Eigenheim-Vorsorge: 

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Der Staat hilft beim Kauf: Eigentumswohnungen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Der Staat hilft beim Kauf: Eigentumswohnungen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen, den Kauf von Häusern und Wohnungen mit Riester-Zuschüssen zu fördern. Zugleich wird die Wohnungsbauprämie stärker auf ihren eigentlichen Zweck beschränkt.

Der Bundestag hat am Freitag beschlossen, dass staatliche Zuschüsse für die Riester-Rente nun auch für den Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer selbst genutzten Wohnung genutzt werden können. Nach dem rückwirkend zum 1. Januar 2008 geltenden Gesetz soll «Riester-Vermögen» ganz oder teilweise zum Erwerb einer Wohnimmobilie oder von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften genutzt werden können. Union und SPD lobten dies in der Debatte als Signal und Hilfe für mehr Wohneigentum und stimmten dafür.

Selbst genutztes Immobilienvermögen gehört bisher nicht zu den unmittelbar begünstigten Anlagen im Rahmen der «Riester-Rente». Nach dem neuen Gesetz kann angesammeltes, steuerlich gefördertes Vermögen zur Altersvorsorge aus einem Riester-Vertrag komplett entnommen werden, um schneller eine im Inland selbst genutzte Wohnimmobilie zu erwerben.

Die laufenden staatlichen Zuschüsse zum Aufbau der privaten Altersvorsorge können nun direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Gutverdiener können bis zu 2100 Euro an Zins und Tilgung bei der Steuer geltend machen. Allerdings werden im Alter auf die Förderung Steuern fällig.

Wie bei allen «Riester-Produkten» gilt, dass in der Sparphase die Beiträge steuerfrei sind und in der Auszahlungsphase die Leistungen besteuert werden. Das steuerlich geförderte Kapital soll in einem «Wohnförderkonto» erfasst werden.

Zu Beginn der Auszahlungsphase im Alter besteht ein einmaliges Wahlrecht: Förderberechtigte können zwischen der jährlich nachgelagerten Besteuerung und einer sofortigen Einmalbesteuerung des angesparten Kapitals entscheiden.

Rabatt bei Begleichung auf einen Schlag
Begleicht der geförderte Wohneigentümer die Steuerlast auf einen Schlag, erhält er einen Rabatt. In diesem Fall werden 70 Prozent des geförderten Kapitals mit dem individuellen Steuersatz belastet. Alternativ kann die Besteuerung über mehrere Jahre gestreckt werden. Missbrauch der Einmalbesteuerung im Zuge eines Verkaufs soll mit einer entsprechenden Nachversteuerungsregel verhindert werden.

Die Pläne sehen zugleich eine stärkere Förderung für jüngere Menschen beim «Riester-Sparen» vor. Berufseinsteiger sollen bis zum 25. Lebensjahr beim Abschluss eines Riester-Vertrages zur privaten Altersvorsorge einen einmaligen Bonus von 200 Euro erhalten.

Wohungsbauprämie stärker fokusiert
Neu geregelt wird in dem Gesetzespaket auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren dagegen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.

Die Opposition lehnte die Pläne ab oder enthielt sich der Stimme. Aus Sicht der FDP wird das Gesetz nicht zu mehr privatem Wohneigentum führen. Die Regelungen seien ein «bürokratisches Monster».

Opposition kritisiert Bürokratie
Die Linken sprachen von einer weiteren «Spaltung der Gesellschaft». Die «Riester-Rente» insgesamt sei eine Mogelpackung, profitieren würden nur Versicherungskonzerne. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Nicolette Kressl (SPD), warf der Partei Die Linke deswegen «unverantwortliche Angstmacherei» vor.

Die Grünen halten eine zusätzliche betriebliche und private Altersvorsorge sowie eine Einbeziehung von Wohneigentum in die Riester-Rente für richtig. Die gute Idee werde aber falsch umgesetzt.

Insbesondere die Regeln zur nachgelagerten Besteuerung seien viel zu kompliziert,so die Grünen. Vielen Sparern seien die Konsequenzen und mögliche spätere Belastungen kaum bewusst. Der Mieterbund beklagte, dass sich die Förderung nicht auch auf vermietete Immobilien erstrecke. (dpa/AP)