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Rauchverbot: 

Umsätze zwischen Wahrheit und Gerücht

11. Jun 2008 17:20
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Sommer über drei Musterklagen von Wirten
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Gegner des Rauchverbots argumentieren mit schwindenden Umsätzen in der Gastronomie. Doch lassen sich die Verluste statistisch nicht immer nicht darauf zurückführen. Bleiben also Gäste wirklich wegen des Qualmbanns lieber zu Hause? mit Audio


Wer diese Frage für ganz Deutschland beantworten will, muss ganz genau hinschauen. Eine Möglichkeit wäre, sich die Umsätze vor und nach Einführung der Rauchverbote anzuschauen. Nur: Erstens gehen die Umsätze in der Gastronomie schon länger ohnehin zurück. Welchen Anteil haben also die Rauchverbote? Zweitens führten die Bundesländer ihre jeweiligen Rauchverbote zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein.

Die ersten waren Baden-Württemberg und Niedersachsen Anfang August 2007, Hessen folgte Anfang Oktober, Thüringen und Nordrhein-Westfalen folgen erst Anfang Juli. Also verglich das Statistische Bundesamt die Umsätze in Bundesländern mit und in Ländern ohne Rauchverbot.

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Die Statistiker unterscheiden aber wiederum zwischen so genannter getränke- und speisengeprägter Gastronomie, was die Sache noch komplizierter macht, aber notwendig ist. Denn Gastronomie ist nicht gleich Gastronomie. Etwa 245.000 Betriebe gibt es nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Deutschland – und das reicht von der Imbissbude bis zum Hotel.

Weniger Umsatz in kleinen Kneipen

Dass ein Rauchverbot im Gourmettempel ganz andere Auswirkungen haben kann als in der Kneipe an der Ecke, liegt auf der Hand. Und für die kleinen Kneipen, für Diskotheken und Bars kam das Bundesamt zu dem Ergebnis: Zwischen Oktober und Dezember 2007, als in drei Bundesländern Rauchverbote galten, ging der Umsatz dort um 5,3 Prozentpunkte mehr zurück als in den anderen Ländern.

Demnach leiden Wirte, die ihr Geld vor allem mit Getränken machen, unter den Rauchverboten. In Niedersachsen ging der Umsatz der Kneipen und Bars laut Statistischem Landesamt um 21,2 Prozent zurück, die hessischen Kollegen errechneten 13 Prozent Rückgang. Der Bundesschnitt lag bei minus 10,3 Prozent.

Nicht überall Rauchverbot Ursache für Umsatzrückgang

Aber in einem der drei Länder, Baden-Württemberg, lässt sich kein Zusammenhang zwischen Rauchverbot und Umsatzrückgängen aus den Zahlen herauslesen, wie das Statistische Landesamt in Stuttgart berichtet. Zwar ging dort zwischen Oktober und Dezember 2007 der Umsatz in der getränkegeprägten Gastronomie um 6,7 Prozent zurück. In der speisegeprägten Gastronomie, also beispielsweise in Restaurants, war der Rückgang allerdings mit 5,6 Prozent kaum geringer. Und im ersten Quartal 2008 stieg der Umsatz in Kneipen und Bars leicht um 1,4 Prozent, während er in den Restaurants weiter zurückging.

Auf solche Zahlen berufen sich denn auch die Verfechter von weitgehenden Rauchverboten. «Der Rückgang des Konsums in der Gastronomie hat mehrere Ursachen – aber nicht die Rauchverbote», sagt Martina Pötschke-Langer vom Deutschen Krebsforschungszentrum. «Ich wünsche mir eine hundert Prozent rauchfreie Gastronomie.» In anderen Ländern funktioniere das doch auch. «Der Irrsinn, der in Deutschland herrscht, ist völlig vergeblich,» sagt die Gesundheitsexpertin.

41,6 Prozent spüren keine Auswirkungen des Verbots

Dagegen verweist der Gastronomen-Verband Dehoga darauf, dass selbst die Zahl für die getränkegeprägte Gastronomie die Situation vieler Wirte nicht ausreichend widerspiegle. Die Wirte mit nur einem Gastraum würden nicht extra aufgeführt, gerade diese seien aber betroffen, sagt Sprecherin Stefanie Heckel. «Ein-Raum-Betriebe sind in ihrer Existenz gefährdet.»

Dies ist auch das Ergebnis einer Umfrage des Verbands unter 1400 Gastronomen und 1600 Hoteliers. 63,3 Prozent der Kneipen und Bars meldeten Umsatzeinbußen wegen der Rauchverbote. Andererseits gaben 41,6 Prozent der Gastronomen an, keine Auswirkungen zu verspüren, und 10,2 Prozent wollen sogar profitiert haben.

Einzelne Wirte mögen also durchaus unter den Rauchverboten leiden. Pauschal lässt sich die Frage nach den Auswirkungen auf die Gastronomie aber kaum beantworten.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Sommer

In mündlicher Verhandlung befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Mittwoch mit drei beispielhaft ausgewählten Klagen von Wirten zweier Einraumkneipen und einer Diskothek. Die Beschwerdeführer halten es für grundgesetzwidrig, dass in ihren Einrichtungen im Gegensatz zu großen Lokalen mit abtrennbaren Räumen das Rauchen gänzlich untersagt ist.

Die Richter betonten, sie wollten in dem Verfahren die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten «relativ umfassend klären» und damit nach Möglichkeit Rechtsfrieden im gesamten Bundesgebiet schaffen. Ein Urteil wird der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier vermutlich Ende Juli verkünden. (AP/dpa)

 
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