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Geringere Steuerlast: 

FDP plant umfassende Steuerreform

13. Mai 2008 13:55
FDP will Einnahmen des Fiskus senken
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Mehr Kindergeld und höhere Freibeträge - die Liberalen wollen bei Familien und Geringverdienern punkten und sich fürs Wahljahr 2009 in eine gute Ausgangsposition bringen.

Die FDP-Spitze will mit einer groß angelegten Steuerreform Bürger und Unternehmen um mindestens 25 Milliarden Euro entlasten. Dies geht aus dem Leitantrag für den Bundesparteitag Ende Mai in München hervor, den der Finanzexperte Hermann Otto Solms am Dienstag in Wiesbaden vorstellte. Laut dem vom Bundesvorstand einstimmig beschlossenen Konzept soll künftig jedem Erwachsenen und jedem Kind ein Grundfreibetrag von 8000 Euro jährlich zustehen.

Bei der Lohn- und Einkommensteuer wollen die Liberalen einen Stufentarif einführen: Für Einkommen bis 15.000 Euro soll ein Steuersatz von 10 Prozent gelten, für Einkommensteile zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro ein Steuersatz von 25 Prozent und ab 40.000 Euro ein Steuersatz von 35 Prozent. Im Gegenzug will die Partei Ausnahmen und Sonderreglungen streichen. Abzugsfähig sollen, wie vom Verfassungsgericht gefordert, nur die Beiträge zur Sozialversicherung sein. Werbungskosten werden laut dem Modell mit einer zweiprozentigen Abgeltungspauschale berücksichtigt.

Kindergeld auf 200 Euro anheben

Solms sagte zum FDP-Konzept, durch den Grundfreibetrag von 8000 Euro pro Kopf müssten viele Familien keine Steuern mehr zahlen. Zugleich wolle die FDP den Familien das Recht einräumen, Kinderbetreuungskosten bis zu 12.000 Euro von der Steuer abzusetzen. Darüber hinaus soll das Kindergeld auf einheitlich 200 Euro pro Kind angehoben werden.

Der FDP-Finanzpolitiker kündigte an, die Liberalen würden vor der Bundestagswahl 2009 weitere Einsparvorschläge zur Gegenfinanzierung machen. Zusätzliche Schulden seien keine Alternative. Das Steuerkonzept der FDP sieht zugleich eine Reform der Unternehmensbesteuerung vor. So soll für Unternehmen künftig ein Zwei-Stufen-Tarif von zehn beziehungsweise 25 Prozent gelten. Die Gewerbesteuer soll durch ein eigenes Hebesatzrecht für Kommunen bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer ersetzt werden. (AP)

 
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