Rechtspolitikern der Union geht der Entwurf noch nicht weit genug. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) bezeichnete die Vorschläge als «reichlich spät und reichlich dünn». Sie verwies in einer Mitteilung darauf, dass Bayern bereits im Februar 2005 einen fertigen Gesetzentwurf zur «Freierstrafbarkeit» in den Bundesrat eingebracht habe. Zudem müsste das Prostitutionsgesetz von 2001 in seinem strafrechtlichen Teil rückgängig gemacht werden. «Seitdem kann ein Zuhälter nämlich nur noch dann bestraft werden, wenn der Nachweis gelingt, dass die Prostituierte in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten wird.» Das sei in der Praxis äußerst schwierig.
Der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder (CDU) will Freier laut «Spiegel» schon dann bestrafen können, wenn sie «leichtfertig nicht erkennen», dass sie es mit einer Zwangsprostituierten zu tun haben. Wer etwa blaue Flecken bei einer Hure ignoriert, müsste mit Strafe rechnen.
In der Bevölkerung gibt es den Angaben zufolge großen Rückhalt für drakonische Maßnahmen: 73 Prozent der Befragten haben sich bei einer «Spiegel»-Umfrage dafür ausgesprochen, Freier von Zwangsprostituierten zu bestrafen. Erst vergangene Woche hatte die Große Koalition ihre umstrittenen Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht entschärft. Es bleibt nun dabei, dass sich nur über 18-Jährige strafbar machen, wenn sie andere Jugendliche mit Geld oder einem geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, in solchen Fällen künftig auch 14- bis 17-Jährige zu bestrafen. (AP/dpa)