Patientenverfügung:
Im Voraus ist der Tod schwer zu planen
17.05.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Uneinig sind sich die Abgeordneten in der Frage, welches Gewicht eine Patientenverfügung bekommen soll. Eine von SPD- und FDP-Abgeordneten dominierte Gruppe um den Rechtspolitiker Joachim Stünker (SPD) betont das Selbstbestimmungsrecht des Kranken und räumt daher Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert ein. Sie sollen in jeder Krankheitsphase gelten. Ihr Gesetzentwurf wird von 200 Parlamentariern unterstützt und hat damit bislang die größten Chancen auf eine Mehrheit. Er soll Mitte Juni im Bundestag beraten werden.
Denn schon zuvor hatte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) gemeinsam mit dem SPD-Bioethikexperten René Röspel einen weit detaillierteren Gesetzentwurf vorgelegt. Darin plädieren sie für eine deutliche Beschränkung der Reichweite einer Patientenverfügung. Wird in der Willenserklärung der Abbruch lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen gefordert, so soll dies nur bei Krankheiten möglich sein, die bereits im tödlichen Stadium sind oder bei Bewusstlosen, die sehr wahrscheinlich nie wieder ihr Bewusstsein wiedererlangen werden, etwa Wachkoma-Patienten oder schwerst Demenzkranken.
In allen Gesetzentwürfen wird festgelegt, dass der Arzt vor der Umsetzung einer Patientenverfügung eine Vertrauensperson des Kranken konsultieren muss. Was aber soll ein Arzt machen, wenn die konkrete Situation in der Patientenverfügung gar nicht erfasst ist? Oder der Betroffene die modernen medizinischen Möglichkeiten bei der Abfassung seiner Willenserklärung offenbar gar nicht kannte?
Abgesehen von der Reichweitenbegrenzung entspräche der Gesetzentwurf dann am ehesten den Forderungen der beiden Kirchen, die sich in ihrem Brief allerdings nicht dezidiert für diesen Antrag aussprechen. Sie kritisieren jedoch massiv den Stünker-Entwurf. Ihre Vorbehalte beziehen sie vor allem auf «die Einseitigkeit, mit der das Selbstbestimmungsrecht zum Ankerpunkt der gesamten Argumentation gemacht wird». Die «gebotene Fürsorge» kommt den Kirchen zu kurz.
Rund neun Millionen Menschen haben bislang in Deutschland eine Patientenverfügung verfasst. Abgeordnete berichten, dass Veranstaltungen zu diesem Thema immer gut besucht seien. Der Druck, sich endlich zu einigen, ist vorhanden. (Jutta Wagemann, epd)

