Ratifizierung muss warten: 

netzeitung.deKöhler unterschreibt Lissabon-Vertrag nicht

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Bundespräsident Horst Köhler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Warten auf Karlsruhe: Der Bundespräsident legt die Ratifizierung des EU-Vertrages auf Eis, weil das Verfassungsgericht noch einige Klagen zu prüfen hat. Aber auch andere Staaten legen ihn in die Warteschleife.

Bundespräsident Horst Köhler hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrages in Deutschland gestoppt. Das Staatsoberhaupt werde die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag vorerst nicht unterzeichnen, teilte Bundespräsidialamt am Montag in Berlin mit. Köhler folge damit einer Bitte des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter prüfen zur Zeit mehrere Klagen gegen den Reformvertrag, der wegen des Neins der Iren im Moment auf Eis liegt. Das Staatsoberhaupt will erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht mit den Klagen gegen den Vertrag verfährt.

Zu den Klägern zählt die Linksfraktion, die den Vertrag von Lissabon ebenso wie der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler für verfassungswidrig erklären lassen möchte. Köhler will erst abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht mit diesen Beschwerden verfährt. Der Vertrag kann nach dem irischen Nein möglicherweise nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 oder zumindest vor der Europawahl im Juni 2009 in Kraft treten. Bundestag und Bundesrat haben das Vertragswerk bereits ratifiziert. Die Entscheidung Köhlers war bereits erwartet worden. Die Entscheidung sei den Karlsruher Richtern am Montag in aller Form mitgeteilt worden, erklärte das Bundespräsidialamt. Der Aufschub habe nichts mit der eigenen Prüfung des Zustimmungsgesetzes zum Lissaboner Vertragswerk auf Verfassungsmäßigkeit zu tun.

Der EU-Reformvertrag löst den Entwurf einer Europäischen Verfassung ab, der im Sommer 2005 an Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert war. Er soll die EU effizienter und demokratischer machen, indem unter anderem die Mitspracherechte des Europaparlaments ausgeweitet werden. Noch ist Deutschland nicht in Zugzwang, was die Ratifizierung anbetrifft. Denn neben einem positiven Votum der Iren steht auch noch die Zustimmung aus Ländern wie Schweden oder Spanien aus. In Tschechien ist der Vertrag derzeit ebenfalls zur Prüfung beim Verfassungsgericht. (dpa/AP)