14.05.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Teenager
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Regierung hatte die Grenzen zu eng gezogen und gab nun nach: Mit dem veränderten Sexualstrafrecht ist mehr erlaubt als nur zu Kuscheln. Allerdings gibt es Bedingungen.
Die Große Koalition hat ihre umstrittenen Pläne für ein erweitertes Sexualstrafrecht entschärft. Es bleibt nun dabei, dass sich nur über 18-Jährige strafbar machen, wenn sie andere Jugendliche mit Geld oder einem geldwerten Vorteil zu sexuellen Handlungen motivieren, wie ein Sprecher des Justizministeriums sagte. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, in solchen Fällen künftig auch 14- bis 17-Jährige zu bestrafen. Die Politiker der Koalitionsfraktionen haben sich auf entsprechende Änderungen geeinigt, wie der Sprecher ergänzte. Der Opferschutz solle ausgedehnt werden.
So werden dem Entwurf zufolge künftig auch 16- und 17-Jährige geschützt, wenn sie mit Geld zu sexuellen Handlungen motiviert werden. Bislang galt der Schutz nur für unter 16-Jährige. Auch nach dem ursprünglichen Entwurf war es unmöglich gewesen, dass Jugendliche, die im Kino Zärtlichkeiten austauschen, bestraft werden. Schutzzweck des Gesetzes ist laut Ministerium, ein Abgleiten von Kindern in die Prostitution zu verhindern.
Zwangslage bewusst ausgenutztDie «Neue Osnabrücker Zeitung» hatte unter Berufung auf den rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, berichtet, mit der Überarbeitung wolle man eine Strafbarkeit normaler Sexualkontakte zwischen Jugendlichen ausschließen. Es solle vermieden werden, dass sich normales Experimentierverhalten Jugendlicher plötzlich in einer rechtlichen Grauzone abspielt und die Staatsanwaltschaft nach einer Party-Einladung mit spontaner Übernachtung ermitteln muss.
Ein Jugendlicher soll künftig nur dann eine Strafe befürchten, wenn er eine Zwangslage des Opfers bewusst für seine sexuellen Zwecke ausnutze. Die Änderungen am Gesetzentwurf betreffen nach Angaben Gehbs zudem das Verbot pornografischer Darstellungen. So seien unterschiedliche Strafrahmen für Jugendpornografie (intime Bilder von 14- bis 17-Jährigen) und Kinderpornografie vorgesehen.
Der Gesetzentwurf war bereits seit Monaten im Bundestag beraten worden und hatte ursprünglich schon Mitte Dezember verabschiedet werden sollen. Nach heftiger Kritik von FDP und Grünen meldeten auch die Koalitionsfraktionen weiteren Beratungsbedarf an und nahmen die Abstimmung kurzfristig von der Tagesordnung. (AP)