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Patientenverfügung: 

Im Voraus ist der Tod schwer zu planen

17. Mai 2008 09:39
Wie lange sind lebensverlängernde Maßnahmen sinnvoll und gewünscht?
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Wie soll man umgehen mit dem Wunsch eines Todkranken, der sich selbst nicht mehr äußern kann? Im Bundestag häufen sich Vorschläge zur Regelung von Patientenverfügungen. Das Parlament schiebt das Thema vor sich her.

Vielleicht liegt es am Thema. So wie sich die meisten Menschen ungern Gedanken machen über den eigenen Tod, so schiebt auch der Bundestag Beratungen über ein Gesetz zu Patientenverfügungen seit Jahren vor sich her. Jetzt sieht es allerdings danach aus, dass vor den Sommerferien des Parlaments Bewegung in die Sache kommt. Die Aussage einiger Abgeordneter, man warte noch auf eine Stellungnahme der Kirchen, zieht zumindest nicht mehr: die katholische Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland haben einen gemeinsamen Brief an die Fraktionsvorsitzenden verschickt.

Wie sollen Ärzte mit vorab verfassten Willenserklärungen von schwerkranken Patienten umgehen, die sich selbst nicht mehr äußern können? Zu dieser Frage liegen im Bundestag mittlerweile drei Gesetzentwürfe vor. Die Meinungsbildung läuft, wie häufig bei ethischen Themen, quer zu den Fraktionsgrenzen. Die Fraktionsführungen haben bereits beschlossen, die Abstimmung freizugeben.

Uneinig sind sich die Abgeordneten in der Frage, welches Gewicht eine Patientenverfügung bekommen soll. Eine von SPD- und FDP-Abgeordneten dominierte Gruppe um den Rechtspolitiker Joachim Stünker (SPD) betont das Selbstbestimmungsrecht des Kranken und räumt daher Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert ein. Sie sollen in jeder Krankheitsphase gelten. Ihr Gesetzentwurf wird von 200 Parlamentariern unterstützt und hat damit bislang die größten Chancen auf eine Mehrheit. Er soll Mitte Juni im Bundestag beraten werden.

Plädoyer für Beschränkung des Willens

Inhaltlich nahe bei diesem Entwurf liegt ein Antrag der beiden Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust. Sie legen jedoch Wert darauf, dass jede Patientenverfügung von Arzt und Betreuer des Kranken geprüft wird und sogar verworfen werden kann, wenn sie auf die akute Situation nicht passt. Bislang ist völlig offen, ob Zöller und Faust zumindest die Mehrheit der eigenen Fraktion hinter sich haben.

Denn schon zuvor hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) gemeinsam mit dem SPD-Bioethikexperten René Röspel einen weit detaillierteren Gesetzentwurf vorgelegt. Darin plädieren sie für eine deutliche Beschränkung der Reichweite einer Patientenverfügung. Wird in der Willenserklärung der Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert, so soll dies nur bei Krankheiten möglich sein, die bereits im tödlichen Stadium sind oder bei Bewusstlosen, die sehr wahrscheinlich nie wieder ihr Bewusstsein wiedererlangen werden, etwa Wachkoma-Patienten oder schwerst Demenzkranken.

In allen Gesetzentwürfen wird festgelegt, dass der Arzt vor der Umsetzung einer Patientenverfügung eine Vertrauensperson des Kranken konsultieren muss. Was aber soll ein Arzt machen, wenn die konkrete Situation in der Patientenverfügung gar nicht erfasst ist? Oder der Betroffene die modernen medizinischen Möglichkeiten bei der Abfassung seiner Willenserklärung offenbar gar nicht kannte?

Für diese Fälle sind in den Gesetzentwürfen unterschiedliche Verfahren vorgesehen. Auch in der Frage, wann ein Gericht hinzugezogen werden muss, besteht unter den Abgeordneten keine Einigkeit. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt hat in der vergangenen Woche der Bosbach-Röspel-Gruppe Eckpunkte zukommen lassen, in denen sie sich für eine stärkere Stellung von Vertrauenspersonen des Patienten, wie einem Gesundheits-Bevollmächtigten, oder von Betreuern ausspricht. Wird diese Anregung aufgenommen, könnte der Gesetzentwurf von Bosbach/Röspel auch bei vielen Grünen Anerkennung finden.

Abgesehen von der Reichweitenbegrenzung entspräche der Gesetzentwurf dann am ehesten den Forderungen der beiden Kirchen, die sich in ihrem Brief allerdings nicht dezidiert für diesen Antrag aussprechen. Sie kritisieren jedoch massiv den Stünker-Entwurf. Ihre Vorbehalte beziehen sie vor allem auf «die Einseitigkeit, mit der das Selbstbestimmungsrecht zum Ankerpunkt der gesamten Argumentation gemacht wird». Die «gebotene Fürsorge» kommt den Kirchen zu kurz.

Rund neun Millionen Menschen haben bislang in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst. Abgeordnete berichten, dass Veranstaltungen zu diesem Thema immer gut besucht seien. Der Druck, sich endlich zu einigen, ist vorhanden. (Jutta Wagemann, epd)

 
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