Staatliche Parteienfinanzierung:
Rückforderung gegen die NPD war korrekt
20. Mai 2008 20:46
 |  NPD-Spendenbescheinigung fehlerhaft, Quittung des Bundestags korrekt | Foto: AP |
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Der Ex-Schatzmeister eines Landesverband hat fingierte Spendenbescheinigungen ausgestellt, so dass die Rechenschaftsberichte der Partei fehlerhaft waren. Die NPD erhielt die Quittung vom Bundestag - und der handelte nicht fehlerhaft.
Die NPD muss knapp 870.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen, weil sie gefälschte Spendenquittungen in ihren Rechenschaftsberichten verbucht hat. Das entschied am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht.
Es wies damit eine Klage der rechtsextremistischen Partei gegen einen Rückzahlungsbescheid der Bundestagsverwaltung zurück. Die Behörde hatte wegen falscher Angaben in den Rechenschaftsberichten für die Jahre 1997 bis 1999 staatliche Zuwendungen in Höhe von 869.353 Euro zurückgefordert.
Fingierte Spendenbescheinigungen des Thüringer Schatzmeisters
Konkret ging es um fingierte Spendenbescheinigungen, die der ehemalige Schatzmeister des NPD-Landesverbandes Thüringen damals in großem Umfang ausgestellt hatte. Das Amtsgericht Erfurt verurteilte ihn deshalb im Juni 2006 wegen Steuerhinterziehung in 135 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Weil die NPD die Spenden auch in ihren Rechenschaftsberichten verbuchte, forderte der Bundestag Anfang 2007 Zuschüsse für die Jahre 1998, 1999 und 2000 zurück, und zahlte der Partei zur Begleichung der Forderung nur einen Teil der ihr - für die damals aktuelle Periode - zustehenden Mittel aus.
«Wesentliche Fehler» in den Rechenschaftsberichten
Diese Entscheidung der Behörde sei rechtmäßig gewesen, urteilte das Gericht (Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Berlin Vg 2 A 28.07). Die Rechenschaftsberichte der Jahre 1997 und 1998 hätten «wesentliche Fehler» enthalten, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Daher habe die Partei in den Jahren 1998 und 1999 ihren gesamten Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung verloren. Der NPD-Bericht für das Jahr 1999 sei zumindest teilweise fehlerhaft gewesen. Daher habe die Bundestagsverwaltung auch für das Jahr 2000 zu Recht einen Teilbetrag zurückgefordert.
Höhe staatlicher Zuwendungen hängt auch von Spenden ab
In Deutschland haben Parteien Anspruch auf staatliche Zuschüsse, wenn sie jedes Jahr einen korrekten Rechenschaftsbericht beim Bundestagspräsidenten einreichen. Andernfalls kann das Geld zurückverlangt werden. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich unter anderem nach dem Aufkommen an Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel möglich. Die NPD kann lediglich einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg stellen. Im Oktober 2007 waren die Rechtsextremen bereits mit einer Klage gegen die gekürzte Auszahlung der Gelder vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. (AP)