BKA-Gesetz: Letzte Ausfahrt Bundestag04. Jun 2008 13:33  |  Freut sich: Innenminister Schäuble
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Nun ist die umstrittene Gesetzesänderung durchs Bundeskabinett. Doch im Parlament wird es weitere Diskussionen über Online-Durchsuchung und Kameraüberwachung geben. Nicht nur die CSU ist unzufrieden.
Mit dem Beschluss durch die Bundesregierung überstellt der Innenminister das umstrittene Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) nun dem Parlament. Nur für den Fall, dass die Skepsis der SPD sich zum deutlichen Widerstand ausweitet, ist das Regelwerk noch zu stoppen. SPD-Politiker, darunter der Vorsitzende des Bundestags- Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), haben Nachbesserungen verlangt. Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von Einzelmeinungen. «Es gibt viele SPD-Vertreter, die diesen Gesetzentwurf für richtig halten», sagte er. Nachbesserungsbedarf meldete jedoch auch die Schäuble ansonsten verbundene CSU an.
Als Bund und Länder ihre Zuständigkeiten vor wenigen Jahren neu definierten, übertrugen sie dem BKA die Zuständigkeit für die Terrorabwehr. Die Neufassung des BKA-Gesetzes bildet nun die Grundlage dafür. Die Hauptneuerungen:– Online-Durchsuchung: Unter «bestimmten, sehr eng umrissenen Voraussetzungen» sollen die Polizisten auch private informationstechnische Systeme, also etwa Computer von Verdächtigen, heimlich von außen über die Internetverbindung nach Anschlagsplänen durchforschen dürfen, um terroristische Gefahren abzuwehren und entsprechende Straftaten zu verhüten. Die SPD verhinderte, gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass Ermittler dazu heimlich in die Wohnung des Verdächtigen hinein dürfen, um den Rechner entsprechend zu manipulieren. Das Spionageprogramm muss nun auf anderem Wege auf das Rechengerät. - Kameraüberwachung von Wohnungen: Möglich sind bereits Telefon-, Mail- oder die akustische Wohnraumüberwachung. Empörung hatte sich insbesondere bei Sozialdemokraten breit gemacht, als bekannt wurde, dass im BKA-Gesetzentwurf auch die Kameraüberwachung von Wohnräumen ermöglicht werden soll.
Die Diskussion blendete jedoch aus, dass das Grundgesetz die Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr durchaus zulässt - auch per Kamera. Zudem verschwiegen die Kritiker, dass fast viele Polizeigesetze der Länder eine solche Regelung enthalten, so auch die SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.
Das GesetzDas Bundeskriminalamt hat im Zuge der so genannten Föderalismusreform I die Aufgabe der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus übertragen bekommen. Dazu benötigt das BKA entsprechende Befugnisse. Die Aufgabe des BKA ist auf Fälle internationaler terroristischer Gefahren beschränkt, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, die Zuständigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um Übernahme ersucht.Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar in einem Grundsatzurteil enge Grenzen für die Online-Durchsuchung gesetzt. Nach der Entscheidung ist das heimliche Eindringen in einen Computer nur bei konkreten Gefahren für überragend wichtige Rechtsgüter zulässig, etwa bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit. Das Gericht schloss damit die Anwendung der heimlichen Online-Durchsuchung bei Straftaten wie Kinderpornografie, Geldwäsche oder Steuerhinterziehung aus. |
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Strittig bleibt der Plan, in die Kameraüberwachung auch die Wohnungen Unbeteiligter, etwa von Freunden der Terrorverdächtigen einzubeziehen. Schäuble will das - in engen Grenzen - mit dem neuen Gesetz möglich machen. Er ist sich sicher, dass der Gesetzentwurf dennoch grundgesetzkonform ist. Auch bei der Aufsicht über das BKA gab es Differenzen: Die SPD will unter anderem verhindern, dass sich das BKA selbst kontrolliert. Vorgesehen war, dass zwei seiner Beamten die durch Online-Durchsuchung gewonnenen Daten daraufhin überprüfen, ob sie den geschützten «Kernbereich der privaten Lebensführung» umfassen. Die SPD plädierte für einen Richter oder einen Datenschützer, der das Material sichtet. Unbeteiligte sollen auf Fotos oder Videos unkenntlich gemacht werden, wenn der Aufwand vertretbar ist.
Für Linksfraktionsvize Wolfgang Neskovic ist das BKA-Gesetz nach der Vorratsdatenspeicherung «ein weiterer Tabubruch in der Nachkriegsgeschichte der deutschen Sicherheitsbehörden». FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz sieht das BKA «zur Super-Spitzel-Behörde ausgebaut». Die Grünen forderten die SPD auf, das Gesetz aufzuhalten. Die Sozialdemokraten sollten es im Bundestag bis zur Bundestagswahl nicht weiterbearbeiten, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer Volker Beck. Damit wäre es verhindert. Beck sprach von einem «schwarzen Tag für die Bürgerrechte».
Doch auch aus München gab es Kritik: Mit immer neuen Einwendungen versuche die Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), das Gesetz «in der Praxis zu unterlaufen», kritisierte Bayerns Landesinnenminister Joachim Herrmann. Die CSU will, dass Ermittler Wohnungen auch dann betreten dürfen, um den Rechner eines Verdächtigen für die unbemerkte Online-Durchsuchung vorzubereiten. Das werde Bayern seiner Landespolizei in den nächsten Wochen einräumen, kündigte Herrmann an.
Für das Web ediert von Tilman Steffen |