25.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Speicherchip auch für Signaturen: Die Gesundheitskarte
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Plastikkarte statt Unterschrift - der elektronische Identitäts- und Berechtigungsnachweis soll demnächst die Vorsprache im Amt ersetzen. Wirtschaft und Verwaltung können durch die digitale Signatur mit Millionenersparnissen rechnen.
Ab 2012 wird es Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Elterngeld nur noch nach digitaler Signatur geben. Der Verbraucher benötigt künftig eine Plastikkarte, auf der die Signatur gespeichert werden kann. Das geht zum Beispiel auf den neuen Personalausweisen oder Bankkarten neueren Datums.
Die Signatur belegt die Identität und die Berechtigung des Karteninhabers. Sie ist universell einsetzbar und ersetzt eine Unterschrift. Künftig könne etwa so der Verbraucher Leistungen, bei denen persönliches Erscheinen bei der Behörde keine Pflicht ist, auch von seinem Computer zu Hause beantragen, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Schauerte. Dafür braucht er allerdings ein Kartenlesegerät.
Das sogenannte «Elena»-Verfahren soll den Verbrauchern lästigen Papierkrieg mit Arbeitgebern und Behörden ersparen. Die Wirtschaft kann nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums pro Jahr 85 Millionen Euro an Bürokratiekosten sparen. Nach sechsjähriger Vorarbeit soll die digitale Signatur zunächst für sechs Bescheinigungen gelten:
Bundeselterngeld
Arbeitsbescheinigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Nebeneinkommensbescheinigung
- Bescheinigung über geringfügige Beschäftigung
- Bescheinigung nach dem Wohnraumförderungsgesetz
- Fehlbelegungsabgabe
Schauerte sagte, neun Millionen Vorgänge pro Jahr könnten damit vereinfacht werden. In Zukunft solle das System auf 45 weitere Bereiche ausgeweitet werden, zum Beispiel auf das Kindergeld und auf das Arbeitslosengeld II. Jede Maßnahme bringe weitere fünf Millionen Euro an Entlastung für die Wirtschaft. Die Systemkosten sollen nicht höher sein als die bisherigen Verwaltungskosten.
Zwei Haupt-Dateien Die Handtaschen und Geldbörsen werden durch das neue Verfahren aber nicht weiter belastet: «Es wird keine neue Karte geben», sagte Schauerte. Auf dem Ausweis oder der Bankkarte wird der Schlüssel gespeichert, der für die Freischaltungen bestimmter Daten erforderlich ist.
Solche digitalen Signaturen können heute schon zum Beispiel bei den Filialen der Telekom, den T-Punkten, eingelesen werden. Der Verbraucher soll dafür künftig zehn Euro zahlen. Das Geld soll er aber auf Antrag zurückbekommen, beispielsweise von der Arbeitsagentur.
Die für die Leistungen erforderlichen Daten werden künftig vom Arbeitgeber automatisch an einen der beiden Systemführer übermittelt: Das sind die Technische Abteilung der Deutschen Rentenversicherung und die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle oder ein Gericht sollen auf die Daten zugreifen können. Behördenmitarbeiter, die sich aus Datenschutzgründen ebenfalls mit einer digitalen Signatur ausweisen muss, können nur die für die beantragte Leistung erforderlichen Daten abrufen.
Im kommenden Jahr soll die Infrastruktur für das neue System aufgebaut werden. Ab 2010 sollen die Arbeitgeber es mit Daten füttern. Danach sind Testläufe in bestimmten Regionen geplant. Das Gesetz soll dann ab 1. Januar 2012 gelten. Schauerte betonte, nicht jeder Arbeitnehmer benötige künftig eine Signaturkarte. Er brauche sie aber, wenn er Sozialleistungen beantragen wolle. Im Prinzip werde die bereits bekannte Signaturtechnik erstmals auf das Sozialleistungssystem übertragen. (nz/AP)