behörde werde aber alle nötigen Ermittlungen durchführen, um zu beurteilen, ob es ein strafbares Verhalten gegeben habe.

Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) nannte Kuschs Vorgehen «absolut inakzeptabel». Er versuche, sich mit seinem Tötungsapparat auf Kosten schwer kranker Menschen zu profilieren. Der Furcht der Menschen, am Lebensende medizinisch überversorgt oder pflegerisch unterversorgt zu werden, sei nicht mit aktiver Sterbehilfe beizukommen. Die Bedingungen für ein würdiges Sterben müssten verbessert werden.

«Hat mit Erlösung nichts zu tun»

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bezeichnete Kusch als «Selbstmordtäter»: «Dieser Vorfall, durch den sich tragischerweise eine Frau das Leben nahm, hat mit der Erlösung von langer Krankheit und Leiden nichts zu tun.» Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, erklärte: «Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken.» (AP/epd)

 
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