Änderungen für die Pflege: Reform mit begrenzter Wirkung01. Jul 2008 08:16  |  Im Pflegeheim | Foto: dpa |
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Änderungen bei der Pflegeversicherung bringen Verbesserungen, doch die langfristigen Probleme bleiben. Die Netzeitung zeigt die Vorteile, aber auch die Mängel der Reform.
Zum zweiten Halbjahr steigen die Leistungen der Pflegeversicherung. Doch schon im August werden rund zwei Millionen alte Menschen und ihre Familien feststellen, dass sie die Verbesserungen kaum spüren: Ein schwer Pflegebedürftiger, der rund um die Uhr von seinen Angehörigen versorgt wird, bekommt 675 statt 665 Euro Pflegegeld - zehn Euro mehr im Monat. Das sind weniger als zwei Prozent. Die Preise klettern schneller.
Das wird auch so bleiben: Zwar wird das Pflegegeld für einen Patienten in der Pflegestufe III 2010 und 2012 abermals um je zehn Euro erhöht, bevor es ab 2015 alle drei Jahre angehoben werden soll. Dennoch wird der Gegenwert im Jahr 2014 geringer sein als bei der Einführung der Pflegeversicherung 1995. Ein Problem, das diese Reform nicht löst: Die Pflegeversicherung hat beständig an Wert verloren, weil die Leistungen seit 1995 nicht erhöht worden sind. Nach Berechnungen des neuen Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen beträgt der Wertverlust 20 Prozent. Bis 2014 steigen die Leistungen je nach Art und Schwere der Pflege aber nur um 5,6 bis 17 Prozent.
Ein weiteres Manko der Reform: Sie tritt in Kraft, ohne dass der Pflegebegriff erweitert worden ist. Daran arbeiten Experten seit Jahren mit dem Ziel, dass endlich Betreuung und Zuwendung eingepreist werden können. Bis heute zahlt die Pflegeversicherung nur für die körperliche Pflege, also waschen, anziehen, Essen reichen, lagern oder den Gang auf die Toilette. Diese Beschränkung ist längst zum Problem geworden.
Denn sie passt nicht zu der ständig steigenden Zahl altersverwirrter Menschen, die körperlich noch fit sind, aber rund um die Uhr betreut werden müssen. Experten schätzen die Zahl der Demenzkranken in der Bundesrepublik auf bis zu 1,2 Millionen. Lediglich 170.000, die auch körperliche Gebrechen haben und zu Hause gepflegt werden, erhielten bisher 460 Euro Betreuungsgeld im Jahr, so der Spitzenverband der Krankenkassen. Das war nicht mehr als ein Trostpflaster für die erschöpften Angehörigen. Ab Juli bekommen auch altersverwirrte Menschen, die nicht pflegebedürftig sind, 100 oder 200 Euro monatlich, je nach Schwere der Erkrankung. Das ist zwar ein richtiger Schritt, aber nur einer für den Übergang. Denn wenn die Experten im November 2008 ihre Vorschläge vorlegen und damit die von SPD und Union gemeinsam ins Auge gefasste Erweiterung des Pflegebegriffs einleiten, ist die nächste Reform fällig. Dann müssen die bisherigen Pflegestufen I, II und III neu gefasst und die Pflegebedürftigen neu eingestuft werden. Oder die Leistungen müssen anders berechnet und abgerechnet werden als heute.
Die dritte Schwäche dieser Pflegereform ist schließlich, dass sie der größten Herauforderung ausweicht: der Finanzierung der Pflege über 2015 hinaus. Beide Koalitionspartner wissen das und schieben die Schuld dem jeweils anderen zu. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kreidet der Union an, die Privatversicherten weiter aus den steigenden Kosten der Pflege heraushalten zu wollen. Die Union hält dagegen, die SPD habe versucht, während der Verhandlungen über die Pflegereform durch die Hintertür die Bürgerversicherung einzuführen.So konnten sich die Koalitionspartner einmal mehr nur auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, und der führt zu Beitragserhöhungen. Sie reichen im besten Fall, um die Pflege bis 2014 zu finanzieren, können nach Einschätzung des Spitzenverbandes der Krankenkassen aber auch schon 2012 aufgebraucht sein: Die nächste Pflegereform kommt bestimmt. (Bettina Markmeyer, epd)
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