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Späte Hoffnung: 

Der lange Kampf des Argyris Sfountouris

09. Jun 2008 08:17
Grafik des Massakers von Distomo
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Ein Aufsehen erregendes Urteil in Italien hat die Bundesregierung in Bedrängnis gebracht. Muss Deutschland nach mehr als 60 Jahren die Überlebenden des Massakers von Distomo doch noch entschädigen? Frank Lassak zeichnet die Geschichte eines Gezeichneten auf und wünscht sich, dass die Opfer endlich Gerechtigkeit erfahren.

«Sie rollen in schweren Fahrzeugen an, bis an die Zähne bewaffnet. Unterwegs erschießen sie wahllos Bauern und Vieh am Straßenrand. Dann, im Dorf angekommen, töten sie Greisinnen und Greise, Männer und Frauen; sie durchbohren und zertreten Kinder und Säuglinge in ihren Wiegen. Den Pfarrer enthaupten sie; jungen Frauen schneiden sie nach der Vergewaltigung die Brüste ab. Sie berauben die Häuser, vernichten alles Hab und Gut, das sie nicht transportieren können. Die einzigen Ziele ihres barbarischen Streifzugs sind Tod, Qual und Verwüstung.»

Die Worte auf der Gedenktafel in Distomo, einem griechischen Ort irgendwo zwischen Delphi und dem Berg Helikon, gemahnen an die wohl abscheulichste Bluttat, die deutsche Soldaten im Zweiten Weltkrieg in Südosteuropa anrichteten. Am Ende der «Sühneaktion» vom 10. Juni 1944, wie die unfassbare Gräueltat im Jargon der Nazischergen des SS-Panzergrenadierregiments 7 heißt, stellen sich die Soldaten stolz zum Gruppenbild auf – befriedigt von ihrem Tun. Der Tag neigt sich; um 18.30 Uhr ziehen die Schlächter ab. 218 Leichen lassen sie zurück.

Argyris Sfountouris wird den Tag für immer im Gedächtnis behalten, obgleich er noch keine vier Jahre alt war, als sich das Grauen in seine Seele fraß. Damals, vor 64 Jahren, lebt er in Distomo und kann – gemeinsam mit seiner Schwester – dem Unheil nur entrinnen, weil einer der Soldaten eine Spur Mitleid zeigt und ihnen ein Zeichen gibt, sich schnell zu verstecken. Seine Eltern und 30 weitere Familienangehörige wird der Junge nie wieder sehen.

Das Schicksal des heute 68-Jährigen ist kein Einzelfall, aber seine Geschichte unterscheidet sich von den Lebenswegen der Leidensgenossen deutlich. Nachdem die Deutschen aus Griechenland abgerückt sind, verbringt er einige Jahre in Waisenhäusern, bis eines Tages eine Delegation des Roten Kreuzes auftaucht und sich seiner annimmt. Die Hilfsorganisation bringt ihn in ein Schweizer Kinderdorf. Sfountouris wächst heran, schöpft Mut. Jahre später promoviert er in Mathematik und Astrophysik. Er unterrichtet an Gymnasien, beginnt griechische Dichter ins Deutsche zu übersetzen und arbeitet mehrere Jahre als Entwicklungshelfer in Somalia, Nepal und Indonesien.

Genfer Konvention muss überarbeitet werden

Immer wieder hat sich Sfountouris mit dem Wahnsinn auseinandergesetzt, der ihm als Kind widerfuhr. In einer «Tagung für den Frieden» diskutierte er am 50. Jahrestag des Massakers mit Betroffenen, Laien und Experten über Wege, wie Menschen aus dem Teufelskreis der Gewalt ausbrechen können. Er hat sich bei seinen Studien nicht bloß in die Rolle der Opfer, sondern auch in die der Täter hineinversetzt. Derzeit macht er sich dafür stark, dass die Genfer Konvention überarbeitet wird. Er will erreichen, dass es künftig zur soldatischen Pflicht gehört, Befehle wider die Menschlichkeit zu verweigern und Aufforderungen zu verbrecherischen Taten nicht zu folgen.

Seit zehn Jahren kämpft Sfountouris auch um Entschädigung, hat zunächst vor deutschen Gerichten, dann vor griechischen nach Gerechtigkeit gesucht. Vergebens. Das Landgericht Bonn, das Oberlandesgericht Köln, schließlich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wiesen seine Klage ab – teils mit einander widersprechenden Begründungen. In Griechenland erstritt er einen Teilerfolg, aber die Bundesrepublik konnte es bislang verhindern, ihm die in Athen zugesprochene Entschädigung zu zahlen.

Seit voriger Woche hat sich die Situation grundlegend geändert. Das oberste römische Zivilgericht, das Sfountouris auf Anraten eines Anwalts einschaltete, der ehemalige Zwangsarbeiter aus Italien im Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik vertritt, entschied in seinem und zahlreichen anderen Fällen, dass die Klagen legitim sind. Die Richter befanden, dass die SS-Leute in Distomo ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit begingen, und zwar im Staatsauftrag. Mit anderen Worten: Deutschland muss sich darauf einstellen, für die Opfer von Distomo – und für rund 100.000 noch lebende ehemalige italienische Zwangsarbeiter – Entschädigungsleistungen in kaum abschätzbarer Höhe zu zahlen. Ein «bahnbrechendes Urteil», sagt ein Anwalt, der die Opfer vertritt.

Doch wird es Sfountouris und all den anderen, einst vom Nazi-Terrorregime Geschundenen, die auf späte Genugtuung hoffen, wirklich nützen, dass Italiens Justiz in ihrem Sinn entschieden hat? Schon einen Tag nach Bekanntwerden des spektakulären Richterspruchs deutete Berlin an, dass man alle Mittel prüfen wolle, um sich gegen etwaige Ansprüche zu schützen, notfalls vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

Das ist nicht nur für Sfountouris empörend. Denn wer, wie Deutschland, seine heutige Hochkultur pflegen – und herzeigen – will, muss auch Verantwortung tragen für die vergangene Unkultur des Mordens und Metzelns. Und diese moralische Pflicht muss einhergehen mit der Bereitschaft, die Opfer der einst begangenen Gräuel zu entschädigen. Soweit Geld überhaupt geeignet ist, das Leid dieser Menschen zu lindern.

Selbst wenn es der Bundesregierung gelingen sollte, den Opfern von Distomo erneut die kalte Schulter zu zeigen, indem sie sich auf geltendes Völkerrecht beruft: Sie könnte kaum kaltblütiger handeln! Hier geht es nicht um statthafte juristische Winkelzüge, sondern um eine moralische Verpflichtung. Menschen wie Argyris Sfountouris müssen nach mehr als 60 Jahren endlich gerecht entschädigt werden, ganz gleich, ob damit eine Lawine neuer Forderungen losgetreten wird.

 
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