Inhaltlich nahe bei diesem Entwurf liegt ein Antrag der beiden Unionsabgeordneten Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust. Sie legen jedoch Wert darauf, dass jede Patientenverfügung von Arzt und Betreuer des Kranken geprüft wird und sogar verworfen werden kann, wenn sie auf die akute Situation nicht passt. Bislang ist völlig offen, ob Zöller und Faust zumindest die Mehrheit der eigenen Fraktion hinter sich haben.Denn schon zuvor hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) gemeinsam mit dem SPD-Bioethikexperten René Röspel einen weit detaillierteren Gesetzentwurf vorgelegt. Darin plädieren sie für eine deutliche Beschränkung der Reichweite einer Patientenverfügung. Wird in der Willenserklärung der Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert, so soll dies nur bei Krankheiten möglich sein, die bereits im tödlichen Stadium sind oder bei Bewusstlosen, die sehr wahrscheinlich nie wieder ihr Bewusstsein wiedererlangen werden, etwa Wachkoma-Patienten oder schwerst Demenzkranken.
In allen Gesetzentwürfen wird festgelegt, dass der Arzt vor der Umsetzung einer Patientenverfügung eine Vertrauensperson des Kranken konsultieren muss. Was aber soll ein Arzt machen, wenn die konkrete Situation in der Patientenverfügung gar nicht erfasst ist? Oder der Betroffene die modernen medizinischen Möglichkeiten bei der Abfassung seiner Willenserklärung offenbar gar nicht kannte?