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Im Dschungel der Rauchverbote: 

Die Regelungen der Bundesländer

11. Jun 2008 10:54
Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in fast allen Bundesländern. Gaststätten müssen bislang in 14 Ländern rauchfrei sein. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen darf in Kneipen und Restaurants bis Ende Juni noch gequalmt werden. Die meisten Länder erlauben allerdings separate Raucherzimmer.

Niedersachsen

Seit August 2007 ist das Rauchen in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur in abgetrennten Räumen erlaubt.

Baden-Württemberg

Seit August 2007 müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Für Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte und Außengastronomie wie Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.

Hessen

Seit Oktober 2007 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen geraucht werden. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht.

Bayern

Seit Januar 2008 gilt für die Gastronomie ein Totalverbot. Ausnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Nach der CSU-Schlappe bei den Kommunalwahlen im März wurde das Gesetz aufgeweicht. In Festzelten darf zunächst wieder geraucht werden.

Berlin

Seit Januar 2008 darf in Restaurants und Kneipen in extra Raucherräumen gequalmt werden. Für Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, gilt die Ausnahme nicht.

Brandenburg

Seit Januar 2008 gilt in Diskotheken ein totales Rauchverbot. Gaststätten dürfen für Raucher einen abgetrennten Nebenraum anbieten.

Bremen

Seit Januar 2008 ist in Gaststätten und Diskotheken das Rauchen verboten, separate Raucherräume sind aber erlaubt. In Festzelten darf gequalmt werden.

Hamburg

Seit Januar 2008 ist Qualmen in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in Raucherräumen erlaubt. In Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen müssen alle den blauen Dunst ertragen.

Sachsen-Anhalt

Seit Januar 2008 können Gaststätten einen Raucherraum einrichten. Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein.

Schleswig-Holstein

Seit Januar 2008 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.

Mecklenburg-Vorpommern

Seit Januar 2008 ist Tabakqualm in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Bei Festzelten können Ausnahmen vom Verbot erwirkt werden.

Sachsen

Seit Februar 2008 darf in Gaststätten nur in extra Räumen geraucht werden. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. In Discos sind Raucherräume nicht erlaubt. Für Festzelte gibt es kein Rauchverbot.

Rheinland-Pfalz

Seit dem 15. Februar 2008 können Nebenräume in Gaststätten und Discos als Raucherräume deklariert werden. Kneipenbesitzer haben im Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt wird.

Saarland

Seit dem 15. Februar 2008 ist in inhabergeführten Kneipen das Rauchen erlaubt. Sonst darf in der Gastronomie (auch in Diskotheken) nur in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden. In vorübergehend betriebenen Festzelten ist Rauchen gestattet. In Wasserpfeifen-Cafés ist Rauchen nach einem Urteil zunächst wieder erlaubt. (dpa)

 
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