11.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Gesetze zum Nichtraucherschutz gibt es in fast allen Bundesländern. Gaststätten müssen bislang in 14 Ländern rauchfrei sein. In Thüringen und Nordrhein-Westfalen darf in Kneipen und Restaurants bis Ende Juni noch gequalmt werden. Die meisten Länder erlauben allerdings separate Raucherzimmer. Niedersachsen Seit August 2007 ist das Rauchen in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur in abgetrennten Räumen erlaubt. Baden-Württemberg Seit August 2007 müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Für Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte und Außengastronomie wie Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen. Hessen Seit Oktober 2007 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen geraucht werden. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht. Bayern Seit Januar 2008 gilt für die Gastronomie ein Totalverbot. Ausnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Nach der CSU-Schlappe bei den Kommunalwahlen im März wurde das Gesetz aufgeweicht. In Festzelten darf zunächst wieder geraucht werden. Berlin Seit Januar 2008 darf in Restaurants und Kneipen in extra Raucherräumen gequalmt werden. Für Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, gilt die Ausnahme nicht. Brandenburg Seit Januar 2008 gilt in Diskotheken ein totales Rauchverbot. Gaststätten dürfen für Raucher einen abgetrennten Nebenraum anbieten. Bremen Seit Januar 2008 ist in Gaststätten und Diskotheken das Rauchen verboten, separate Raucherräume sind aber erlaubt. In Festzelten darf gequalmt werden. Hamburg Seit Januar 2008 ist Qualmen in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in Raucherräumen erlaubt. In Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen müssen alle den blauen Dunst ertragen. Sachsen-Anhalt Seit Januar 2008 können Gaststätten einen Raucherraum einrichten. Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein. Schleswig-Holstein Seit Januar 2008 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen. Mecklenburg-Vorpommern Seit Januar 2008 ist Tabakqualm in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Bei Festzelten können Ausnahmen vom Verbot erwirkt werden. Sachsen Seit Februar 2008 darf in Gaststätten nur in extra Räumen geraucht werden. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. In Discos sind Raucherräume nicht erlaubt. Für Festzelte gibt es kein Rauchverbot. Rheinland-Pfalz Seit dem 15. Februar 2008 können Nebenräume in Gaststätten und Discos als Raucherräume deklariert werden. Kneipenbesitzer haben im Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt wird. Saarland Seit dem 15. Februar 2008 ist in inhabergeführten Kneipen das Rauchen erlaubt. Sonst darf in der Gastronomie (auch in Diskotheken) nur in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden. In vorübergehend betriebenen Festzelten ist Rauchen gestattet. In Wasserpfeifen-Cafés ist Rauchen nach einem Urteil zunächst wieder erlaubt. (dpa)
NiedersachsenSeit August 2007 ist das Rauchen in Restaurants, Kneipen und Diskotheken nur in abgetrennten Räumen erlaubt.
Baden-WürttembergSeit August 2007 müssen Gaststätten rauchfrei sein, können aber abgeschlossene Raucherräume einrichten. Für Diskotheken gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Festzelte und Außengastronomie wie Biergärten sind vom Rauchverbot ausgenommen.
HessenSeit Oktober 2007 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in Nebenräumen geraucht werden. In Festzelten, die nur vorübergehend betrieben werden, gilt das gesetzliche Rauchverbot nicht.
BayernSeit Januar 2008 gilt für die Gastronomie ein Totalverbot. Ausnahmen waren ursprünglich nicht vorgesehen. Nach der CSU-Schlappe bei den Kommunalwahlen im März wurde das Gesetz aufgeweicht. In Festzelten darf zunächst wieder geraucht werden.
BerlinSeit Januar 2008 darf in Restaurants und Kneipen in extra Raucherräumen gequalmt werden. Für Diskotheken, die auch von unter 18-Jährigen besucht werden, gilt die Ausnahme nicht.
BrandenburgSeit Januar 2008 gilt in Diskotheken ein totales Rauchverbot. Gaststätten dürfen für Raucher einen abgetrennten Nebenraum anbieten.
BremenSeit Januar 2008 ist in Gaststätten und Diskotheken das Rauchen verboten, separate Raucherräume sind aber erlaubt. In Festzelten darf gequalmt werden.
HamburgSeit Januar 2008 ist Qualmen in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in Raucherräumen erlaubt. In Festzelten für zeitlich befristete Veranstaltungen müssen alle den blauen Dunst ertragen.
Sachsen-AnhaltSeit Januar 2008 können Gaststätten einen Raucherraum einrichten. Diskotheken müssen komplett rauchfrei sein.
Schleswig-HolsteinSeit Januar 2008 darf in Gaststätten und Diskotheken nur in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Festzelte sind vom Rauchverbot ausgenommen.
Mecklenburg-VorpommernSeit Januar 2008 ist Tabakqualm in Kneipen, Restaurants und Diskotheken nur in separaten Nebenräumen erlaubt. Bei Festzelten können Ausnahmen vom Verbot erwirkt werden.
SachsenSeit Februar 2008 darf in Gaststätten nur in extra Räumen geraucht werden. In inhabergeführten Ein-Raum-Gaststätten darf nach einem Urteil vorläufig wieder gequalmt werden. In Discos sind Raucherräume nicht erlaubt. Für Festzelte gibt es kein Rauchverbot.
Rheinland-PfalzSeit dem 15. Februar 2008 können Nebenräume in Gaststätten und Discos als Raucherräume deklariert werden. Kneipenbesitzer haben im Eilverfahren erreicht, dass das Rauchverbot für inhabergeführte Ein-Raum-Gaststätten vorläufig ausgesetzt wird.
SaarlandSeit dem 15. Februar 2008 ist in inhabergeführten Kneipen das Rauchen erlaubt. Sonst darf in der Gastronomie (auch in Diskotheken) nur in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden. In vorübergehend betriebenen Festzelten ist Rauchen gestattet. In Wasserpfeifen-Cafés ist Rauchen nach einem Urteil zunächst wieder erlaubt. (dpa)