Patientenverfügung:
Keine Rechtssicherheit für Todkranke in Sicht
26.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker verteidigte seinen Gesetzentwurf, der eine Verbindlichkeit der Patientenverfügungen festschreiben will, wenn diese im Ernstfall noch aktuell sind und auch die konkrete Situation des Patienten treffen. Unterstützt wir Stünker von 209 der 612 Abgeordneten.
Stünker wurde in der Debatte neben Kollegen aus der SPD vor allem aus den Reihen der Liberalen unterstützt. Erwartungsgemäß wurde der Stünker-Entwurf vor allem von Unions- Politikern, aber auch von der Grünen-Politikerin Katrin Göring- Eckardt attackiert. Für die CDU-Parlamentarierin Julia Klöckner, auch Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken, geht der Entwurf zu weit. Wenn es auf die Art und das Stadium einer Erkrankung nicht ankomme, dann müsste man auch den an einer Lungenentzündung erkrankten, ansonsten völlig gesunden Patienten ohne die nötige Gabe von Antibiotika sterben lassen, sagte sie.
Der CDU-Parlamentarier Markus Grübel schlug als Kompromiss vor, eine Patientenverfügung dann voll anzuerkennen, wenn sie unter anderem nach einer ärztlichen Beratung abgegeben und regelmäßig aktualisiert wurde.
Auch die Deutsche Hospiz Stiftung hielt den Gesetzentwurf von Stünker für unzureichend. (dpa)

