Suche nach Bubacks Mörder:
Beckers DNS soll das RAF-Rätsel lösen
06. Jun 2008 14:23
 |  Verena Becker | Foto: AP |
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Die Bundesanwaltschaft hat ein neues Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker eingeleitet. Damit kann vielleicht geklärt werden, ob sie 1977 auf den Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter schoss.
Gut 30 Jahre nach dem Mordfall Buback hat die Bundesanwaltschaft ein neues Ermittlungsverfahren gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker eingeleitet. Eine Sprecherin der Behörde bestätigte am Freitag in Karlsruhe entsprechende Informationen des «Südwestrundfunks» (SWR). Weil Becker damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde Genmaterial von ihr nehmen und es mit DNS-Spuren abgleichen, die nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 gefunden worden waren. «An der Verdachtslage hat sich in den letzten Monaten nichts geändert», sagte die Sprecherin.
Der Sohn des damaligen Opfers, Michael Buback, nannte die Ermittlungen «überfällig». Gegen Verena Becker war bereits nach dem Anschlag ermittelt worden. Das Verfahren wurde jedoch Anfang der 80er Jahre eingestellt. Konkret geht es um drei DNS-Mischspuren, die nach dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern in einem Motorradhelm, Motorradhandschuhen sowie einer Jacke im Fluchtfahrzeug gefunden worden waren.
 |  Am Tatort des Buback-Mordes | Foto: dpa |
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Buback war am 7. April 1977 von der RAF zusammen mit zwei Begleitern in Karlsruhe erschossen worden. Damals gab es die kriminaltechnische Untersuchungsmethode der DNS-Analyse noch nicht. Bisher hatten die alle als Terroristen zu lebenslanger Haft verurteilten RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg als Mörder des Generalbundesanwalts gegolten. Nach öffentlichen Äußerungen des RAF-Aussteigers Peter Jürgen Boock waren im vergangenen Jahr aber Zweifel daran aufgekommen, ob für den Mord an Buback und seinen zwei Begleitern die wirklichen Täter der RAF ermittelt und verurteilt wurden. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin neue Ermittlungen ein.
Zeugen belasteten Becker
Diese richteten sich zunächst gegen Stefan Wisniewski, der zwar wegen des Mordes an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, nicht aber wegen des Buback-Attentats zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Boock hatte Wisniewski als denjenigen genannt, der Buback erschossen habe. Der Sohn des erschossenen Generalbundesanwalts, Michael Buback, äußerte hingegen mehrfach den Verdacht, dass eine Frau die Schützin gewesen sein könnte und bezog sich dabei auf Zeugenaussagen.Bereits im Dezember hatten die Bundesanwälte bekanntgegeben, dass bei den drei DNS-Spuren eine Frau als Miturheberin nicht auszuschließen ist. Ein sicherer Hinweis auf Becker ist aber auch nach der neuerlichen Analyse nicht zu erwarten – allenfalls eine gewisse Wahrscheinlichkeit. Denkbar sei aber auch, dass sie am Ende mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden könne, sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft.
 |  Michael Buback will den Mörder seines Vaters ermitteln | Foto: dpa |
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Michael Buback hatte aber immer wieder Verena Becker als mögliche Mörderin genannt. «Ich habe der Generalbundesanwältin bereits im April 2007 mitgeteilt, dass nicht nur gegen Herrn Wisniewski, sondern auch gegen Frau Becker ermittelt werden müsste und habe das auch begründet», sagte Buback dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Er gehe davon aus, dass die Ermittlungen weiterführten.
Ein Buch über den Mord ist in Arbeit
Der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts versicherte: «Uns geht es nicht primär darum, dass jetzt noch jemand eingesperrt wird.» Wichtig sei aber, dass die Tatumstände ermittelt werden. «Und das muss die Bundesanwaltschaft tun. Ich hoffe, dass das gelingt», fügte er hinzu. Michael Buback arbeitet nach eigenen Angaben an einem Buch zu dem Mord an seinem Vater. Es soll Ende des Jahres erscheinen.Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat im Januar Beugehaft gegen Mohnhaupt, Folkerts und Klar verhängt, um ihr Schweigen zum Mordfall Buback zu brechen. Diese Entscheidung wird derzeit vom BGH-Staatsschutzsenat überprüft. (dpa/AP)