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Online-Durchsuchung: 

Verfassungskonflikt beim BKA-Gesetz

20. Jun 2008 10:20, ergänzt 17:12
Auf die Bürgerrechte bedacht: Die Liberalen Stadler (l.) und Westerwelle
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Der umstrittene Entwurf kommt einer Bundestagsentscheidung immer näher. Justizministerin Zypries hält nur noch graduelle Änderungen für möglich. Die FDP bringt nun das K-Wort ins Spiel.

Die Große Koalition steuert auf einen Verfassungskonflikt zu. Die FDP hält das reformierte Gesetz für das Bundeskriminalamt für verfassungswidrig und spricht von Klage. Die SPD, die wesentliche, von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gewünschte Verschärfungen abschwächen konnte, sieht nun nur noch die Möglichkeit geringfügiger Änderungen an dem Entwurf. «Insgesamt geht es um graduelle Veränderungen in einzelnen Punkten, nicht um die Substanz des Gesetzes», sagte Schäubles Widerpart, SPD-Justizministerin Brigitte Zypries, der «Welt».

Umstrittenster Punkt des neuen Gesetzes ist die Online-Durchsuchung von Computern, bei denen die Rechner von Verdächtigen über die Datenleitung untersucht werden. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Justizkollegin hatten sich nach monatelangen Beratungen auf den Entwurf verständigt, der dem BKA erstmals in seiner Geschichte präventive Befugnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus einräumt. Dies durften bislang ausschließlich die Polizeibehörden der Länder.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Max Stadler, hält den Gesetzentwurf zum Teil für verfassungswidrig. «Wenn ein Verdächtiger heimlich ausgespäht wird, dann müsste der Betroffene zumindest nachträglich darüber informiert werden, um die Maßnahme im Zweifelsfall gerichtlich überprüfen zu lassen», erläuterte der FDP- Politiker der «Saarbrücker Zeitung». Nach dem BKA-Entwurf sei eine solche Mitteilung aber nicht zwingend vorgesehen. Der frühere Innenminister Gerhart Baum kündigte an, erneut vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, falls der Entwurf für das BKA-Gesetz nicht geändert wird. Baum hatte bereits gegen die Online-Durchsuchung geklagt, waraufhin das Gericht für dieses Fahndungsinstrument enge Grenzen zog.

Laut Gesetzentwurf sollen zwei BKA- Beamte kontrollieren, ob der Kernbereich privater Lebensführung bei heimlichen Durchsuchungen privater Computer gewahrt wird. Die SPD möchte stattdessen einen unabhängigen Richter einsetzen. «Nach dem Vorschlag des Innenministers muss einer der beiden BKA-Beamten ohnehin die Befähigung zum Richteramt haben», wand Zypries ein. Gebe es Zweifel, müsse «sowieso ein Gericht entscheiden, ob die Daten verwertet werden dürfen oder sofort zu löschen sind«. Ob man darüber hinaus von vornherein einen Richter damit befassen müsse, werde diskutiert. »Das ist aber letztlich kein großer Dissens.«

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) drängte zur Eile. Das neue Gesetz sei nötig, weil «eine Lücke geschlossen wird, die wir im Terror-Abwehrkampf entdeckt haben», sagte BDD-vorsitzende Klaus Jansen am Freitag im ZDF. Die Gefährdungslage sei so hoch, «wie wir sie noch nie hatten in Deutschland». (nz/dpa/AP)

 
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