Im Dschungel der Rauchverbote:
Die Regelungen der Bundesländer
11. Jun 2008 10:54
Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in fast allen Bundesländern. Gaststätten müssen bislang in 14 Ländern rauchfrei sein. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen darf in Kneipen und Restaurants bis Ende Juni noch gequalmt werden. Die meisten Länder erlauben allerdings separate Raucherzimmer.
Niedersachsen
Seit August 2007 ist das Rauchen in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur in abgetrennten Räumen erlaubt.
Baden-Württemberg
Seit August 2007 müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Für Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte und Außengastronomie wie Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Hessen
Seit Oktober 2007 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen geraucht werden. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht.
Bayern
Seit Januar 2008 gilt für die Gastronomie ein Totalverbot. Ausnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Nach der CSU-Schlappe bei den Kommunalwahlen im März wurde das Gesetz aufgeweicht. In Festzelten darf zunächst wieder geraucht werden.
Berlin
Seit Januar 2008 darf in Restaurants und Kneipen in extra Raucherräumen gequalmt werden. Für Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, gilt die Ausnahme nicht.
Brandenburg
Seit Januar 2008 gilt in Diskotheken ein totales Rauchverbot. Gaststätten dürfen für Raucher einen abgetrennten Nebenraum anbieten.
Bremen
Seit Januar 2008 ist in Gaststätten und Diskotheken das Rauchen verboten, separate Raucherräume sind aber erlaubt. In Festzelten darf gequalmt werden.
Hamburg
Seit Januar 2008 ist Qualmen in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in Raucherräumen erlaubt. In Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen müssen alle den blauen Dunst ertragen.
Sachsen-Anhalt
Seit Januar 2008 können Gaststätten einen Raucherraum einrichten. Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein.
Schleswig-Holstein
Seit Januar 2008 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Mecklenburg-Vorpommern
Seit Januar 2008 ist Tabakqualm in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Bei Festzelten können Ausnahmen vom Verbot erwirkt werden.
Sachsen
Seit Februar 2008 darf in Gaststätten nur in extra Räumen geraucht werden. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. In Discos sind Raucherräume nicht erlaubt. Für Festzelte gibt es kein Rauchverbot.
Rheinland-Pfalz
Seit dem 15. Februar 2008 können Nebenräume in Gaststätten und Discos als Raucherräume deklariert werden. Kneipenbesitzer haben im Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt wird.
Saarland
Seit dem 15. Februar 2008 ist in inhabergeführten Kneipen das Rauchen erlaubt. Sonst darf in der Gastronomie (auch in Diskotheken) nur in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden. In vorübergehend betriebenen Festzelten ist Rauchen gestattet. In Wasserpfeifen-Cafés ist Rauchen nach einem Urteil zunächst wieder erlaubt. (dpa)