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Leistungen für Bundestagsabgeordnete

20. Mai 2008 14:13
Abgeordnete haben laut Grundgesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung sowie ein entsprechendes Ruhegehalt.

Im einzelnen schlüsseln sich die Leistungen für die 612 Parlamentarier nach bisheriger Regelung wie folgt auf:

Diäten: Die monatliche Abgeordneten-Vergütung beträgt 7339 Euro. Zum 1. Januar 2009 steigen die Diäten nach dem Beschluss vom November auf 7668 Euro. Die Einkünfte sollen so an die Vergütungen von einfachen Bundesrichtern angepasst werden.

Altersversorgung: Beim Ausscheiden aus dem Parlament erhält ein Abgeordneter für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit eine Altersentschädigung von 2,5 Prozent der Monatsdiät. Der Höchstsatz des Ruhegehalts von 67,5 Prozent der Diäten wird erst nach 27 Jahren erreicht. Die Rente mit 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wird schrittweise auch auf Abgeordnete übertragen. Allerdings sieht eine Ausnahmeregelung vor, dass Parlamentarier mit mindestens achtjähriger Zugehörigkeit auch schon vom 57. Lebensjahr an Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.

Kostenpauschale: Für die Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Reisen erhalten Abgeordnete eine steuerfreie Kostenpauschale von 3782 Euro im Monat.

Amtsausstattung: Daneben hat jeder Abgeordnete Anspruch auf ein Büro in Berlin. Er kann Dienstfahrzeuge im Umkreis der Hauptstadt benutzen, bekommt eine Bahn-Freifahrtkarte sowie bei mandatsbedingten Reisen die Inlandsflugkosten ersetzt.

Mitarbeiter: Für die Mitarbeiter-Bezahlung stehen monatlich 13.660 Euro zur Verfügung.

Krankenversicherung: Abgeordnete haben die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung. Bei Mitgliedern der gesetzlichen Kassen (rund 40 Prozent der Parlamentarier) trägt der Bundestag die Hälfte des Beitrags. Die übrigen zahlen die Beiträge selbst, die aber nur ein Teil des Risikos decken. Für den Rest springt wie bei Beamten die Beihilfe ein.

Versorgungen: Bei mehreren Versorgungsansprüchen aus verschiedenen öffentlichen Ämtern greifen Anrechnungsvorschriften. So wird etwa das Ruhegehalt eines früheren Ministers auf die Diäten angerechnet. (dpa)

 
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